Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?
Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben.
Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.
Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.
1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.
2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)
3 Antworten
Sie wohnen schon drin, oder? Haben Sie ein Abnahmeprotokoll unterschrieben? Wenn Sie die Wohnung länger als einen Monat bereits bewohnen oder nutzen, dann haben sie das Bauwerk eventuell stillschweigend abgenommen. Googeln Sie unter: Stillschweigende Abnahme.
Ihnen steht eine Abnahme üblicherweise zu. Diese betrifft aber nur optische Mängel. Sie schreiben über verdeckte Mängel. Dafür haben Sie normalerweise 1 Jahr Zeit bei Ankauf von einem Bauträger oder 4 bzw. 5 Jahre Garantie als Bauherr.
Sobald sich die Mängel, die Sie beschreiben zeigen, können Sie eventuell über Vertragsbruch einen Rechtschutz über Ihre RV Versicherung erwirken, falls Sie versichert sind. Wenn Sie hingegen selber vorab präventiv den Vertrag brechen, so ist das nicht unbedingt wirklich von Vorteil für Sie...
Vor Gericht wird im Fall eines verdeckten Mangels üblicherweise eine zwei Drittel Lösung angestrebt, nachdem ein vereidigter Gutachter vom Gericht beauftragt wurde, der sich das angeschaut hat. Der Bauträger würde dann zwei Drittel des Schadens begleichen, falls es die Firma noch gibt. Gerade Bauträger machen öfter mal alle paar Jahre eine Art Geisterinsolvenz und tauchen unter neuem Namen auf.
Zu 1. Nein, du kannst nicht einfach das Geld einbehalten nur weil du den Verdacht hast, dass irgendwann ein Mangel kommen könnte. Das ginge nur, wenn es vertraglich so vereinbart wäre.
Wenn das Werk also frei von Mängeln ist, bist du verpflichtet es zu bezahlen.
Zu 2. Fotos, Schadensberichte, Protokolle, Gutachten eines Sachverständigen.
Prüfen was der Werkvertrag zum Thema Gewährleistungseinbehalt sagt.