,,Heile Familie“ Bürgergeld Kontoauszug verzweifelt?

Moin Leute,

meine Eltern beziehen Bürgergeld und ich bin das einzige Mitglied aus dem Haushalt, das arbeitet. Jetzt kam ein Brief vom Jobcenter, in dem steht, dass sie meine Gehaltsabrechnungen und meinen Arbeitsvertrag sehen möchten. So weit, so gut. Das Problem ist allerdings, dass auch Kontoauszüge verlangt werden. 

Kleine Hintergrundgeschichte für euch, damit ihr das Problem besser verstehen könnt: Nämlich ist das Verhältnis zwischen meinen Eltern und mir nicht das Beste (harmlos ausgedrückt). Ich bin seit knapp einem Jahr in einer Beziehung und vor einigen wenigen Monaten sind wir sogar ,,zusammen gezogen“. Also ich wohne noch bei meinen Eltern und meine Freundin wohnt in unserer ,,gemeinsamen Wohnung“ in einer anderen Stadt. Ich zahle ihr die Hälfte der Miete, aber lebe wie gesagt noch bei meinen Eltern, wo ich schnellstmöglich abhauen möchte. Meine Eltern wissen natürlich weder was von meiner Freundin noch von der Wohnung. Ich bin übrigens 22 Jahre alt und meine Eltern sind sehr streng und verbieten mir alles.

Jetzt kommen wir zu meiner Frage. Da ich ja die letzten drei Kontoauszüge vorzeigen muss, werden sie ja sehen können, dass ich jeden Monat Miete an meine Freundin zahle. So weit ich mich belesen habe, dürfte ich Ihren Namen und den Verwendungszweck schwärzen, aber es wird trotzdem ersichtlich sein, dass jeden Monatsanfang mehrere Hundert Euro von meinem Konto abgehen. Der Brief kam erst gestern, also habe ich noch knapp zwei Wochen Zeit für die Abgabe. Was soll ich tun? Ich bin so verzweifelt…

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. LG und danke im Voraus

Wohnung, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Streit, heimliche-liebe, heimliche Beziehung
Kann ich mein Kindergeld einklagen?

Hallo, ich bin 19 Jahre alt und lebe zusammen mit meiner Mutter, welche von Sozialhilfe lebt. Bis vor kurzem gehörte ich zu dieser sogenannten ,,Bedarfsgemeinschaft"

Doch jetzt habe ich meine Berufsausbildung abgeschlossen, was bedeutet meine Mutter erhält jetzt nicht weiter Leistungen für mich, auch keine 250€ Kindergeld.

Nun ist es so das meine Mutter 3 Jahre lang von mir jeden Monat 150€ + Kindergeld von 250€ bekam, dieses Geld jedoch nicht für mich aufgewandt hat, so wie es eigentlich bestimmt war. Offiziell hätte ich ja ein Anrecht darauf, das zumindest das Kindergeld zu 100% für mich aufgewandt wird, wenn sie es erhält. Jedoch habe ich mich zu 100% selbst versorgen müssen, sei es Nahrung,Kleidung, Pflegeprodukte etc. Sie hat keinen Cent für mich ausgegeben.

Leider war ich sehr naiv und auch die meiste Zeit der Ausbildung minderjährig und hatte keinen Plan, das sie diverse Leistungen erhält die eigentlich mir zustehen. Ich habe es mal durchgerechnet und sie müsste durch mich in 36 Monaten über 14.000€ erhalten haben, 150€ Beteiligung an der ,,Miete" und ,,Nebenkosten" welche vom Amt übernommen wurden, sie mir aber weiss machte, das sie den anderen Teil der ca. 450€ hohen Miete selber tragen müsse. Dazu 250€ Kindergeld (anfangs ca. 220€) machen ca. 400€ monatlich. Zudem diverse Einzelzahlungen von mir von mehreren hundert € für hohe Strom- und Wassernachzahlungen.

Sie hat in dieser Zeit häufig Urlaubsreisen mit ihrem Partner unternommen, und sich auch die ein oder andere teure Neuanschaffung geleistet.

Nun ist meine Frage, kann ich meine Mutter verklagen da sie mir dieses Geld ,,unterschlagen" hat bzw. mit diesem Geld nicht für mich gesorgt hat ? Außerdem hat sie mich ja angelogen das sie die Miete selber zahlen müsse, und ich mich darum zusätzlich mit 150€ beteiligen solle, was ich auch 3 Jahre lang tat.

Habe ich eine Chance das sie dieses Geld zurückzahlen muss oder wenigstens zur Rechenschaft gezogen wird ?

Vielen Dank für eure Antworten

Liebe Grüße, MavMav75

Kinder, Wohnung, Geld, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld, Sozialhilfe
Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

Kinder, Wohnung, Miete, ALG II, Arbeitsamt, Auszug, Azubi, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngemeinschaft, Bürgergeld, KDU, wohnkosten

Meistgelesene Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft