Nach BWL-Abbruch kaufmännische Ausbildung anfangen?

Heute brauche ich mal euren ernsthaften Rat als Menschen. Ich muss die Entscheidung zwar selbst treffen, aber brauche noch ein paar objektive Stimmen dazu.

Ich werde mein duales BWL-Studium mit Schwerpunkt Eventmanagement abbrechen. Das hat einmal damit zu tun, dass es mir mit dem dualen Modell nicht gut geht und zum anderen damit, dass mir die Inhalte überhaupt nicht liegen. Ich habe mich vom Schwerpunkt und von den Vorteilen eines dualen Studiums so blenden lassen, dass ich verdrängt habe, dass BWL gar nicht mein Fall ist. Durch Mathe bin ich auch schon 2 mal durchgefallen, da ich mit Dyskalkulie in der kürze der Zeit diese Inhalte nicht hinbekomme.

Mein Praxisunternehmen war mehr als nur lieb, als ich diese Entscheidung verkündet habe und hat mir prompt eine Ausbildungsstelle angeboten, weil sie mich laut eigener Aussage unbedingt behalten wollen. Ich darf mir die Ausbildung sogar selbst aussuchen.

Das Problem : alle Ausbildungen die in Frage kommen, sind kaufmännisch. Und ich will eigentlich ganz aus dem kaufmännischen Bereich weg und Medienwissenschaft Studieren. Nicht, weil ich Ausbildungen doof finde, ganz und gar nicht. Sondern einfach, weil ich mich bei Geisteswissenschaft eher sehe, als mit Zahlen. Das wäre auch meine erste Wahl gewesen, ich wurde aus NC-Gründen nicht genommen.

Alles was für eine Ausbildung spricht, ist dass sie einfacher scheint (aber ist sie das wirklich, wenn die Inhalte mir nicht liegen, sondern lediglich weniger umfangreich sind, als in der Uni?) und dass ich das Unternehmen nicht hängen lassen will.

Was würdet ihr mir raten?

Gesundheit, Beruf, Studium, Mathematik, Wirtschaft, Menschen, Ausbildung, Kommunikation, duales Studium, Management, BWL, Dyskalkulie, Entscheidung, Eventmanagement, Geisteswissenschaften, Hochschule, Medien, Medienwissenschaften, Psyche, Universität, Unternehmen, Veranstaltung, Praxispartner, Studienabbruch, DHBW
Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?

Hallo Community, folgender Fall ist mir unklar und Bedarf eurer Nachhilfe :-)

Ein Beispiel: Herr Mustermann hat ein Partygewerbe auf dem Land angemeldet und bisher in vorhanden Gastronomien oder Grillhütten etc. Öffentliche Partys veranstaltet inkl. Konzession&Stadtanmeldung, GEMA und Steuer wird auch abgeführt. Jetzt trifft er einen bekannten Bauer auf dem Dorf, dieser findet die Partys so gut, dass er ihm sein privates, ungenutztes Stück Wiese zu Verfügung stellen möchte, damit Herr Mustermann immer einen Ort hat wo seine Events stattfinden können, z.B einmal monatlich. ....

Folgende fragen stellen sich mir jetzt:

Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen mit Biergarten, Tanzfläche, Bühne etc. oder sind ebenso wie in festen Diskotheken (Clubs) o.ä. Brandschutz und Bauaufsichtsgenehmigungen notwendig ? Wobei das Privatgelände allein dann keinen Vorteil hätte...oder doch ?!

Oder würde zusätzlich zum privaten Gelände, eine Mitgliedskarte Abhilfe schaffen ? Quasi jeder der rein will muss Mitglied werden. Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?...

Und zu guter letzt:

Wie sieht es speziell mit Räumlichkeiten auf diesem Gelände aus ? Quasi ein kleiner Indoor Bereich für Regen oder ein 2. kleiner dancefloor. Wenn er Türen hat und geschlossen gebaut ist, fallen bei öffentlichen Veranstaltungen Genehmigungen an!? Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?

&&& WICHTIG: wie sieht es mit z.B seecontainern o.ä. aus ? Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?

Im Endeffekt geht es quasi nur darum ne nutzbare Lokalität, für Partys die hin und wieder stattfinden möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.

Vielen Dank im Vorraus für eure Anteilnahme, bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar ! :-)

Lg & guten Tag helldan

Party, Veranstalter, Brandschutz, Recht, Eventmanagement, Genehmigung, Veranstaltung, Privatgelände

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