Dürfen Polizisten einem Handschellen anlegen, obwohl man nicht gewalttätig geworden ist?

8 Antworten

Hallo nachwuchstalent,

unter welchen Voraussetzungen eine Person (mit Handschellen) gefesselt werden darf ist im Polizeigesetz des Bundeslandes in dem die Fesselung stattfindet festgeschrieben.

In Niedersachsen zum Beispiel stehen die Voraussetzungen für die Fesselung im SOG Niedersachsen:


http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SOG+ND&max=true&aiz=true

Dort steht:


§ 75 SOG Niedersachsen - Fesselung von Personen

Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  1. Personen angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
  2. fliehen wird oder befreit werden soll oder
  3. sich töten oder verletzen wird.

Diese oder eine ganz ähnliche Formulierung wirst Du aber in allen Polizeigesetzen finden.

Wie Du dem fett dargestellten Text des § 75 SOG NDS entnehmen kannst, darf die Fesselung nicht willkürlich erfolgen, sondern nur wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Punkte 1, 2 oder 3 zutreffen.

Liegen diese Tatsachen aber nicht vor, darf auch Niemand gefesselt werden. So zumindest die Theorie.

In der Praxis, können die Polizeibeamten aber fast immer einer der drei Punkte begründen, wenn sie Jemanden fesseln.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Fesselung ist zwar rechtlichen Regelungen unterworfen, ob aber gefesselt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung nach der Gefahrenprognose.

Solltest du in Gewahrsam genommen und gefesselt  worden sein, kannst du gegen die Fesselung Widerspruch einlegen. Allerdings wirst du kaum Aussicht Erfolg haben.

Hallo

Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

http://dejure.org/gesetze/PolG/3.html

obwohl man nicht gewalttätig geworden ist?

du könntest aber noch gewalttätig werden, oder?

Alien0127  17.10.2015, 17:14

Nur eben die falschen Ermächtigungsgrundlagen. Nicht §7, sondern §6. Und Fesseln ist auch keine Gewahrsamnnahme. Viel wichtiger ist die Anwendung des unmittelbaren Zwangs (§§49 ff.) und die dazugehörige VwV, die festlegt wann gefesselt werden darf.

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Ja , wenn fluchtgefahr besteht und eine straftat begangen wurde, darf das jeder

Ja, das läßt sich immer mit Eigensicherung beim Transport begründen.