Ist "Spazierenfahren" verboten?

Hallo miteinander,

folgende Situation:

ich bin heute mit dem Bus von der Arbeit zurückgefahren und dachte mir, ich steige mal auf der gegenüberliegenden Seite ein, da mir etwas kalt war und der Bus auf der gegenüberliegenden Seite erst ca. 10 Minuten später kommt. Beim Einsteigen fragte mich der Busfahrer, ob ich zur Zielhaltestelle (also bevor er wieder umdreht und zu seinem Startpunkt zurückfährt) will. Da ich viel im Kopf hatte, habe ich einfach ja gesagt und bin eingestiegen. Bei besagter Haltestelle angekommen forderte er mich auf, aus dem Bus auszusteigen und als ich mich weigerte, beschuldigte er mich, dass ich Spazierenfahre und dass dies verboten sei. Zudem meinte er, beim nächsten Mal einfach weiterzufahren, weil eben gegenüber der Straße auch eine Gelegenheit zum Einsteigen ist, nur eben später. Ich habe eine gültige AzubiCard und wollte einfach nur etwas eher einsteigen. Der Bus war in dem Fall leer und im Prinzip stellte mein vorzeitiges Einsteigen eigentlich kein Problem dar. Nun würde ich gerne wissen, ob der Busfahrer hier im Recht ist und beim nächsten Mal wirklich einfach weiterfahren darf trotz Beförderungspflicht. Gibt es für seine Behauptung eine rechtliche Grundlage und gilt das wirklich als Spazierenfahren? Im Prinzip gilt es ja nur als eher Einsteigen und ich sehe mit gültiger Busfahrkarte kein Problem darin.

Ich freue mich auf eure Antworten. Und bitte nicht nur Behauptungen/Vermutungen sondern Fakten!

Grüße

Recht, Bus, busfahrer, ÖPNV, haltestelle
Fahrkartenkontrolle bis wohin darf kontrolliert werden?

Heute morgen erlebte ich folgende Situation:

Ich steige an einer stark ausgelasteten Haltestelle der Straßenbahn aus, schon während des Aussteigens fällt mir auf das einige Personenn mit Jacken der Verkehrsbetriebe an der Haltestelle stehen. Ich steige nun aus und mache mich auf meinen weiteren Weg. Als ich den für mich und wohl auch offiziellen Haltenstellenbereich verlassen habe, spricht mich eine Frau an und sagt: "Fahrkartenkontrolle, ihre Fahrkarte bitte." Nach einem Blick auf die Uhr sehe ich, dass ich den Anschluss nicht schaffe, ich mich also auf eine kleine Disskussion einlassen kann. Auf ihre Aussage hin frage ich: "Dürfen Sie hier noch kontrollieren?" Sie: "Selbstverständlich." Ich: "Wir befinden uns aber nicht mehr im Verwaltungs- und Zuständigkeitsbereich der Vekehrsbetriebe und verweise auf eine Line, die den Haltestellenbereich vom Rest abtrennt." "Daraufhin sie: "Das wäre irrelevant, wenn jemand mit der Bahn gefahren ist, darf er überall kontrolliert werden." Darauf ich: "Das bezweifel ich doch sehr stark, sie wollen jetzt sicher nicht mit zu mir nach Hause kommen und mich dort kontrollieren, außerdem hätte ich gerne noch einen Beweis ihrerseits, dass ich mit der Bahn gefahren bin und nicht einfach nur den Haltestellenbereich passiert habe, was unentgeldlich geschehen darf." Sie wird merklich unruhiger und holt einen Kollegen dazu, der sich erst einmal vor mir aufplusstert so gut es mit seinen ich schätze 1,75 m eben ging. Nachdem er mir die gleiche Leier nocheinmal erzählt, sage ich: "Nagut dann möchte ich nun gerne einmal ihre Ausweise sehen damit ich sicher gehen kann, dass sie auch wirklich offizielle von den Betrieben eingesetzte Verkehrsbetriebe sind." Daraufhin der Mann: "Wir tragen offizielle Kleidung das genügt." Ich: "Das denke ich nicht, nur weil ich ein Trikot meiner Lieblingsmannschaft trage, gehöre ich auch noch nicht zum Team." Noch etwas gereizter zeigen mir beide ihre Ausweise.

Da ich merke, dass mein Anschluss langsam näher rückt, zeige ich ihnen meine Fahrkarte, wünsche ihnen einen schönen Tag und gehe.

So nun meine Frage, wie bereits im Text deutlich geworden, bis wohin darf kontrolliert werden?

Natürlich war meine Reaktion sicher etwas überzogen, aber es ist doch angenehm mit dem guten Gewissen in Tag zu starten, Leute dazu ermutigt zu haben, ihren Job ordnungsgemäß zu erledigen.

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, haltestelle, Kontrolleur

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