Anrechnung Mieteinnahmen bei Hartz 4?
Hallo,
viele Leute haben leider durch Corona unverschuldet ihren Job verloren. Wer jedoch ein Eigenheim besitzt und einen Teil dess schon lange vor Corona vermietet hat, bekommt leider nun bei Hartz 4 die Miete als Einnahme inkl. der Nebenkosten angerechnet. Es ist insbesonders unfair weil die Nebenkosten ja auch wieder abgetreten werden müssen. Dem Hartz 4 Empfänger stehen so nur 30,- Euro mehr monatlich zur Verfügung.
Konkreter Fall, jemand hat seine Ausbildung beendet und arbeitet seit 20 Jahren ohne Unterbrechung. Gut bezahlter Job und er hat sich eine Immobilie gekauft. Zur Gegenfinanzierung einen Teil des Hauses vermietet.
Durch Corona hat er seinen Job verloren und bekommt noch ALG1. Doch ab August diesen Jahres ALG2 (vorausichtlich).
Nun steht derjenige vor einen riesen Problem. Bankraten werden durch Vermietung zwar gedeckt, aber gleichzeitig als Einkommen angerechnet.
Das Argument, dass ja schliesslich der Steuerzahler ALG2 finanziert und ALG2 nicht dazu dient Raten für die Eigenheimanschaffung abzugelten teilt der Betroffene nicht. Zum einen ist er vollkommen Unverschuldet in diese Situation gekommen, zum anderen hat er nur noch ab diesen besagten Monat 5 Raten zu zahlen.
Die Bank lässt nicht mit sich reden und verweist darauf das es ja noch nicht soweit sei.
Was könnte der Betroffene eurer Meinung nach unternehmen ?
LG
B.
Ich sollte noch hinzufügen, der Betroffene ist Koch und das Restaurant musste schliessen und ist in Insolvenz gegangen.
Er hat Koch gelernt und seither nichts anderes gemacht.
viele Leute haben leider durch Corona unverschuldet ihren Job verloren
Wieviele haben Ihren Job verloren? Es gibt Kurzarbeitergeld.
Aber nicht wenn der betroffene Betrieb in Insolvenz ist ....und daher die Belegschaft kündigen musste.
7 Antworten
Es gibt keine Transferleistungen zur Vermögensbildung.
Bedeutet z.B. grundsätzlich , dass bei Bedarf nur die Hypothekenzinsen + die dazugehörigen Nebenkosten ( für den eigenen Wohraum ) übernommen werden - aber nicht der Betrag zur Tilgung.
Doch mit der Bank sprechen. Die Tilgung aussetzen und die Zinsen zahlen. Wenn es nur noch 5 Monate zu zahlen sind ist die Frage doch fast obsolet. Ab August ALG II, d.h. 3 von den 5 Monaten sind doch noch von dir zu stemmen., bleiben nur 2.
Und die beiden die dann kommen wirst du auch noch schaffen. Ggf. leih dir das Geld von Freunden oder Verwandten. Denn danach hats du doch höhere Realeinnahmen, wenn der Kredit nicht mehr zu bedienen ist.
Bei SGB2 und Immobilien sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Eigenheim zur Selbstnutzung ja, vermietetes Eigentum ist aber eine ganz andere Nummer!
Da sagt Ihr Rechtsanwalt aber etwas anderes. Die wichtigste Versicherung, die man heutzutage braucht, ist eine Rechtsschutzversicherung. Und dann einen guten Anwalt.
Für selbstbewohntes Wohneigentum gilt, wie auch diese Quelle betont:
In eng begrenzten Ausnahmefällen hält das BSG deshalb eine zuschussweise Übernahme der gesamten Finanzierungskosten für möglich – allerdings begrenzt bis zur Höhe der Kosten einer angemessenen Mietwohnung, die der Staat ja sonst ebenfalls zu tragen hätte.
Das BSG legt dafür aber strenge Maßstäbe an: So muss etwa die Immobilie vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworben worden, die Finanzierung bereits weitgehend abgeschlossen und nur noch eine Restschuld abzutragen sein. Hier kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, einschließlich des Alters und der Lebensverhältnisse des Leistungsbeziehers (BSG, Urt. v. 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R).
Gruß aus Berlin, Gerd
Sich kümmern, einen Job zu finden! Im Zweifel eben auch einen deutlich unterhalb der eigenen Qualfiikationen. Schließlich geht es doch primär darum, diese letzten fünf Raten zu bezahlen. Und selbst mit einem echten Drecksjob für den Mindestlohn kann diese Person dem ALG2 entgehen, die Mieteinnahmen selbst behalten und davon die letzten fünf Raten bestreiten.
Und ja, solche Mistjobs bekommt man auch jetzt noch.
Vorgespräch unverbindliche allgemeine Kostenlose Beratung Telefon über Rechtsschutz ergab sinngemäß, dass auch bei Eigenheimen Kosten für Unterkunft übernommen werden müssen. Dazu gibt es speziele Regelungen wie hoch und wie lange. Muss im Einzelfall geprüft werden.