Darf man draußen sein Geschäft verrichten auf öffentlichen Grundstücken bspw im Wald?
Ich meine jetzt nicht, wenn man dies mal im Notfall tut . Sondern regelmäßig wenn man bspw in der Nähe eines Waldes Wohnt. Und sich das Wasser 💦 für die Spülung sparen will ! Nein ich habe das nicht vor und Nötig 🤣
3 Antworten
Nein. Erst mal ist ein Wald kein öffentliches Grundstück. Zweitens ist es dir in der Öffentlichkeit nur gestattet, sich auf öffentlichen oder privaten Toiletten zu erleichtern, wo man dich nicht dabei beonbachten kann. Ansonsten stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Nein das ist überall verboten. Könnten ja Medikamentenrückstände entsorgt werden.
Nein, das sogenannte "Wildpinkeln" ist nicht erlaubt.
Gesetzt den Fall, du wärst mit dem Fahrrad unterwegs, du müsstest dringend pinkeln. Ich glaube nicht, du würdest in die Hose machen.