Arbeiten mit dem SGB XII?

1 Antwort

Ihr bildet eine BG - Bedarfsgemeinschaft, da wird Einkommen entsprechend auf den Gesamtbedarf angerechnet.

Außerdem kannst Du, wenn Du nicht Altersrente beziehst, gar keinen Teil bzw. Vollzeitjob ausüben, weil Du nur unter 3 Stunden am Tag arbeitsfähig bist, sonst würdest Du keine Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bekommen.