Ferienjob machen, während eines laufenden Freiwilligendienstes?
Hallo Community,
ich mache im Moment einen Freiwilligendienst und bin durch die aktuelle Corona-Situation freigestellt. Nun möchte ich bis zum Ende meines Fsj einen Ferienhjob annehmen und frage mich, ob das überhaupt rechtmäßig so klappen kann, da ich einen laufenden Vertrag für den Freiwilligendienst habe und nebenbei einen Vertrag für den Ferienjob unterschreiben muss.
Wichtig hierzu ist noch: Meine Mutter erhält Arbeitslosengeld II und ich lebe mit ihr zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Demnach darf ich im Jahr durch einen Ferienjob insgesamt 1200 Euro verdienen, durch normale Arbeit allerdings nur 120 Euro, sofern es sich nicht um eine Vollzeit-Tätigkeit handelt. Das Geld, welches ich für meinen Freiwilligendienst erhalte, wird ihr zum Teil angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Justin
2 Antworten
Ob du einen Ferienjob machen kannst oder nicht musst du mit dem Träger deines FWD - abklären.
Was dir aber auf keinen Fall zustehen würde, ist der Freibetrag durch die Sonderregelung bei einem Ferienjob, weil es sich hierbei dann nicht um einen tatsächlichen Ferienjob handeln würde.
Das wäre z.B. dann der Fall, wenn du nach den Ferien wieder die Schule besuchen würdest, wenn du nach Abschluss der Schule z.B. eine Ausbildung mit Vergütung beginnen würdest, dann wären deine letzten Ferien vor Beginn der Ausbildung auch von dieser Sonderregelung ausgeschlossen.
Was dir dann max.bleiben würde wären sicher nur die 200 € Freibetrag, die dir wie bei deinem FWD - zustehen und dann weitere 20 % Freibetrag bis 1000 € Brutto und 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto.
Es gelten dann also die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, der einzige Unterschied den es ggf.geben könnte wäre, dass durch dein fehlendes Taschengeld anstelle der 100 €, dann wie gesagt der Freibetrag von 200 € tritt und auf das andere Erwerbseinkommen gelten dann die normalen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll.
Also angenommen du würdest kein FWD - machen und nur normales Erwerbseinkommen erzielen und da angenommen 450 € Brutto verdienen und auch aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 170 € und das anrechenbare Erwerbseinkommen im Regelfall dann bei 280 €, die dann auf deinen Bedarf angerechnet würden.
Nun könnte es also sein das dann durch das fehlende Taschengeld der Grundfreibetrag dann bei 200 € und nicht nur bei 100 € liegt und auf die übersteigenden 350 € Brutto kämen dann weitere 20 % Freibetrag = 70 € dazu, so könnte dann der gesamte Freibetrag bei 270 € liegen und nur 180 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.
Warum deine Mutter ?
Wenn sie es sich nicht leisten kann oder gar nicht möchte, deinen dann anrechenbaren Teil deines Einkommens aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.Einkommen zu zahlen, dann musst du ihn ihr dann aus deinem Einkommen selber zahlen.
In einer eigenen Wohnung müsstest du mit deinem Einkommen doch auch deine Miete, Lebensmittel usw.usw. zahlen und hättest dein Einkommen nicht zu 100 % zur freien Verfügung.
Das mit dem Ferienjob kannst du dir aus dem Internet selber such und noch einmal nachlesen, nur weil dann Ferien sind, muss es sich eben nicht um eine Ferienarbeit handeln und automatisch die Sonderregelung gelten.
Was deiner Mutter dann auf ihren eigenen Bedarf bzw.den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet werden dürfte wäre nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du dann ggf.zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, wenn du deinen Bedarf auch ohne bzw.nur mit einem Teil des Kindergeldes und deinem anderen anrechenbarem Einkommen decken könntest.
Dann würde max.das volle Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und im Regelfall dann bis auf 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf angerechnet, wenn sie nicht schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt bekommt.
Du würdest dann aus der BG - deiner Mutter auch unter 25 raus sein, könntest dann also theoretisch verdienen was du möchtest, müsstest dann eben nur deinen Teil für Warmmiete, Strom, Lebensmittel usw.selber an sie zahlen.
Bitteschön, auch wenn dir die Antwort nicht gefallen sollte, die Regelungen treffen aber andere.
Demnach darf ich im Jahr ... verdienen ... allerdings nur 120 Euro, sofern es sich nicht um eine Vollzeit-Tätigkeit handelt.
Das ist falsch. Der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen beträgt 100 €. Des Weiteren sind 20 Cent pro jedem weiteren Euro anrechnunsgfrei, sofern es sich um einen Minijob handelt.
Bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten gelten die gleichen Freibeträge, nur die Anrechnung erfolgt etwas anders.
Das Geld, welches ich für meinen Freiwilligendienst erhalte, wird ihr zum Teil angerechnet.
Der anrechnenbare Teil Deines Einkommens sollte von Deinem Regelbedarf abgezogen werden, den Deine Mutter als Vorsitzende Eurer Bedarfsgemeinschaft für Dich erhält.
Die Aufwandsentschädigung bzw. das Taschengeld für das FSJ ist bis zu 200 € monatlich anrechnunsfrei.
Ob ein Ferienjob mit dem FSJ kollidiert, solltest Du am ehesten mit dem Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres absprechen.
Was mit meinem Freiwilligendienst ist, juckt mich nicht. Ich möchte nur nicht, dass meine Mutter im Endeffekt vom Amt auf den Sack bekommt, weil ich nebenbei noch eine Tätigkeit ausführe.
Deine Mutter bekommt nix auf den Sack. Du musst nur dein Geld an sie abgeben.
Solange Du die Tätigkeit ordnungsgemäß dem Jobcenter meldest, kriegt Deine Mutter sicherlich keinen auf das Körperteil, über welches sie gar nicht verfügt.
Vielleicht solltest Du mal Deine Ausdrucks- und im Bezug auf das FSJ ggf. auch Deine Handlungsweise überdenken.
Die Einkommensanrechnung wird sich allerdings ab einem Einkommen von 100 € aufwärts nicht vermeiden lassen. Das, was Euch abgezogen wird, kannst Du dann ja Deiner Mutter vom Lohn geben. Ein Schaden ergibt sich also nicht.
Aber nur den anrechnenbaren Teil. Und der muß bei einem Minijob nicht hoch sein. Bei einem Ferienjob erst recht nicht.
Und wie verhält es sich spezifisch mit einem Ferienjob, von einer möglichen Kollision mit den Freiwilligendienst mal abgesehen? Hier liegt der Freibetrag im Jahr bei ungefähr 1200 Euro.
Und wie verhält es sich spezifisch mit einem Ferienjob
Befrag' das Jobcenter. Die sollten das wissen.
Schon irgendwie traurig, dass das Arbeitsamt es den Kindern von arbeitslosen, alleinerziehenden Müttern so schwer macht. Egal was ich mache, im Endeffekt zieht meine Mutter immer den Kürzeren.