Was tun, wenn Schädiger sich weigert, seiner Haftpflicht zu melden? Kein KFZ-Fall!
Hallo, benötige mal dringend Hilfe! Meine Schwägerin hat etwas von mir kaputt gemacht, mein Bruder weigert sich jedoch, den Schaden seiner Haftpflicht zu melden. Er geht davon aus, dass ein Mangel an der Sache besteht und es deshalb zu dem Schaden gekommen ist. Er meint, ich solle zusehen, dass die Reparatur auf Garantie repariert wird. Aber ich sehe es nicht als meine Aufgabe mich mit der Angelegenheit herumzuschlagen; hab ja auch besseres zu tun. Aber er weigert sich strikt und besteht auf eine Garantie. Muss nicht er sich kümmern?Ist es nicht Aufgabe seiner Haftpflicht die Regulierung zu zu prüfen... ? Wofür ist man sonst versichert?? Ich bin schon ganz plemm plemm im Kopf-bin ich denn so blöd???? Man könnte ja fast meinen, er hätte keine Versicherung... Ich muß dazu sagen, dass er seineszeichens RA ist... Hinhaltetaktik?? Aber was kann ich jetzt tun? Soll ich seine Frau anzeigen wegen Sachbeschädigung???
9 Antworten
Deine Schwägerin hat es zu zahlen, oder dafür zu sorgen, dass es der Versicherung gemeldet wird. Stelle die Foerderung an Sie und den Rest muß sie klären!
Wenn Dich Deine Schwägerin geschädigt hat, musst Du Deine Schadenersatzansprüche an sie richten, und nicht an den Schwager. Ob sie das ihrer Versicherung meldet, oder den Schaden aus eigener Tasche ersetzt, ist ihre Sache un geht Dich nichts an.
Sollte sie sich weigern, Schadenersatz zu leisten, bleibt Dir nur der Weg einer zivilrechtlichen Klage.
Ein Produktmangel wäre in der Tat ein Gewährleistungsfall, allerdings würde ich es so machen wie VersBerater. Der Knüppel ist nicht immer der beste Weg.
Hmmm.... da wüsst ich jetzt auch nichts genaues. Aber letztendlich hilft ein Gang zur Polizei wegen eines Sachschadens....
Also, ich hab schon nachgefragt, es wird nicht als Gewährleistung anerkannt. Auch das hab ich schon geklärt, bin ja ne nette Schwester.Trotzdem weigert sich mein Bruder...Ich bat ihn, es seiner Vers. zu melden und die Prüfen ja schließlich auch. Seine Bedenken über die Schuld seiner Frau mögen ja auch berechtigt sein, aber das kann er doch über die Vers. klären. Ich bin jetzt die Leidtragende. Ich kann nicht reparieren lassen, wenn keine Vers. eingeschaltet ist- dann muß ich auch zahlen. Es geht hier immerhin um ca. 500 €