Bei der Ausfahrt aus der Garage ging das Garagentor runter und krachte auf das Auto. Am Auto war nix aber das Tor ist defekt. Zuständig die Gebäudeversicherung?


02.10.2020, 06:12

Bisher wurde das Tor wieder repariert aber eine Sektion des Tores ist defekt und muss ausgetauscht werden. Kostenvoranschlag 850€ +/-.

Danke für eure Anwort!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Gebäudeversicherung sind die Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und Diebstahl versichert, evtl noch Zusatzbausteine wie Graffiti, innere Unruhen, Überspannung. Optional auch noch Elementarschäden und Glasbruch.

Sollte sich eine versicherte Gefahr verwirklicht haben, ist der Schaden und auch die damit in Kausalität stehenden Schäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt, wenn nicht, dann nicht.

Evtl könnte es sich um einen Haftpflichtschäden einer anderen Person handeln. Dazu stellt sich die Frage, wer ist Eigentümer des Gebäudes und welcher Dritte hat den Schaden aktiv oder durch Unterlassung verursacht?

Einfach kaputtgehen ist in der Regel nicht versicherbar

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Valnar52  02.10.2020, 09:17
Sollte sich eine versicherte Gefahr verwirklicht haben, ist der Schaden und auch die damit in Kausalität stehenden Schäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt, wenn nicht, dann nicht.

Aber niemals am Auto, egal ob durch versicherte Gefahr in der VGV oder nicht.

verreisterNutzer  02.10.2020, 09:41
@Valnar52

Hallo Valnar52,
das habe ich auch nicht behauptet:

Am Auto war nix aber das Tor ist defekt.

Meine Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Schäden am Tor

Valnar52  02.10.2020, 10:05
@verreisterNutzer

Du hast Recht, ich habe hier tatsächlich den Zusammenhang falsch aufgefasst. Entschuldige.

klussi46 
Fragesteller
 03.10.2020, 07:01

Danke für Deine Anwort. Schon klar... Mein Tor, mein Schaden, mein Geld.

Wenn es dein eigenes Tor ist, ist es auch dein eigenes Geld das dafür verwendet wird.

Die Gebäudeversicherung käme hier nur ins Spiel, wenn das durch einen Sturm passiert wäre.

klussi46 
Fragesteller
 03.10.2020, 06:53

Ja, ist mein eigenes Tor. Hab mir schon gedacht das der Schaden an mir hängenbleibt. Danke für deine Anwort.

Zuständig die Gebäudeversicherung?

Natürlich nicht. Zuständig ist die Vollkasko vom Auto. Falls es NICHT deine Garage/Gebäude ist, dann wird auch die (Haus- und Grundbeseitzer) Haftpflicht des Gebäudeeigentümers involviert sein. Wobei hier nicht geklärt werden kann, ob der haftet.

verreisterNutzer  02.10.2020, 09:42
Zuständig ist die Vollkasko vom Auto.

Nö, ist sie nicht.... denn:

Am Auto war nix aber das Tor ist defekt.
Valnar52  02.10.2020, 10:06
@verreisterNutzer

Jupp, meine Antwort bezog sich auf einen Schaden am Auto. Mein Fehler. Danke für die Richtigstellung.

klussi46 
Fragesteller
 02.10.2020, 10:51

Danke!! ..wie gesagt am Auto war außer dem Scheibenwischer nichts kaputt. Nur die Abdeckung des Wischers..

Das wirst du aus deiner privaten Tasche zahlen müssen. Aber guck einfach in den Versicherungsvertrag, dort steht drinnen, was die Versicherung bezahlt

Das kommt wie so oft darauf an.

Dein Berater/Makler/Onliner ist fit, kennt die Damen und Herren mit dem Geld, und weiß, Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.

Meine Versicherung bietet sogar einen Baustein an, womit der eigene Gebäudeschaden bezahlt wird.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
klussi46 
Fragesteller
 02.10.2020, 06:33

Danke, mein "Zuständiger" hat mich an die KFZ-Vers. verwiesen.

Das ist aber leider woanders versichert.

schleudermaxe  02.10.2020, 08:01
@klussi46

Davon gehe ich aus, wenn, dann greift die vom Auto.

Wobei ich immer noch nicht glauben mag, dass ein Auto, welches ein Tor abreißt, nichts hat.

klussi46 
Fragesteller
 03.10.2020, 06:45
@schleudermaxe

Das Tor ist lediglich in der 1. Sektion verbeult. Danke für Deine Info.