Was heist das genau?
Bei der Anrechnung des Kindergeldes bei volljährigen Kindern wird dieses um eine Versicherungspauschale von 30 Euro gekürzt.
Gleiches gilt für Kindergeld Minderjähriger, die nicht mit einem volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben oder Minderjährigen, die nachweislich eine Versicherung abgeschlossen haben (§ 11b SGB II i. V. mit § 6 ALG II-V).
3 Antworten
Das heißt, dass das Kindergeld dir nicht in voller Höhe angerechnet wird, sondern eine Pauschale für den Abschluss von Versicherungen für das Kind, davon abgezogen wird.
D.h. im Klartext: dir werden 30 Euro weniger abgezogen.
Ich habe den anspruch auf ALG ll bekommen und den Brief bekommen mit den 30 € abzug aber den vab nicht verstanden. Heißt es das ich am Ende mit den Regelsatz (449) 30 drauf haben darf ? ( 479 ) ?
Bin bissien verwirrt
Diese 30 Euro Versicherungspauschale werden dann theoretisch vom Kindergeld abgezogen und dann derzeit nur 189 Euro und keine 219 Euro auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Das aber nur dann, wenn das Kind nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommt.
Denn dann sind diese 30 Euro Versicherungspauschale schon in der ersten Stufe der Freibeträge von 100 Euro Grundfreibetrag enthalten.
Im Endeffekt würdest Du dann auf 479 Euro kommen.
Die Versicherungspauschale wird in Abzug gebracht, wenn sonst kein anderer Einkommensfreibetrag zur Anwendung kommt bzw. wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist, auf welches ein Freibetrag anzuwenden wäre.
30 € von dem KG werden Dir quasi geschenkt.
Zählt das immer oder nur für bestimmte Monate