Zusammenziehen (soll ich?) - rechtliche Konsequenzen?

Früher war alles so einfach... Da war es Liebe, man hatte nix... und ist zusammengezogen...

...dann kamen Kinder, man heiratete, trennte sich irgendwann und hatte fortan kein unbeschwertes Leben mehr. Ansprüche, Zank und viel viel Geld, welches Anwälte und Gerichte verbrannten.

Heute: Die Rente ist geteilt, der Zugewinn ausgezahlt, Eheunterhalt abgehakt, die Kinder sind groß, allerdings finanziell noch nicht unabhängig.

Und nun kommt eine neue Frau (Wochenendbeziehung seit 3 Jahren) und möchte gern mit dir zusammenziehen bzw. bei dir einziehen (ich habe ein eigenes, viel zu großes, weitgehend schuldenfreies Haus). Ich hadere aufgrund gemachter Erfahrungen, kann die Entscheidung einfach nicht mehr rein aus romantischen Gründen treffen.

Ich möchte auf keinen Fall mich irgendwann noch einmal über Geld, oder gar Versorgungsfragen vor Gericht, oder auch so, streiten müssen.

Die Rechtsprechung geht immer mehr dazu über eheähnliche Verhältnissen gleiche, oder ähnliche Rechte einzuräumen, wie der Ehe. Ich lese von Bedarfsgemeinschaften, Partnerschaftsverträgen und dem Tipp, sich anwaltlich beraten zu lassen, ggf. notarielle Vereinbarungen zu treffen.

Ich bin noch nicht so tief in der Materie, aber beim Thema Bedarfsgemeinschaft kann das z.B. auch Auswirkungen auf mögliche Unterhaltsleistungen für meine Kinder (haben bei mir gewohnt, wollen jetzt aber eine WG gründen) haben. Will man mit sowas seine neue Beziehung belasten?

Aber auch aus einer Beziehung erwachsen Ansprüche. Frau sagt: "ich hab ihm den Haushalt gemacht, den Rücken freigehalten, sein Haus mit renoviert...". Plötzlich kommt ein gewiefter Anwalt, bewertet das in Euro und zerrt dich vor Gericht...

Bei einem Freund, der in gesetztem Alter auch eine neue Beziehung eingegangen ist, konnte ich mitverfolgen, dass sich Frau nach relativ kurzer Zeit Sorgen um Ihre Absicherung gemacht hat, insbesondere falls Mann etwas passiert (auch er hatte 2 Kinder, welche im Fall X erbberechtigt gewesen wären). Erst hatte er ihr ein Wohnrecht im Falle seines Ablebens zugesichert, kurze Zeit danach hat sie ihn überredet zu heiraten. Das wiederum führte zu Konflikten mit seinen Kindern.

Da meine Freundin als Alleinerziehende (Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt) und Selbstständige keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist das natürlich für sie auch ein Thema, bzw. könnte es werden. Auch ließ sie durchblicken, bei Wegfall der eigenen Miete vielleicht nicht mehr soviel arbeiten zu wollen.

Nun stehe ich da! Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich 24/7 in einer Beziehung aushalte. Mit Ausnahme meiner ca. 10jährigen Beziehung zu meiner Ex-Ehefrau, hab ich immer als Single bzw. als Alleinerziehender gelebt und mich/uns umsorgt.

Es zu lassen bedeutet aber auch allein zu sein, was vielleicht im fortgeschrittenen Alter auch nicht so gut ist (bin 58). Darüberhinaus ist die Fragestellung ein gemeinsames Leben zu planen für meine Freundin essentiell - insbes. was die Beziehung betrifft.

???????????? Was tun?????????????

Recht, Unterhalt, Bedarfsgemeinschaft, Partnerschaft
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?

Hallo liebe Leser,

ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!

Recht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Wohngemeinschaft
Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

Alsoo...,

ich bin momentan 19 Jahre alt und habe im August einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter in der Linesteuerung unterschrieben. Planmäßig würde ich demnach am 30. August um die 1200 € netto überwiesen bekommen (40 std./Woche). Allerdings werde ich mit meinem Bruder (16 Jahre alt und Schüler) zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern hinzugezählt. Meine Mama arbeitet als Altenpflegerin, allerdings kann man in diesem Berufszweig kaum eine ordentliche Entlohnung erwarten. Mein Vater ist langzeitarbeitslos und erzielt kein Einkommen.

Wir bekommen also Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes- leider. Mich würde jetzt interessieren ob das Amt meine vollen Brutto-/Nettobezüge anrechnet und demnach die Leistungen drastisch kürzt ODER ob ich einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausfalle, sodass ich mein Gehalt behalten darf und meine Eltern im Bereich der Miete und dem Kostgeld unterstützen kann. Dadurch würde ich mehr Selbstbehalt erzielen (diese 300 Euro bei einem nicht herausfallen sind einfach nur lächerlich) und kann mir endlich ein Auto leisten, welches ich so langsam für einen Ausbildungsplatz und Fahrten zu meiner Freundin gebrauchen könnte.

Ich habe mir mehrmals die Definition der Bedarfsgemeinschaft durchgelesen, allerdings komme ich zu keinem Ergebnis.

Rein theoretisch decke ich doch meinen Lebensunterhalt mit meinem Gehalt ab, würde eben nur bei meinen Eltern wohnen bleiben und falle aus der Berechnung heraus. Die Frau auf dem Amt erzählt mir hingegen etwas anderes und macht mir Angst ständig unter der finanziellen Situation meiner Eltern zu leiden und kein Puffer für Umzugskosten usw. für einen Ausbildungsbeginn 2016 zu erarbeiten. Desweiteren würde ich doch rein rechnerisch um die 25-30 std./Woche umsonst arbeiten gehen....das kann doch nichts mit einem Sozialsystem zutun haben! =(

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, die mir endlich Klarheit verschafft.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzen, Angst, ALG II, Bedarfsgemeinschaft

Meistgelesene Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft