Ein Konter muss spontan kommen und nicht Stunden, Tage oder Wochen später. Jetzt noch darauf zu reagieren ist einfach nur noch peinlich.
Was soll dann in Jahren passieren in denen das Unternehmensergebniss nicht mehr ganz so positiv ausfällt? Was ist mit den Kosten (z .B. Miete) der Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber nach einem Jahr die Löhne wieder senkt? Wie soll eine Bank ein Kredit fair berechnen, wenn der Sachbearbeiter nicht einschätzen kann was im nächsten Jahr an Mitteln da ist?
Dein System wäre zwar schön, funktioniert nur nicht. Deshalb lieber 5 % sicher er streiken als 7 % die wieder gekürzt werden können.
Deine Frage lässt sich sehr leicht beantworten: Ja du liegst falsch in deiner Ansicht.
Jeder Mitarbeiter im analogen Handel sollte sehr großes Interesse haben das Unternehmen wie Amazon, Zalando und Co auch die Gehälter des Einzelhandels zahlen müssen. Den mit den Onlinehändlern können die Geschäfte vor Ort auf Dauer nicht mithalten. Verdi versucht also zum einen für die Mitarbeitern bei Amazon bessere Bezahlung zu erreichen, aber eben auch indirekt die Lücke zwischen Online und Analog Handel etwas kleiner zumachen.
Gewählt werden kann wer mindestens 12 Monate Mitglied der Gewerkschaft ist. Wählen darf wer mindestens seit drei Monaten Mitglied der Gewerkschaft ist.
Die Delegiertenversammlung wählt dann z.B. den Ortsvorstand der Verwaltungsstelle, die Bezirkskonferenz oder die Tarifkommission. Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Gewerkschaft vor Ort.
Der Betriebsrat und das BetrVG haben mit dem Thema nichts zutun.
Die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Es ist zulässig das du an den Werktagen ( Mo bis Sa ) arbeiten musst. Auch die Anzahl der Stunden kann in Ordnung sein, wenn du in einem Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen auf Durchschnittlich 48 Stunden ( 6x 8 Stunden pro Tag) pro Woche kommst. Die ist aber nur die gesetzliche Regelung, ein Tarifvertrag kann auch etwas anderes aussagen. Also unterm Strich lässt sich sagen: Wenn es kein Tarifvertrag gibt darfst du bis 48 Stunden pro Woche arbeiten. Zeiten die darüber hinaus gehen müssen ausgeglichen werden.
Minusstunden entstehen dann, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllt.
Du hast die Pflicht deine Arbeitskraft 180 Stunden im Monat dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Diese Pflicht besteht völlig unabhängig ob es Arbeit gibt oder nicht. Für Arbeit muss der Arbeitgeber sorgen den das ist seine Pflicht aus diesem Arbeitsvertrag.
Der Jahresurlaub darf nicht zum Ausgleich von Arbeitszeitkonten genutzt werden. Er dient allein der Erholung.
Also wenn das Geheimniss jetzt schon 14 Jahre besteht und die Kolegen die über den Chef gelästert haben noch da, bedeutes es erstmal das die Dame zwischen privat und Job ein Unterschied macht.
Für deine beste Freundin ist die Situation auch nicht unbedingt leicht. Als Frau vom Chef ist es schwer in einem Unternehmen wirkliche Freunde zu finden. Also überleg dir ob es wirklich ein so großen Unterschied macht. 14 Jahre lang was es in Ordnung.......
Viele Spitzenpolitiker sind auch gleich zeitig im Aufsichtsrat von großen Firmen. Sie bekommen also z.B. für ihre Zeit im Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung in 6 Stelliger Höhe. Gleichzeitig sollen sie aber im Parlament vielleicht ein Gesetz verabschieden die dieser Firma nicht gefällt. Es seiden sie können die Parteifreunde davon überzeugen dieses Gesetz nicht zu verabschieden. Auch werden gezielt Gesetze eingebracht um die Interessen von großen Firmen zu vertreten. Die bekanntesten sind die Harz Gesetze die das Sozialnetz in Deutschland schwächte. Auch die neuen Ideen zur Begrenzung des Streikrechts wird auf Investigative von großen Unternehmen und ehemaligen Staat unternehmen eingebracht.
Profifußball ist heute zum großenteil ein Wirtschaftsunternehmen. Spieler sind Angestellte der Vereine um ihr Geld zubekommen. Es gibt zwar auch Spieler bei denen das Geld nicht das wichtigste ist. Die lieber auf einige Euros verzichten um zuspielen. Aber jeder von uns würde den Arbeitgeber wechseln wenn er bei einem anderen mehr verdient.
Aber es kommt immer darauf an wie ein Spieler geht. Ivica Olic z.B. ging zu Bayern München und spielt jetzt in Wolfsburg. Trotzdem wird er bei seinen Auftritten gegen den HSV gefeiert mit Sprechchöre. Grund dafür ist sein Verhalten beim Wechsel. Er hat nie nachgetretten oder schlecht über seine EX Vereine gesprochen. Hasan Calhanoglu hat gezeigt wie man es nicht machen sollte. Das er nach Leverkusen wollte kann man verstehen oder nicht. Aber einen auf Depression zumachen und damit Millionen wirklich kranken Menschen ins Gesicht zuschlagen ist unter aller Sau. Und welchen Charakter dieser Spieler hat sieht man ja jetzt auch in Leverkusen. Ein Fünfjahresvertrag unterschreiben, noch kein Pflichtspiel für Leverkusen gemacht aber schon verkünden das er nach spätestens Jahren gehen möchte. Ich wünsche ihm ein schnelles Kariereende!
Ich wäre vorsichtig damit einen Rechtsanwalt hier mit rein zuziehen. Klar ist zwar das du ein Recht am eigenen Bild hast. Nur kannst du auch beweisen das du mit der Veröffentlichung des Bildes nicht einverstanden warst? Zur Übertragung des Nutzungsrecht reicht schon wenn du sagst: Ja Ja mach du mal wenn ihr euch unterhaltet. Du wirst zwar wohl mit einem Rechtsanwalt das Bild bei Facebook raus bekommen. Nur wirst du ein Teil der Kosten selber tragen müssen wenn du nicht Zweifelsfrei belegen kannst das deine Freundin klar sein mußte das du es nicht möchtest. Hast du selber private Bilder bei Facebook? Hat deine Freundin schon früher Bilder von dir bei Facebook hochgeladen ohne das du es verboten hast?
Ich persönlich finde so ein Verhalten deiner Freundin bedenklich.
Ich als Arbeitgeber würde dich auch nicht kündigen. Ist doch alles super: Nach 6 Wochen bist du aus der Lohnfortzahlung raus. Also keine Kosten mehr. Und nach drei Jahren würde ich dich sogar zur Prüfung anmelden und eine Feier veranstallten wenn du durch fällst. Den dann ist auch das Kindergeld gestrichen.
Die entscheidende Frage ist ob du für deine Pause stempeln musst oder nicht.
Du bist von 8:15 bis 14:30 an deinem Arbeitsplatz. Das wären 6 Stunden und 15 Minuten. Damit ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet dir eine Pause von 30 Minuten zu geben. Dies muss er auch nachweisen können für den Fall eines Arbeitsunfalls. Er kann dich aber nicht zwingen diese Pause zumachen, muss dich aber für diese Zeit nicht bezahlen.
Also du bist zwar 6:15 Stunden an deinem Arbeitsplatz, bekommst aber nur 5:45 bezahlt. Und ja das ist richtig so, da du über die 6 Stunden Grenze eingestepelt bist. Also entweder du arbeitest einfach bis 14:45 und bekommst damit deine vollen 6 Stunden bezahlt. Oder aber du stempelst einfach eine kürzere Pause , so das du nicht mehr über die 6 stunden grenze kommst. Dies ist aber riskant, da du nur 1 Minute über diese Grenze kommen musst und schon sind wieder 30 Minuten weg.
Fangen wir mit dem leichten Teil deiner Frage an den Sprachen. Es ist richtig das man in der Regel davon ausgeht das ein Schulabgänger in Deutschland auch die deutsche Sprache beherrscht. Bei dir kommt aber der Punkt dazu das du nicht hier in Deutschland geboren bist. Da du dies in deinem Lebenslauf wohl angeben wirst …. geboren am....... in...... …. und mit x Jahren nach Deutschland gekommen. Würde ich es ruhig angeben das du die Sprache beherrscht.
Auch deine Muttersprache würde ich angeben. Den selbst wenn du diese vielleicht nicht speziell für diese Tätigkeit brauchst, kann es später hilfreich sein. Es macht einen Unterschied ob in einer Bewerbung nur eine Sprache steht, die jeder voraus setzt oder aber jemand mehrere Sprachen beherrscht. Also ich würde alle drei Sprachen angeben, aber bei der Wahrheit bleiben.
Bei den Hobbys wäre ich etwas vorsichtig. Es macht einen großen Unterschied ob ich Fußball im Verein spiele oder nur aus Lust und Laune. Steht der Sport, Ehrgeiz Teamgeist im Vordergrund oder doch eher das Feiern nach dem Spiel?
Wenn du nur mit Freunden in lockeren Abständen mal spielst würde ich nur schreiben das du Sport treibst. Die Fragen welchen und in welcher Form kannst du dann immer noch im Gespräch klären.
Beim Punkt mit dem Lesen kommt es auf die Tätigkeit an für die du dich bewerben möchtest. Hat das Themenfeld der Bücher etwas mit der Tätigkeit zu tun würde ich es erwähnen und vielleicht auch das aktuellste Buch kurz erwähnen. Ansonsten mag es kein Personaler wenn der Bewerber schlauer ist als er selbst......
Keiner hat gewonnen, da ihr beide falsch getippt habt.
Nein das ist nicht Rechtens. Ist er der Chef der Firma oder nur der Abteilungsleiter? Vieleicht hilft ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten. Ansonsten würde ich über eine Anzeige wegen Erbressung nachdenken.
Welche Fahrten du mit deinem privaten PKW machst ist ganz alleine deine Entscheidung. Selbst wenn dir die Kosten für Benzin ersetzt werden. Einen Dienstwagen muß dir dein Chef aber nicht stellen, wenn es andere und preisgünstigere Möglichkeiten gibt. Der Arbeitgeber könnte z.B. eine Bahnfahrkarte zahlen, selbst längere Reisezeit und Umsteigen wären kein Hinderungsgrund. Die Reisezeit in der Bahn gilt übrigens nicht automatisch als Arbeitszeit,
Auf jeder Krankmeldung steht drauf " vorraus sichtlich arbeitsunfähig bis .... " Wie bitte sollst Du als völliger Laie auf dem Gebiet der Medizin genauere Angaben machen, wenn selbst ein Arzt es nicht kann?
Du kannst deinem Arbeitgeber erklären was zu deiner arbeitunfähigkeit geführt hat. Ein Recht darauf hat er aber nicht. Er kann versuchen über die Krankenkasse eine Untersuchung beim Amtsarzt zuerreichen.
Da es in Deutschland keinen Straftatbestand " Mobbing" gibt, ist ein Mobbingtagebuch kein Beweis. Aber du solltest trotzdem genau Buchführen. Schreib auf was vorgefallen ist, mit Datum und Uhrzeit. Schreib auch mögliche Zeugen auf. Selbst wenn diese nicht aussagen würden wenn es hart auf hart kommt.
Ein Tagebuch hilft dir dich gegen Mobbing zustärken, weil du Gewissheiten hast und dir nicht selber einredest du würdest spinnen. Sprich mit Freunden, Familie oder Kolegen ( so weit du ihnen vertraust ) über deine Wahrnehmungen.
Du solltest in deinem Tagebuch aber nicht nur negertive Punkte aufschreiben. Wer sich nur mit dem negertiven Punkte beschäftigt verliert die Freude am Leben. Du solltest jeden Tag mit einem positiven Eintrag in deinem Tagebuch beenden. Schreib auf über was du dich an diesem Tag gefreut hast. Belohn dich selber, den du hast eine Belohnung verdient.
Du hast alles in deiner Macht stehende zu tun um dein Arbeitsplatz zuerhalten. Dazu gehört neben den Pflichten wie Pünklichkeit, Respekt, Sorgfallspflicht usw. auch das du bei einer Kündigung deren Wirksamkeit prüfen lässt. Stellt das Amt also fest das dir nicht hätte gekündigt werden dürfen und du aber auf die Möglichkeit einer Klage verzichtet hast können sie dir eine Sperre auflegen.
Es ist in den letzten Jahren in Mode gekommen Mitarbeiter " betriebsbedingt " zukündigen und ihnen die Möglichkeit einer Klage beim Arbeitsgericht ab zukaufen. Hier schauen die Arbeitagenturen jetzt genauer hin.
Die Frage kann dir keiner hier zu 100% beantworten.
Gibt es ein TV der allgemein gültig ist z.B. durch Erklärung des Arbeitgebers? Dann steht dir auch als nich Mitglied die Zahlungen aus dem TV zu. Wenn dein Arbeitgeber aber nur den Gewerkschaftsmitglieder nach TV bezahlt steht dir weder die Sonderzahlungen als auch alle anderen Punkte ( Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit oder Prämien ) zu.
Vier Minuten pro Tag arbeitet man für die Leistungen ( z.B. Rechtschutzversicherung ) der Gewerkschaft.