Ist Sex in der Uni eigentlich erlaubt?
Wenn man es natürlich nicht öffentlich macht, sondern in einem leeren Saal oder evtl. in der "Abstellkammer" in der Bibliothek? Und falls nein, was sind mögliche Sanktionen?
6 Antworten
Wenn es jemand sieht und sich davon gestört, verärgert oder angeekelt fühlt, ist es als Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar. Darauf steht nach § 183a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe.
Nebenbei könnte es auch zu disziplinaren Maßnahmen an der Uni kommen, schlimmstenfalls bis hin zur Exmatrikulation
Wenn es niemand sieht, spielt es keine Rolle ob es erlaubt ist oder nicht, sieht ja niemand, dementsprechend kann sich auch niemand darüber beschweren.
Sex an nicht erlaubten oder erwünschten Orten ist ein besonderer Kick! Klar kann man das machen, aber wenn man erwischt wird, kann es peinlich werden und notfalls wird man rausgeschmissen und bekommt eine nette Verwarnung. Eine Gardinenpredik über Anstand, Erziehung und all sowas ist meistens gratis mit dabei! Aber was soll's, man amüsiert sich darüber und hat im Nachhinein immer eine coole Story zu erzählen! 👍😎
Nein.
Je nach Umständen könnte das als Erregung öffentlichen Ärgernisse strafbar sein, und die Uni hat dazu noch das Hausrecht.
Solange Niemand dadurch belästigt oder beeinträchtigt wird und der Sex einvernehmlich ist, ist er überall erlaubt. Zumindest nach deutschem Recht.
Wenn keiner in der Nähe ist, der sich belästigt fühlen kann, dann mach halt.