Wasserschaden bei Auszug aus Mietwohnung selbst verursacht. Was übernimmt die Versicherung?
Liebe Community,
beim Auszug aus unserer alten Wohnung haben wir bei der Demontage des Wasserhahns in der Küche irgendwas falsch gemacht. Auf Grund einer fehlenden Dichtung wurde dieser nur einseitig angeschlossen. Der andere Anschlussschlauch hing nur da. An sich kein Problem, denn schließlich waren alle Zuläufe abgedreht. Allerdings ist wohl einer der Zuläufe nicht zu 100 % dicht, somit lief der Wasserhahn voll und durch den nicht angeschlossenen Schlauch tropfe es stetig auf den Boden.
Mit Folgen: es tropfte über Nacht, wir waren schon in der neuen Wohnung und am nächsten Tag war der Laminatboden aufgequollen sowie ein Wasserfleck beim Mieter unter uns zu sehen. Nun muss der komplette Laminatboden erneuert werden. Ich habe eine PHV (Haftpflichtversicherung), allerdings schon mehrfach gelesen dass es sich wohl um "Fahrlässigkeit" handelt.
Was kann ich mir denn einfallen lassen, dass die Versicherung den Schaden übernimmt?
10 Antworten
Fahrlässigkeit wird übernommen.
Vorsatz wird nicht übernommen.
Du musst nur den Schaden deiner Versicherung umgehend melden.
.. wozu das denn?
Es gibt ja nicht einmal Ansprüche des Vermieters.
In jeder Privathaftpflichtversicherung ist Fahrlässigkeit mitversichert.
Den Rest hat dir bereits DerHans geschrieben.
Der beste Einfall wäre bei der Wahrheit zu bleiben ;)
Insbesondere daher, da du einen ganz normalen Versicherungsfall beschreibst .
Geh bitte folgendermaßen vor:
Melde zuerst den Fall deiner Haftpflichtversicherung. - Und erwähne auch , dass der Vermieter den Fall seiner Gebäudeversicherung gemeldet hat.
Sag bitte deinem Vermieter , er soll seine Gebäudeversicherung einschalten .
Fertig ! - des Rest machen der Vermieter und die Versicherungen unter sich aus.
Noch ein kleiner Hinweis zur privaten Haftpflichtversicherung im allgemeinen :
Deine Haftpflicht, ist sinnbildlich gesprochen dein privater Anwalt .. (!) Dir steht sofort ein top Team von Juristen , Gutachtern und noch vielen anderen Profis zur Seite. - Vermutlich ist das Dir das nichtmal bewusst. (?)
Sobald man jemandem einen Schaden zufügt und derjenige Schadensersatz haben möchte, übernimmt dein „ TEAM „ für dich die gesamte Prüfung des Anspruchs .
Ist der Anspruch berechtigt wird in deinem Namen bezahlt . Wenn nicht, baut deine Versicherung eine Verteidigung auf und wehrt den ( unberechtigten ) Anspruch ab .
Ein Anruf genügt ;)
...haben wir bei der Demontage des Wasserhahns in der Küche irgendwas falsch gemacht.
Wieso demontierst du überhaupt den Wasserhahn, wo dieser doch zum Gebäude gehört???
Einfach mal deinen Versicherungsmenschen kontaktieren. Der klärt dich drüber auf, ob Fahrlässigkeit in deinem Vertrag ausgeschlossen ist oder nicht.
"Einfallen lassen" ist die ungeschickteste Idee. In der Regel läuft das auf Betrug hinaus, oder aber es wird so eine Geschichte erzählt, die generell leistungsfrei für den versicherer ist.
Fahrlässigkeit ist die Grundvoraussetzung, damit eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall leistet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Vorsatz ist natürlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Lern mal die Gesetze. Was du machen würdest ist irrelevant.
... welche? Hier bei uns gilt das Recht, das Mietrecht.
Es gibt keinen Zwang, eine VGV dafür zu nehmen. Es gilt schlicht § 823 BGB.
... und ein Vermieter fällt auf Deinen Tipp rein und zahlt den Rest selber? Lachnummer, oder?
Und der liebe Mieter bezahlt die VGV, und die leistet. Warum sollte ein Mieter zwei Mal bezahlen müssen?
Okay....du hast also keine Ahnung von Schadenregulierung oder Vermietung.
Dann sind deine Kommentare klar.
Es gibt keinen Zwang, eine VGV dafür zu nehmen.,
Doch. Wenn die Beiträge dafür auf die Mieter umgelegt werden, haben diese auch ein Recht darauf, dass der Vermieter die VGV in Anspruch nimmt. So zumindest die aktuelle Rechtssprechung.
Aber eben nur "wenn"
Was-wäre-wenn-Antworten sind halt generell nichtssagend.
Die einzig passende Antwort hier ist eben dass der Fragesteller seinen Versicherungsmenschen aufsuchen und den Schaden melden soll. Alles andere geht dann seinen Gang.
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie eine Gebäudeversicherung gesehen deren Prämien nicht auf die Mieter umgelegt werden...und ich habe viele gesehen.
Ich habe Mietwohnungen gesehen, bei denen es keine VGV gab oder nur eine VGV mit Feuer.
das einzig richtige ist, den versicherungsmenschen aufzusuchen. Der beantwortet die Frage nach dem vorhandenen Tarif. Ebenso wird diesem "Ich lass mir was einfallen damit die zahlen müssen" ein Riegel vorgeschoben.
das einzig richtige ist, den versicherungsmenschen aufzusuchen. Der beantwortet die Frage nach dem vorhandenen Tarif.
Und woher soll der wissen, was für ne Versicherung der Vermieter hat...?
Das ist als erstes völlig irrelevant. Es geht vordergründig um einen Haftpflichtschaden, nachdem der Fragesteller gefragt hat.
Einfach mal die Frage lesen. Das hilft sehr oft.
Den muss man aber auch nicht aufsuchen nur um zu klären ob das fahrlässige Herbeiführen des Schadens in der PHV versichert ist. Denn natürlich ist es das. Das ist es IMMER.
Okay....dann meldet er den von ihm verursachten Schaden eben nciht.
Das langweilt mich jetzt über unsinnige Hypothesen zu diskutieren, die nciht mal ansatzweise Teil der Frage sind.
... keine Ahnung, aber rumnölen, wenn richtige Hilfe kommt. Werde einfach mal lernwillig, fähig ist egal.
... wozu, zuständig ist die VGV, die Beiträge bezahlt der Mieter! Also bitte.
Ich jedenfalls lasse mich nicht abspeisen von einer PH, wenn die VGV die komplette Reparatur ggf. mitsamt dem Mietausfall bezahlt.