Kann ich mein Kindergeld einklagen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wo nichts ist, gibt es auch nichts zu holen, also kannst Du deinen Plan ganz schnell wieder vergessen.

Außerdem musste sie nicht zwingend das Kindergeld für dich verwenden, wenn Du deinen Bedarf bei deiner Mutter auch ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken konntest.

Denn dann hättest Du nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter gehört, sie hätte für dich nichts mehr vom Jobcenter bekommen, also auch deinen Anteil von der Warmmiete nicht mehr.

Im übrigen zahlt das Jobcenter auch keinen Strom, wenn dieser nicht zum Heizen der Wohnung oder erwärmen von Wasser benötigt wird.

Den Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss man aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber zahlen.

Das Kindergeld was Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt hättest, wäre wieder zum Einkommen deiner Mutter geworden und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet worden.

Man müsste also wissen, wie viel deine Mutter für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musste, was für den Abschlag für Haushaltsstrom, wie viele Personen inkl.dir in der Wohnung gelebt haben und was Du an Brutto und Nettovergütung bekommen hast ?

Dann könnte man deinen Bedarf und dein anrechenbares Einkommen berechnen und sehen ob deine Mutter vom Kindergeld noch etwas für deinen Bedarf einsetzen hätte müssen oder nicht.

Aber wie schon geschrieben, selbst wenn, wo nichts ist gibt es auch nichts zu holen !

isomatte  23.07.2023, 20:37

Danke dir für deinen Stern !

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Von Experte isomatte bestätigt
Jedoch hätte ich mir rückblickend sehr wahrscheinlich auch selbst eine Wohnung nehmen können, durch Bafög für Azubis, Wohngeld etc. ?

Es gibt BAföG nur für schulische Ausbildungen und für Studenten. Mal abgesehen von einigen anderen Fällen, die auf dich aber eh nicht zutreffen. Du hättest es mit Berufsausbildungsbeihilfe versuchen können ab Volljährigkeit mit eigener Wohnung. Anspruch auf Wohngeld hättest du nicht gehabt. Es hat dir doch frei gestanden mit deiner Ausbildungsvergütung auszuziehen?!.Und einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld hättest du dann stellen können.

Aber nun ist es ja eh egal, weil du bei deiner Mutter wohnen geblieben bist.

Nun ist es so das meine Mutter 3 Jahre lang von mir jeden Monat 150€ + Kindergeld von 250€ bekam, dieses Geld jedoch nicht für mich aufgewandt hat, so wie es eigentlich bestimmt war.

Das du ihr 150 Euro zusätzlich zum Kindergeld gegeben hast, ist doch eine interne Vereinbarung zwischen euch gewesen! Wie kommst du also auf die Idee nun irgendwelche Gelder zurück fordern zu wollen? Und "zur Rechenschaft gezogen werden"? Weswegen???

Du fühlst dich offensichtlich von ihr über den Tisch gezogen. Nur es hat doch am Ende an dir gelegen, dass du geblieben bist. Durch deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld konntest du deinen Bedarf selbst decken. Sie ist ja eh nicht leistungsfähig. Du hast so gesehen deinen Mietanteil bezahlt, Strom- und Wasserkosten und dich von der Ausbildungsvergütung versorgt mit Lebensmitteln etc.

Es ist bedauerlich, dass du offensichtlich so ein schlechtes Verhältnis zu ihr hast und gar erwägst sie zu verklagen. Mal abgesehen davon, dass du dir die Klage sparen kannst, solltest du nun ausziehen!

Hake es ab als "ok, so gesehen war mein Mietanteil vielleicht zu hoch" und gut ist.

verstehe ich das richtig, du hast bei deiner Mutter gelebt und in der Ausbildung auch Geld verdient.

Dann ist alles ganz korrekt gelaufen. Auch wenn das Amt weiterhin einen Anteil für dich gezahlt hat (müsstest du prüfen ob das tatsächlich so war). Haben sie ganz sicher den Anteil gekürzt den du selbst verdient hast. Diesen Anteil hast du mit deinen Zahlungen und dem Kindergeld deiner Mutter erstattet. Davon hat sie mit Sicherheit auch Miete und Wasser, Strom, Telefon und Internet, Versicherungen, etc. bezahlt. Du hast viele Kosten des Lebens nicht wirklich am Schirm und deren Höhe auch nicht. Deine Mutter hat dich nicht betrogen, sie hat bekommen was sie brauchte um dein Leben mit zu finanzieren. Zieh aus und schau mal wie viel das Leben so kostet.

Nun ist meine Frage, kann ich meine Mutter verklagen da sie mir dieses Geld ,,unterschlagen" hat bzw. mit diesem Geld nicht für mich gesorgt hat ?

Nein, kannst du nicht.

Du hast zuhause bei deiner Mutter gelebt und in dem Fall ist sie der Empfänger dieses Geldes. Wie sie damit umgeht, dass bleibt ihr überlassen.

Du scheinst wohl der Meinung zu sein, dass sie dir Rechenschaft ablegen muss. Oder das dir das Kindergeld 1-zu-1 zusteht. Sie muss dir das Geld weder aushändigen, noch muss sie erklären, für was sie es verwendet hat.

Newshu  22.07.2023, 17:37

Sie ist aber verpflichtet dem Kind Kleidung, Essen, Pflege und Unterhalt zu bieten. Dem ist sie nicht gerecht gekommen

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sassenach4u  23.07.2023, 09:14
@Newshu

Sie hat ihm Unterkunft gegeben, und bitte wo genau steht, zu was Eltern verpflichtet sind, wenn ein Kind eigenes Geld bezieht und sich davon unterhalten kann?

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Newshu  23.07.2023, 09:31
@sassenach4u

es ist gesetzlich geregelt wofür Kindergeld gezahlt wird. Nahrungsmittel, Kleidung, Schulsache etc. eben die Sachen die die Kinder benötigen. wenn das Kind diese Sachen selber zahlen muss, ist das Verhalten der Eltern demnach anfechtbar

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Newshu  23.07.2023, 09:32
@Newshu

Eltern sind Unterhaltspflicht bis zum Abschluss des ersten Ausbildungsjahr. Das hat nichts mit Kindergeld zutun

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Newshu  23.07.2023, 09:33
@Newshu

wer so verkniffen auf Geld ist sollte keine Kinder bekommen

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Nun wird es Zeit, dass Du ausziehst. Dann wirst Du merken, dass es zu Hause doch billiger war.

Manche müssen erst tief fallen, bevor sie von ihrem hohen Ross runterkommen.

MavMav75 
Fragesteller
 22.07.2023, 17:50

Vielleicht war es billiger. Jedoch hätte ich mir rückblickend sehr wahrscheinlich auch selbst eine Wohnung nehmen können, durch Bafög für Azubis, Wohngeld etc. ?? Und hätte mehr davon gehabt. Wie soll denn der letzte Satz jetzt verstanden werden ??

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