Kabel angbohrt - Haftpflicht melden oder lieber nicht?

7 Antworten

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Richtig erkannt: Der Haftplfichtversicherer kann einen Risikozuschlag erheben oder eben den Vertrag kündigen.

Warum man diese Risiko bei einem nicht existenzbedrohendem Schadensereignis wagt, müsst ihr selbst entscheiden :-)

Tipp: Ein gutes Metallortungsgerät oder Fremdvergabe kommt deutlich billiger :-)

G imager761

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Folglich auch keine Höherstufung.

Nur wer dauernd mit Bagatellfällen kommt, muss mit einer Kündigung rechnen.

Mismid  15.09.2014, 15:12

es gibt je nach Versicherung Bonusrabatte auch in der Haftpflicht! Und es gibt teilweise Selbstbeteiligungen und manchmal Selbstbeteiligungen die nach einer gewissen Schadensfreiheit entfallen!

DerHans  15.09.2014, 19:54
@Mismid

Die PH kostet ca 60 - 70 € im Jahr. Was soll denn da ein Rabatt von 10 oder 20 % ?

Candlejack  16.09.2014, 10:11
@Mismid

Selbstbeteiligungen in der PHV gibt es, lohnen aber die Ersparnis nicht. Ich kenne Bonusrabatte bei Hausrat, aber bei der Haftpflicht noch keinen gesehen.

Es kommt auf die Höhe der Rechnung und die genauen Konditionen der Versicherung an. Als erstes würde ich mal den Vertrag und die AGB der Versicherung nachlesen.

JanKrohn  15.09.2014, 11:15

DH. Insbesndere Augenmerk darauf, ob Mietobjekte unter den Versicherungsschutz fallen.

DerHans  15.09.2014, 14:54
@JanKrohn

Private Haftpflicht schließt Mietsachschäden seit 1976 mit ein.

Jetzt währe erstmal die Frage, wie hoch die Rechnung war und ob sich das lohnt, deswegen einen Schadensfall zu "produzieren". Es gibt in der Privathaftpflicht keine Hochstufung, maximal Kündigungen wegen Schadenhäufigkeit.

Danach steht dann mal die Anschaffung eines Prüfgeräts aus dem Baumarkt für (1)9,90 an, damit sowas nicht passieren kann... ;-)

Wer hat denn den Schaden erlitten? Ist es eure eigene Wohnung? Dann zahlt die Haftpflicht sowieso nicht, die ist ja dazu da, um Schäden an anderen Personen oder Sachen zu bezahlen.

Candlejack  16.09.2014, 10:13
Ist es eure eigene Wohnung?

Wenn Du damit eine ETW meinst, hast Du Recht. Wenn Du eine Mietwohnung meinst, dann schädigst Du Dritte, nämlich den Eigentümer, der an Dich vermietet. Sowas wird über "Mietsachschäden" geregelt.