Wasser aus duscharmatur ausgelaufen! Versicherungsfall?

7 Antworten

Das hört sich so an.

Meine, und das ist die schlechte aus Coburg, sagen hier einige Makler, würde den Schaden ordnen. Warum sollte also Deine, die sehr gute, sich anders verhalten?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Frag deine Versicherung (Hausrat und Gebäude) ob ein derartiger Fall durch deinen Tarif abgedeckt ist oder lese es selbst in deinen Vertragsunterlagen nach.

Ich würde erstmal selbst nachlesen.

xplayer05 
Fragesteller
 02.06.2021, 08:28

Super danke, da hab ich schon mal ein Anhaltspunkt. Wollte nicht ganz unvorbereitet ins Gespräch gehen.

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Hallo,

das ist ein klassischer Leitungswasserschaden.

Hier besteht sowohl von der Hausrat (Inhalt des Gebäudes) als auch von der Gebäudeversicherung (Baubestandteile wie Mauern etc.) Versicherungsschutz.

Eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist für Reparaturen etc. einen Fachmann zu beauftragen.

Im von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung.

Eine Obliegenheitsverletzung kann den vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

Meine Empfehlung: Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich Ihrer Versicherung, den das Melden selbst ist auch eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers.

In der Praxis wird meist über die "Verletzung" hinweg geschaut und trotzdem die Leistung erbracht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Beste Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hättest Du mal nicht am falschen Ende gespart und eine Handwerker beauftragt ... dass man bevor man an Wasserleitungen herumfummelt, dasselbe abstellt, weiß doch wirklich jedes Kind

ich denke nicht, dass eine Versicherung für geradezu mutwillig herbeigeführte Schäden aufkommt

xplayer05 
Fragesteller
 02.06.2021, 08:23

Ich wollte es einfach selber machen, hab mir dafür parallel ein Youtube Video angeguckt. Manchmal vergisst man einfach die Basics. Dumm von mir.

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Das ist ein Leitungswasserschaden für die Gebäudeversicherung. Man kann dir wohl grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Bei einer guten Versicherung ist das kein Problem, da ist das mitversichert. Ansonsten kann die Schadensumme gekürzt werden.