Guten Morgen , habe mit dem wagen einen Begrenzungspfosten umgefahren. Kann ich den Schaden auch der Haftpflichtversicherung melden?

10 Antworten

Nein, sobald Du mit einem Kfz einen Schaden verursachst, ist auch die Kfz-Haftpflicht zuständig! Eine Schadensanzeige bei der Privathaftpflicht kannst Du Dir daher sparen! Vielleicht lohnt es sich aber, den Schaden selbst zu regulieren! Hierzu kannst Du bei Deiner Versicherung nachfragen und Du hast auch die Möglichkeit, zunächst über die Kfz-Haftpflicht regulieren zu lassen und innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung zurückzuzahlen, um eine Höherstufung im SFR-Rabatt zu umgehen!

Unabhängig davon empfehle ich Dir, Dich mal bei der Kfz-Versicherung nach dem sogenannten "Rabattschutz" zu erkundigen. Hierbei wird gegen einen geringen Mehrbeitrag bei bis zu einem Schaden im Jahr keine Höherstufung vorgenommen! Wäre vielleicht eine Option für Dich für die Zukunft!

Aber die Kfz-Haftpflicht ist doch eine Haftpflicht...

Ich vermute mal du meinst die Privathaftpflicht. In dieser sind Schäden die durch den Führer eines Kfz verursacht werden nicht versichert. Denn dafür gibt es ja die Kfz Haftpflicht.

Melde den Schaden deiner Kfz Haftpflicht. Denn diese prüft auch, ob die geltend gemachten Ansprüche rechtens sind. Wenn der Schaden nicht groß ist, kannst du ihn nach erfolgter Regulierung immer noch an die Versicherung zurückzahlen und somit die Rückstufung vermeiden. 

Du hast bei einem Schadensfall meist die Optionen hochgestuft zu werden oder den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen. Wäge es einfach ab. Der Pfosten wird dir von der Stadt in Rechnung gestellt. Wenn dem Auto nichts passiert ist, ist doch alles gut.

Hallo tabula,

hast du den Schaden mit einem Kfz verursacht, hat eine Privathaftpflicht damit nichts zu tun. Daher macht auch eine Schadenmeldung nicht viel Sinn.

Den Schaden kannst du deinem Kfz-Versicherer melden. Dieser prüft und reguliert ihn.

Du hast in der Regel bis 6 Monate nach der Schadenregulierung die Möglichkeit, den Schaden zurückzukaufen. Nur so entgehst du einer Stufung.

Frag im Vorfeld nach, bis zu welcher Summe es sich für dich lohnt, den Schaden selbst zu zahlen. Die Berechnung ist für deinen Versicherer ganz einfach und geht schnell.

Kaufst du den Schaden nicht zurück, wird deine SF-Klasse laut deinen Versicherungsbedingungen gestuft. Dies erfolgt normalerweise zum 01.01. nach dem Unfall.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Du kannst den Schaden natürlich der Privathaftpflicht melden. Die wird aber nicht regulieren, weil nicht zuständig (Benzinklausel).

Du kannst den Schaden auch der KFZ-Haftfpflicht melden. Die wird den Schaden regulieren und dich entsprechend hochstufen, wenn du keinen Rabattschutz hast.

Oder du bezahlst den Schaden selbst. Wende dich hierzu direkt an den Unfallgegner, oder kaufe ihn zurück nachdem er reguliert wurde.