Ist es strafrechtlich problematisch, wenn man zu einer fremden Frau sagt: " Du hast ne Mööse" oder "Du hast eine Vagina" oder "Du hast ne Footze"?
Die Sinnhaftigkeit ist egal.
9 Antworten
Bis er sich mit der falschen anlegt, is es je nach Situation und Kontext rechtlich gesehen kein Problem.
Rein rechtlich nicht. Ist ja die Wahrheit. Aber wenn das ein besonders feministischer Richter ist, kann das Probleme geben. Aber er würde Unrecht walten lassen
Ist von Kontext und von Richter abhängig. Könnte tatsächlich als Beleidigung ausgelegt werden.
Das kann schon als Belästigung und Beleidigung ausgelegt werden. Ein guter Anwalt und en guter Richter.....
Und auf jeden Fall als absolute Respektlosigkeit.
Ich habe es vorhin mal gegoogelt. Verbale sexuelle Belästigung ist tatsächlich nicht strafbar. Es gibt aber wohl Bestrebungen, das zu ändern.
Wenn es als Beleidigung ausgelegt wird, schon.
Das kommt auf den Kontext an.
Das kann sowohl eine Form der Belästigung sein als auch eine faktisch neutrale Feststellung, je nachdem wie/wann/von wem es gesagt wird.
Das kann man somit pauschal und ohne Kontext nicht beantworten.