Foto weitergeschickt, Anzeige möglich?
Hallo Zusammen
Nun eine Bekannte hat ein BH Foto einem Jungen geschickt der hat dieses dann ihm ganzen Schulhaus verschickt ich habe es in einer Gruppe erhalten, ohne das ich nachgefragt habe oder so. Da jemand gefragt hat ob ich es ihm schicke hab ich dies auch getan ich habe mir dabei nicht viel überlegt. Nun hat sie mir gedroht sie würde gegen mich eine Anzeige machen. Ich habe mich darauf entschuldigt und gesagt das ich es jemandem weitergeschickt habe und andere haben es allen auf ihrer Kontaktliste.
Hat sie das Recht mich anzuzeigen?
Theoretisch konnte ich ja nicht wissen das ihr das nicht gefällt( obwohl ja niemandem gefallen würde wen Bh fotos rumgehen)
5 Antworten
Du hättest vorher mit ihr reden sollen, aber für eine Verbreitung war es bestimmt nicht gedacht. Ja sie könnte dich anzeigen. :-(
Das schöne an Facebook und Co ist, es lässt sich alles jahrelang nachvollziehen. Jeder, der irgendeinen Unfug getrieben hat, ist dran.
Ein Bild unerlaubt weiterzuverbreiten ist selbstverständlich ein sehr guter Grund für eine Strafanzeige. Zumal solche Bilder noch in hundert Jahren im Netz abrufbar sind und eine gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen.
Ich frag mich immer, wie dämlich man sein kann. Medien rund um die Uhr nutzen zu können und es auch zu tun, bedeutet noch lange nicht, auch Medienkompetenz zu haben.
Wie heißt es so schön Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! - Zumal man sagen muss, dass sofern man ein solches Foto einer Mitschülerin von einem anderen Person durch einen Verteiler geschickt bekommt, dass es mehr als nur naheliegend ist, dass dies nicht im Sinne der abgebildeten Person ist!
Hier in deinem Fall käme gegebenenfalls eine Strafbarkeit gemäß §33 KustUrhG und §201a StGB (Verletzung des höstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) in Betracht, wobei hier der Absatz III vermutlich der entscheidende wäre!Anm: Je nachdem, wie alt du bist, ist ggf das Jugendstrafrecht anwendbar!
Selbstverständlich hat sie das Recht dich anzuzeigen, den du hast ganz sicher nicht die Nutzungsrechte für das Bild. Oder bist du der Urheber? Ob dir das Foto ungefragt zugeschickt wurde oder nicht spielt keine Rolle. Du könntest nur deine Position verbessern, wenn du den jenigen bei der Polizei angibst von dem du das Bild hast.
Aber ein Verstöss gegen die persönlichkeitsrechte und Urheberrechte ist kein Jungenstreich.
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht
Wie alt seit ihr??
Bequatsch das mit ihr / ihren Eltern / deinen Eltern / Vertrauenslehrer...
Es ist ja nicht verboten, das Bild weiterzushicken!! Aber er wusste nicht ob wie das weiß, das will, etc..
Deswegen Unwissenheit...
Aber Dummheit schützt auch nicht. stimmt ;)
Dann sollte man aber schon wissen was Recht und Unrecht ist. Aber das wird dir jetzt vieleicht ein Richter sagen.
Wieso Unwissenheit? Er wusste genau was er macht, er hat nur gedacht er wird schon nicht erwischt. Also eher Dummheit schützt vor Strafe nicht.