Hallo,

das ist ein klassischer Leitungswasserschaden.

Hier besteht sowohl von der Hausrat (Inhalt des Gebäudes) als auch von der Gebäudeversicherung (Baubestandteile wie Mauern etc.) Versicherungsschutz.

Eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist für Reparaturen etc. einen Fachmann zu beauftragen.

Im von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung.

Eine Obliegenheitsverletzung kann den vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

Meine Empfehlung: Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich Ihrer Versicherung, den das Melden selbst ist auch eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers.

In der Praxis wird meist über die "Verletzung" hinweg geschaut und trotzdem die Leistung erbracht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Beste Grüße

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