Anzeige wegen nackte Bilder?

1 Antwort

Hallo Omed,

Ich bin kein Jurist, bezweifle aber, dass du dich strafbar gemacht hast. Du bist höchstens für die Aufforderung zur Straftat zu bestrafen.
Strafbar hat aber sie sich gemacht. Sie hat:

  1. Kinderpornographische Inhalte kreiert
  2. Kinderpornographische Inhalte verbreitet

Du bist demnach höchstens für die Aufforderung zum Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vor Gericht zu ziehen. Konsequenzen solltest du voraussichtlich aber nicht erwarten müssen.

Sieh das aber nicht als Rechtsberatung, ich bin ebenfalls Laie.

Liebe Grüße und viel Kinderpornographischen Spaß,
TatthiMau

Omed15 
Fragesteller
 01.12.2021, 12:05

aber warum sollte ich vors gericht gehen wenn sie es einfach so geschickt hat und ich es ja direkt gelöscht habe eigentlich ist sie schuld oder nicht aber der freund hat es weitergeleitet also bin ich ja ned so heftig strafbar oder ?

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TatthiMau  01.12.2021, 12:08
@Omed15

Du hast sie aufgefordert, es dir zu schicken. Damit bist du des Tatbestandes der Aufforderung zur Straftat schuldig.
Vor Gericht wird das aber nicht gehen, da sie sich damit weitaus mehr belasten würde als dich!

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