Heizungsrohr angebohrt wer zahlt?
Hallo, (Eigentumswohnung)
beim Sarnieren im Badezimmer, habe ich ein Heizungsrohr angebohrt. Ich habe den Schaden erstmal den Hausmeister gemeldet und der hat dann eine Firma beauftragt den Schaden zu regulieren. Gesagt, getan Schaden beseitigt. Ca. ein halbes Jahr später kam dann eine Rechnung in höhe von 300€. Dabei wurde festgestellt das keiner der Monteure bei mir in der Wohnung waren (falsche Namen auf Rechnung), zweitens habe ich keine Unterschrift an dem tag geleistet, drittens es wurde von der Wohnungsgesellschaft gesagt, dass der Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen wird.
Jedenfalls habe ich schon die zweite Mahnung bekommen. Die Wohnungsgesellschaft wollte sich um den Fall kümmern, aber da die zweite Mahnung schon gekommen ist, wurde bis heute nichts gemacht. Wer muss denn überhaupt zahlen? Obwohl keine Unterschrift geleistet wurde!
6 Antworten
Das bezahlt die Gebäudeversicherung. Das gehört auch nicht zum Sondervermögen, sondern die Rohre sind Gebäudebestandteil.
Ob der Versicherer dann Regress nimmt, steht auf einem anderen Blatt.
Sachversicherung geht vor Haftpflicht. Das sollte auch den Community-Experten bekannt sein.
Erstmal der der den Auftrag erteilt hat, die können das dann weiterberechnen, z.B. dir in Rechnung stellen.
Gerechter Dings solltest du als Verursacher den Schaden selbst zahlen. Irgendwie logisch, oder nicht?
Die Rohre gehören zum Sondervermögen also der Hausgemeinschaft. Diese hast du geschädigt. Also bist du haftpflichtig. Dass du Miteigentümer bist, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.
Folgeschäden bei anderen Wohnungen sind über die PH gedeckt.
wenn du es selber angebohrt hast: die haushaltsversicherung und zwar die Haftpflicht die zahlt die Ausmalarbeiten in der Wohnung drunter falls Nässeschäden entstanden sind aber nicht die kaputten Rohrleitungen
Etwas verwirrt? Eine Haushaltsversichrung bezahlt den eigenen Schaden am Haushalt, den gibt es laut Frage aber ja gar nicht. Eine Haftpflicht bezahlt auch keine Ausmalarbeiten, das bezahlt die VGV, die ja jede WEG sich leistet.