Blutspenden - wird es angerechnet bei ALG II?
Angenommen, ein ALG II-Empfänger spendet regelmäßig Blut und erhält jeweils Beträge zwischen 20 und 25 Euro. Muss er das angeben? Wird es angerechnet?
4 Antworten
Muss weder gemeldet werden, noch darf es auf den Bedarf als Einkommen angerechnet werden.
Denn das ist einen Aufwandsentschädigung und dient nicht der Deckung des Lebensunterhalts.
Da gibt es auch min. 1 Gerichtsurteil eines Sozialgerichts.
Das sind Aufwandsentschädigungen und kein Einkommen. Der ALG 2 Bezieher muss das nirgendwo angeben, darf auch nicht angerechnet werden.
warum nur vollblut? Warum nicht auch Plasma?
Das gleiche gilt für Schmerzensgeld
schmerzensgeld wird nicht auf arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Konkreter: 1996 10.000 DM. Seither immer angelegt. Zu den früher noch guten Zinsen. Ist also heute deutlich mehr ... Kann echt nirgends angerechnet werden?
Einkünfte aus Anlagen ist was anderes.
Nicht das ich es wüsste, es läuft unter Aufwand Entschädigung und das wird nicht anerkannt,
Muss er das angeben?
Ja
Wird es angerechnet?
Nein da das Geld was man für die Spende erhält eine Mehraufwandsentschädigung ist
Warum angeben?
Weil Geldeingänge gemeldet werden müssen. Aber das Theater würde ich mir sparen und nichts angeben ... Wieso auch? Man bekommt das Geld in Bar
ich denke du musst es nicht angeben
Beim Schmerzensgeld: Im Monat des Zugangs? Oder auch wenn es länger angelegt wurde und das ALG II erst viel später nötig wurde?