Bedarfsgemeinschaft ist scheiße ..?

Hallo,

mit diesen Thema weiß ich einfach nicht wohin ich damit gehen kann (habe keine Freunde und komme mit meinen Eltern auch nicht so wirklich klar) .. deswegen frage ich euch

ich bin 20 und mache zurzeit mein fachabi nach. ich lebe mit meinen beiden Eltern und meinen jüngeren Bruder (16 macht dieses Jahr sein Abschluss) in einer bedarfsgemeinschaft. Mit meinem Vater habe gesprochen, dass ich meinen Führerschein machen möchte und ich mir ein neues Handy zu legen möchte - deswegen wollte ich selbst Hand legen und dafür arbeiten. Mir aber war aber nicht bewusst das zum Teil für das was ich arbeite mein Geld auf diese Familie angerechnet (zählt ja auch für meinen Bruder) und ich dann bei einem 450€ Job , 100 Freibetrag und wieder 20% abzogen wird = ich nur noch 170€ habe. mit 170€ Könnte ich mir ja ein neues Handy holen nichts aber dafür. Das Kindergeld ist nicht für mich gedacht - ich aber mein Vater gefragt habe ob das Kindergeld dann dafür verwendet werden kann er aber nein sagt (weil er es für eine Reise spart, wo ich aber nicht mitgehen will und nicht muss, er mich aber zwingend würde)

er würde mir kein handy kaufen, weil es wahrscheinlich angerechnet wird er aber nicht mir sagen weil ich ja noch nichts vom ,leben weiß‘ (meinte er) das ist kindisch ..

ich würde ausziehen geht aber nicht, da es meiner Familie noch mehr schaden würde

meine Mutter ist psychisch krank und es ist alles zu viel

Wie komme ich an Geld ran wo man irgendwie trotzdem 450 verdienen kann ? Was kann ich tun in so einer Situation ? Kann ich irgendwie ausziehen

(ein Kleingewerbe wollte ich auch beantragen, ich aber nicht mal die materialen mir leisten kann und es wahrscheinlich auch angerechnet wird)

es gibt schlimmere Probleme aber das belastet mich sehr .. ich bin froh das ich überhaupt ein Dach über dem Kopf hab

Danke im Vorraus

Leben, Zukunft, Kommunikation, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Ratschlag, Sozialleistungen, Ausbildung und Studium
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium

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