Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
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Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

Guten Abend liebe Community.

Ich bezweifle zwar, dass mir jemand diese Frage beantworten kann, aber man soll ja nichts unversucht lassen.

Man kann ja auf seinem Personalausweis einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen. Bei einem Künstlernamen ist das relativ unkompliziert, man muss nur z.B. durch Flyer, Auftritte, etc. beweisen können, dass man diesen Namen tatsächlich trägt. Aber wie ist das bei einem Ordensnamen? Ich habe gelesen, dass die jeweilige Behörde für Inneres des jeweiligen Bundeslands eine "Berechtigung zur Führung eines Ordensnamens" ausstellt; weitere Informationen finde ich nicht, nicht einmal im Personalausweisgesetz. Folgende Frage:

  1. Wie kann das Führen eines Ordensnamens überhaupt nachgewiesen werden? Laut Wikipedia zählt alles als Ordensname, was man als Novize in einer Religions- oder Ordensgemeinde als Namen angenommen hat. Angenommen, es gibt eine Urkunde über eine solche Aufnahme; wie will man die Echtheit nachweisen?
  2. Die Echtheit wäre natürlich einfach nachzuweisen, wenn man nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?

Ich freue mich über jede Antwort!

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