Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung
wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt?

Bei meiner 85-jährigen Nachbarin gab es einen enormen Wasserschaden, ausgelöst durch ein offenes Eckventil in der Wohnung über ihr, die leersteht und renoviert wird. Für die Renovierung hat die Wohnungsgenossenschaft (Vermieter) eine Handwerksfirma engagiert.

Feuerwehr und Polizei mussten anrücken, da kein Notdienst erreichbar war. Die leerstehende Wohnung musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen.

Der Schaden in der Whg. meiner Nachbarin war schon so groß, dass sie als nicht mehr bewohnbar eingestuft wurde.

Der Schaden ereignete sich an einem Mittwoch. Donnerstag war Feiertag. Der Vermieter verlangt nun am Freitag eine Räumung der Wohnung bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Kosten dafür und Einlagerung der Möbel soll meine Nachbarin tragen. Eine Notunterkunft kann nicht gestellt werden und Hotel ist wegen Corona noch keine Option. Die Renovierung soll ca. 6 Mon. in Anspruch nehmen.

Laut Handwerksfirma sei das Eckventil rausgesprungen und daher keine Schuld bei der Firma zu sehen. Vermieter weist Schuld ebenfalls von sich.

Gutachter kommt Montag, um sich Ursache anzusehen.

Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand? Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu? Hausratversicherung ist vorhanden. Ist die Räumungsfrist des Vermieters überhaupt rechtens? Meine Nachbarin hat übrigens auch eine Katze die täglich von ihr geimpft werden muss, weshalb sie diese mitnehmen muss, wenn sie aus der Wohnung raus muss.

Danke im Voraus für jede hilfreiche Rückmeldung!

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, wohnungsamt, Wohnungsgenossenschaft
Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Dach, Dachdecker, Dachziegel, Gebäudeversicherung, Versicherungsfall, Kostenvoranschlag, Sturmschaden, Hausdach, Auto und Motorrad
Kann ein behobener Wasserschaden noch so lange riechen?

Hallo zusammen,

wir hatten in 2019 einen Wasserschaden am Zulauf unseres Waschbeckens. Dieses verläuft an der Zwischenwand zwischen Badezimmer und Schlafzimmer, welche durch eine Schiebetür direkt verbunden sind.

Im September wurde das Schlafzimmer getrocknet (Boden an zwei Stellen geöffnet, Trocknungsgeräte für 16 Tage aufgestellt). Es kam Wochen später nochmal eine Firma und hat Werte gemessen und gesagt es ist alles ok. Im Badezimmer war laut deren Aussage eine Trocknung nicht möglich weil der Estrich hier direkt auf dem Beton vergossen wurde, ohne Dämmschicht. Hier sollen wir einfach abwarten, das trocknet von alleine, kann aber ein paar Monate dauern.

Jetzt haben wir immer noch einen Feuchtegeruch in den Zimmer, mehr im Badezimmer. Also es riecht wie feuchter Estrich meiner Meinung nach. Wir lüften morgens nach dem Duschen ordentlich und nach Feierabend nochmals durch. Dann ist es kurz ok, aber wenn wir ins Bett gehen hat man den Geruch schon leicht in der Nase und am nächsten Tag kann man es wieder deutlich wahrnehmen.

Kann das normal sein? Ich habe Angst, dass hier doch mehr nass ist als die Firmen sagen. Ich glaube fast hier müsste der Estrich raus. Oder dass es hinter den Fliesen schimmelt.... Das Bad wurde erst Anfang 2019 komplett erneuert...

Kann dazu jemand was sagen? ich habe die Trocknungsfirma schon kontaktiert, die prüfen das und schicken ggf. jemanden nochmals vorbei.

Danke im Vorfeld.

Feuchtigkeit, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Sind Nicht-Silikonfugen im Bad auch Wartungsfugen?

Hallo,

die eigentliche Frage steht schon oben:

Sind Nicht-Silikonfugen auch Wartungsfugen?

Wir haben zwei ältere Bäder bei uns im Haus, in einem ist jetzt ein Wasserschaden aufgetreten. Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.

Gestern war ein Sachverständiger von der Versicherung da. Dieser bemängelte eine schadhafte Silikondichtung zwischen Wand und Duschwanne.
Hierzu muss man allerdings sagen, dass im Original bauseits eine feste Fuge aus dem gleichen Material wie zwischen den Fliesen zwischen unterster Fliese und Duschwanne verbaut ist, also im Original gar keine Silikonfuge vorhanden war.

Um das ganze pflegeleichter zu gestalten (die originale feste Fuge und die Kante der Duschwanne bildeten einen rechten Winkel, der unpraktisch sauber zu halten war) und aus optischen Gründen habe ich dort vor einiger Zeit eine Silikonfuge gezogen.

Diese neue Fuge hatte also für mein Dafürhalten allein kosmetische Zwecke, allenfalls sekundär, „zufällig“ eine abdichtende Wirkung.

Der Sachverständige möchte jetzt darauf hinaus, dass die Silikonfuge schadhaft war und wir uns deshalb an den Kosten für die Instandsetzung, die die Versicherung eigentlich tragen müsste, anteilig beteiligen, da nicht auszuschließen sei, dass nicht nur der Abfluss der Dusche undicht war, sondern möglicherweise auch eben die Fuge am Rand der Wanne.

Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob auch eine solche feste Fuge aus Fugenweiß (oder was auch immer, es wurde professionell eingebaut) eine Wartungsfuge ist oder eben nicht. Gewartet haben wir diese Fuge nicht im Speziellen, da wir davon ausgingen, dass sie eben nicht aus Silikon und damit keine Wartungsfuge sei, offensichtliche Schäden konnte man nicht ausmachen. Zumal diese Fugenmasse fest wie Beton ist, also „mal eben“ erneuern wie eine Silikonfuge wäre da nicht drin gewesen – vermutlich nicht mal ohne Beschädigung der angrenzenden Fliesen.

Ich möchte natürlich grundsätzlich nichts erstattet haben, das mir nicht zusteht. Aber mir jetzt mangelnde Wartung einer Fuge, die eigentlich gar nicht da war und nicht hätte da sein müssen, zu unterstellen und damit Geld einzubehalten, obwohl wir (womöglich) keine Pflichtverletzung begangen haben, finde ich nicht in Ordnung. Deshalb bitte ich um eine Einschätzung – im Idealfall von einem Fachmann – ob auch diese feste Fuge eine Wartungsfuge ist, so dass wir hier unwissentlich ein Versäumnis begangen haben, oder ob es sich lohnt dagegen ggf. aufzubegehren. Eine Aussage der Versicherung haben wir noch nicht, bisher nur die Aussage des Sachverständigen.

Vielen Dank!

T3Fahrer

Badezimmer, Versicherung, Recht, Gebäudeversicherung, Sanitär, silikonfuge, Versicherungsrecht, Versicherungsschaden, Wasserschaden, Wasserschaden Wohnung
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys
Zahlt die Gebäudeversicherung bei Folgeschäden wegen durchgerostetem Warmwasserspeicher?

Hallo Bei mir ist der Warmwasserspeicher durchgerostet und dadurch ist jede menge Wasser aus dem Speicher ausgetreten und über all im Keller die Wände hochgezogen.

Übernimmt die Versicherung die Trocknungsarbeiten dafür?

In dem Vertrag finde ich diese Angaben:

1 Bruchschäden innerhalb von Gebäuden Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.

3 Nässeschäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich. 4 Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Regenwasser aus Fallrohren, bb) Plansch- oder Reinigungswasser, cc) Schwamm,dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, ee) Erdbeben Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, ff) Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, gg) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, hh) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage, ii) Sturm, Hagel, jj) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.

Laut den Passagen sollten doch die Nässeschäden die entstanden sind von der Versicherung übernommen werden oder?

Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?

Schönen guten Tag.

Mein Kollege hat folgendes Problem gehabt.

Da es auch mich sehr interessiert, hätte ich folgende Frage.

Welche Versicherung (Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung oder private Hausratversicherung) zahlt,

wenn ein Wasserschaden durch folgenden Schaden vorliegt.

Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.

Es ist wohl die Verbindung zwischen dem Wasserrohr und dem UPV-Körper undicht.

Dadurch tropfte monatelange Wasser hinter das Vorwandgestellt und verursachte einen großen Wasserschaden

an der Wand.

Die Hausrat ist hier wohl nicht zuständig, da es sich hier ja um keinen "bewegten Gegenstand" handelt.

Greift in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung?

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (selbstbewohnt) in einem MFH.

Den Installateur gibt es nicht mehr. Den Armaturenhersteller auch nicht mehr.

Das Gebäude ist 12 Jahre alt.

Welcher Installateur hat einen solchen Fall schon mal gehabt?

In der Regel zahlt ja eine Hausratversicherung bei einem Leitungsschaden direkt am Wasserroht, wenn ein

Riss vorliegt. Aber nicht, wenn eine angeschlossene Armatur defekt ist. Auch der Übergang zwischen Wasserleitung und Armatur zählt lt. Hausratversicherung als kein versicherter Schaden.

Das zumindest sagte die Hausratversicherung.

Dankeschön

Recht, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Gebäudeversicherung, wohnflaeche, Nutzfläche
Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

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Wasserschaden Eigentumswohnung- Gebäudeversicherung zuständig - aber Verwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen.Habe ich Recht Stundenlohn zu fordern-wie?

Hallo, wir haben seit Juli Wasserschaden durch oberen Nachbarn- laut Hauserwaltung ist die Gebäudeversicherung zuständig, da festinstalliertes Eckventil defekt. Wurde auch in Bad und Küche gleich mit Trocknungsgeräten getrocknet. Dabei ca.100Kwh Mehrverbrauch zusätzlich zur Ablesung der Geräte, da Wand neben A+++Kühlschrank bei 30Grad Hochsommer aufgeheitzt und dieser auf Hochtouren lief- da hilft auch A+++ nicht mehr--hatte über Tage fast40 Grad in der Küche... dadurch und durch Lärm war Küche nur fürs Nötigste nutzbar- erhalte ich diese Kosten auch? Sollte schriftlich begründen, aber da Schaden noch nicht renoviert ist, weiß ich noch nicht, ob ich diese Kosten erstattet bekomme. Die Frage ist: Hausverwaltung will Eigenleistung nicht anerkennen, nur Materialkosten,.. und Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist ja wohl nicht möglich. Da wir aber die Wohnung selbst vor 3 Jahren über 6 Monate kernsaniert haben -bin selbst Maler+Lackerer, möchten wir das keinen Fremden machen lassen- es betrifft Wände und Decke im Bad mit Spachtelarbeiten(Loch und Putzschadendurch Trockungsgeräte, Feinputz und Streichen und in Küche Riss in Wand durch Sprengung bei aufgequollenem Holztürrahmen, Holztürrahmen lackieren, Styroporstuck streichen, Decke Wand entsprechend auch(Glasflies hat Falten gebildet-Altbaustrohdecke) auchmit Löcher und Spachtelarbeiten und mit Abnehmen von Wandregalen und Umstellen des Kühlschrankes in anderes Zimmer. Das Hauptproblem ist der Korkfußboden- er ist festinstalliert/verklebt, aber von uns auf OSB-Platten eingebaut und fest auf den Dielen verschraubt- der geht plan einflächig über in den Flur- ist das auch Teil der Gebäudevericherung- habe Hausratversicherung nicht informiert, da ja kein mobiles Inventar zu Schaden kam. Einbauküche ist nicht zuschaden gekommen. Den Korkboden hat es rund um die Spüle, wo das Wasser unter den Kork gelaufen ist, angehoben- es gab 4 Blasen, die sich nach Trocknung wieder zusammenzogen, aber wo der Kork jetzt natürlich lose ist. Zur Trocknung wurde eine Platte rausgeschntten, damit man unter OSB trocknen konnte. Wie kann ich die Renovierung als Eigenleistung abrechnen? Muß die Hausverwaltung das anerkennen, oder kann sie darauf bestehen, daß ein von Ihnen bestimmter Maler das macht- es hat einer ausgemessen und Angebot abgegeben- der hat selbst noch nie Kork verlegt/verklebt...Haben selbst von einem mit Altbausanierung Fachwerker Angebot abgegeben, aber der Hauseigene hat Zuschlag erhalten, dessen Angebot konnte nicht eingesehen werden. Aber alleine das Material des Korkbodens hat mit Superrabatt vor 3 Jahren ca800Euro gekostet, und der gleiche ist Heute nicht mehr erhältlich- der Malergroßhandel hat diesen aus dem Repertoire genommen. Die Hausverwaltung sagt, ab 5000Euro Schaden schickt Versicherung einen Gutachter- aber das Angebot unseres Handwerkers beträgt ca3500Euro inklusive Mwst,ca2900 ohne, soist deren Maler der einzige von seiten der Versicherung/Hausverwaltung ist, der Wohnung/Schaden sah

Gebäudeversicherung, Wasserschaden, Eigenleistung
Zahlt die Versicherung den Wasserschaden einer Waschmaschine, die womöglich falsch angeschlossen wurde?

Hallo, ich versuche mein Anliegen verständlich vorzutragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden, ich habe echt Sorgen deswegen:

Meine Waschmaschine und die Waschmaschine meines direkten Nachbarn in der Wohnung neben mir, teilen sich einen Wasserzulauf. Ein Schlauch geht dann durch die Wand in meine Wohnung. Beide Waschmaschinen wurden von mir mit Teilen aus dem Baumarkt, die zur Führung von Wasser konzipiert sind, so angeschlossen, dass beiden Maschinen permanent Wasserdruck anliegt. Das hat soweit eigentlich ganz gut funktuioniert, nur heute Nacht ist es doch passiert: Ein Schlauch löste sich und flutete die Küche meines Nachbarn. Das Wasser floss zunächst unbemerkt in die nächsten beiden Wohnungen darunter.

Somit wurde durch mein fehlerhaftes (grob fahrlässiges?) Handeln Hausinventar in drei Wohnungen nass gemacht. Zusammen mit den vermutlich notwendigen Trocknungsmaßnahmen der Wände ist da ein ganz ordentlicher Schaden entstanden.

Würde das meine Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, wäre das mein sicherer Ruin. Daher wollte ich eure Einschätzungen und Erfahrungen hören, ob es unter gewissen Umständen dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich sollte zwar gegen grobe Fahrlässigkeit versichert sein, habe jedoch von Fällen gelesen, dass Privathaftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern, da der Anschluss nicht durch einen Handwerker vorgenommen wurde.

Zahlt in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung für die Schäden an der Wand? Springt meinen Haftpflicht für diese Schäden ein, wenn die Gebäudeversicherung die Zahlung ablehnt?

Eine Hausratversicherung habe ich nicht, aber in meiner eigenen Wohnung ist auch nichts nass geworden.

Ich hoffe meine Sorgen können hier ein wenig beschwichtigt werden.

Waschmaschine, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

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