Blutspenden - wird es angerechnet bei ALG II?

4 Antworten

Muss weder gemeldet werden, noch darf es auf den Bedarf als Einkommen angerechnet werden.

Denn das ist einen Aufwandsentschädigung und dient nicht der Deckung des Lebensunterhalts.

Da gibt es auch min. 1 Gerichtsurteil eines Sozialgerichts.

Das sind Aufwandsentschädigungen und kein Einkommen. Der ALG 2 Bezieher muss das nirgendwo angeben, darf auch nicht angerechnet werden.

warum nur vollblut? Warum nicht auch Plasma?

Das gleiche gilt für Schmerzensgeld

Regina3 
Fragesteller
 20.10.2021, 02:01

Beim Schmerzensgeld: Im Monat des Zugangs? Oder auch wenn es länger angelegt wurde und das ALG II erst viel später nötig wurde?

Rheinflip  20.10.2021, 04:11
@Regina3

schmerzensgeld wird nicht auf arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Regina3 
Fragesteller
 20.10.2021, 04:14
@Rheinflip

Konkreter: 1996 10.000 DM. Seither immer angelegt. Zu den früher noch guten Zinsen. Ist also heute deutlich mehr ... Kann echt nirgends angerechnet werden?

Rheinflip  20.10.2021, 04:36
@Regina3

Einkünfte aus Anlagen ist was anderes.

Nicht das ich es wüsste, es läuft unter Aufwand Entschädigung und das wird nicht anerkannt,

Muss er das angeben?

Ja

Wird es angerechnet?

Nein da das Geld was man für die Spende erhält eine Mehraufwandsentschädigung ist

Rheinflip  19.10.2021, 20:35

Warum angeben?

TeamStoffcouch  19.10.2021, 20:36
@Rheinflip

Weil Geldeingänge gemeldet werden müssen. Aber das Theater würde ich mir sparen und nichts angeben ... Wieso auch? Man bekommt das Geld in Bar