Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld
Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Jobcenter arbeit?

Hallo also ich bin 22 Jahre und fange nächste Woche mit meiner arbeit an so nun das problem ich wohne bei meiner Mutter die harz4 bezieht mit uns wohnen meinen 2 Brüder und meine kleine Schwester mein ältester Bruder ist aus der Bedarfsgemeinschaft schon raus da ich 1900 Euro brutto bekommen würde hat sich meiner Mutter schlau gemacht beim jobcenter und dort angerufen und die meinten ich Falle nicht aus der Bedarfsgemeinschaft raus mein ganzen Gehalt wird auf alle anderen Personen mit angerechnet ich bin der meinung das jobcenter verarscht ein den ich würde dann nur für 100 euro arbeiten gehen wegen Freibetrag es war den sogar egal das mir ein Freibetrag zusteht es würde also so hinaus laufen das sich mein komplettes netto gehalt also ungefähr 1200 auf alle anderen personen verteilen und wir dann weniger bekommen ist das wirklich so korrekt

Demnach hätte ich noch eine anderen Idee wenn ich mich bei meiner Mutter als untermieterin anmelde dann bin ich doch zu 1000% aus der Bedarfsgemeinschaft raus oder und es würde doch nur mein Anteil vom jobcenter fehlen ? Oder Den würde ich ihr natürlich geben aber sie meinte das jobcenter würde dann auf irgendein anderes Kind zurückgreifen z.b bei mein arbeitslosen Bruder und würde bei ihn dann mehr abziehen und sie würde weniger bekommen ich bitte um hilfe

Und bitte keine Antworten mit dann zieh doch aus ich muss hier noch ne weile wohn bleiben aus bestimmte Gründe

Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter

Meistgelesene Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft