eine Bekannte wird vom Chef belästigt?
Sie wird zwar nicht angefasst - wenigstens - doch der Chef fasst sich vor ihren Augen ständig in seinen Schritt und massiert sich seine Beule. Verbal hat er auch schon sexuelle Anspielungen gemacht.
Natürlich will sie auch nicht ihren Job verlieren. Was kann sie tun ?
4 Antworten
Sie sollte ihn anzeigen den das ist beides schon extrem sexuelle Belästigung!
Sie kann wegen seinen Straftaten nicht von ihm gekündigt werden!
Wen ihr Chef nicht der Chef der Firma ist sollte sie zu ihm oder der Geschäftsleitung oder wen vorhanden zum Betriebsrat!
Sie Muss ihn schon anzeigen das das vor Gericht kommt ! Wen sich ein Chef so Aufführt denkt er er kann sich alles erlauben und sie wird nicht die erste gewesen sein die er so belästigt hat!
Wen sie nicht zur Polizei geht geht das so weiter!
Aber wen sie seine ehefrau steckt wie er sich ihr gegenüber verhält kann man ja auch andeuten das er bei anderen weiter gekommen sein kann!
Wie wäre es mit Ansprechen? Gibt es einen Betriebsrat oder nächst höheren Chef?
Keine gute Idee! Der Mann nimmt das Angebot vielleicht noch an!
Sie kann ja mal fragen, ob "er" so klein ist, dass er ihn in der Hose suchen muss!
Nach dem Motto: So klein und schon alleine unterwegs!!!
Das geht natürlich überhaupt nicht. Im Prinzip wie hier bereits empfohlen Strafanzeige und gegebenenfalls Eigenkündigung.
Ansonsten offenes Gespräch. Gibt es in der Hierarchie noch jemanden über dem Chef? Dann diesen ansprechen. Ist ein Betriebsrat vorhanden? Dann Kontakt zu diesem aufnehmen.
Es ist verständlich, dass sie den Job nicht verlieren will. Auf der anderen Seite ist dieses Verhalten nicht grenzgängig, sondern hat eine Grenze bereits überschritten. Eine Frau darf sich dies einfach nicht gefallen lassen. Unabhängig davon halte ich eine solche übergriffest sogar für gefährlich.
kündigen oder Strafanzeige erstatten, aber sich das nicht gefallen lassen. Sich zu wehren ist kein Kündigungsgrund und wenn, dann ab zum Arbeitsgericht. Hier muß frau deutlich Flagge zeigen
Ist kein Strafantrag notwendig ?
Ich glaube nicht das das schon Offizialdelikt ist und von Amts wegen verfolgt wird. Weiß es aber nicht genau.
kann man ja vorsichtshalber beantragen. plus Schmerzensgeld zivil einklagen
Soll sie ihn doch fragen, ob sie behilflich sein soll. 😎😎