Was geht das Jobcenter meine vergangene Beziehung an?
Hallo liebe Community,
Ich bin verwirrt und finde im Internet keine passende Antwort. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gesammelt zum folgenden Sachverhalt:
Ich lebe mit meinem Expartner zusammen. Dieser ist 2020 zu mir gezogen, im Juli 2021 haben wir uns getrennt. Da unser Verhältnis aber freundlich ist und es nahe zu unmöglich ist in unserer aktuellen Stadt mit ALG II eine Wohnung zu finden, beschlossen wir, dass er so lange bei mir wohnen bleibt, bis er eindeutig was eigenes gefunden hat.
Wir zählen nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft und was das angeht ist alles geklärt. Jedoch wurde mein Expartner schon FÜNF mal gefragt, seit wann wir kein Paar mehr sind (was er auch dementsprechend 5 mal schon beantwortet hat) und nun fragt sein zuständiges Jobcenter auch noch nach, wie lange wir in einer Beziehung waren.
Unsere Beziehung ging ca. 5 Jahre und 1 Jahr davon haben wir zusammen in einer Wohnung gewohnt. Wir fragen uns nur: wieso möchte das Amt das wissen? Wozu dient diese Information? Und da das schon ziemlich persönlich oder gar privat ist: geht die das überhaupt was an? Er soll ihnen den Zeitraum unserer Beziehung mitteilen, sonst droht ihm eine Sanktion von 30€. Hatte hier wer so eine Erfahrung gemacht bzw. Kennt sich mit dem ein wenig aus und kann mir beantworten, wieso das Jobcenter nach so privaten Infos fragt, wo bei nicht Beantwortung mit Kürzungen gedroht wird?
Wir wären für Antworten sehr dankbar, da es sich für uns so anfühlt, als würde man sehr stark in unsere Privatsphäre eindringen und leider scheint Transparenz ein Fremdwort für diese Behörden zu sein...
3 Antworten
Von einer Sanktion in Höhe von 30 € habe ich noch nie gehört.
Liegt dieses Ersuchen des Jobcenters um Auskunft denn papierschriftlich vor?
Wenn Ja, was steht genau drin und wie wird das Ersuchen bzw die vermeintliche Auskunftspflicht bzw. die vermeintliche Sanktion begründet?
Es geht das Jobcenter etwas an, wie lange Ihr als Paar zusammengelebt habt, da Ihr in dieser Zeit als Bedarfsgemeinschaft geltet bzw. galtet und aus sozialrechtlicher Sicht finanziell für einander einstehen müßt bzw. mußtet.
Das erste Jahr des Zusammenlebens ist hierbei nicht zu berücksichtigen, da während dieser Zeit die Bedarfsgemeinschaft auf Probe gilt.
Falls diese Zeit(en) aber geklärt sind, sehe ich gegenwärtig keinen Grund für das Auskunftsersuchen des Jobcenters. Deshalb meine Frage danach, was Euch hierzu papierschriftlich vorliegt?
10% können normalerweise keine 30 € sein, und bei fehlender Mitwirkung kann das Jobcenter die Leistungen ganz entziehen.
Ich verstehe jetzt das Problem nicht. Es steht doch klar drin, welche Informationen erwünscht sind. Auch, wenn diese vielleicht wiederholt angefordert werden - dann erteilt man die gewünschte Auskunft halt noch mal.
Das Jobcenter will vermutlich prüfen, ob es überzahltes ALG 2 zurückfordern kann. Darum dürfte es im Kern gehen. Vielleicht ist auch ein anderer Sachbearbeiter zuständig, der (erneut) prüft.
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Unser "Problem" war, dass es sich hierbei um eine private Information handelt, da unsere Beziehung schon 4 Jahre vor dem Zusammenziehen bestand und wir nur ein weiteres Jahr als Paar zusammen gewohnt haben. D.h. von 5 Jahren Beziehung haben wir 1 Jahr zusammen gewohnt und für uns war nicht ersichtlich, wieso das Jobcenter diese Information braucht. Im übrigen stand schon einmal eine Frau vom Amt bei uns vor der Tür, um zu schauen, dass wir wirklich nicht mehr als Paar hier wohnen...
P.s.: weil ich es nicht mehr einfügen konnte: für uns war es auch nicht nachzuvollziehen wieso das Amt nach 5 schriftlichen Mitteilungen, dass wir seit einem bestimmten Tag nicht mehr zusammen sind, diese Info nicht dokumentiert oder abheftet, wenn diese Info doch relevant im Bezug zu den Leistungen ist, die man bekommt. Daher hatte ich die Frage gestellt, weil wir, wie Sie schon so schön sagten, keinen Grund für das Ersuchen einer solchen Information gesehen haben.
Ihre Antworten waren aber hilfreich und mein Mitbewohner wird sich um die Sache kümmern. Danke!
um eine private Information handelt
In puncto Jobcenter muß man sich daran gewöhnen, daß nicht mehr alles so privat ist, wie man es vielleicht gerne hätte. Bedauerlicherweise.
D.h. von 5 Jahren Beziehung haben wir 1 Jahr zusammen gewohnt
Wenn während dieser Zeit, vor allem wähend dieses einen Jahres, ALG 2 bezogen wurde, ist das für das Jobcenter von Bedeutung.
Während dieses einen Jahres hättet Ihr als Bedarfsgemeinschaft auf Probe gelten müssen = ohne gegenseitige Einkommensanrechnung.
stand schon einmal eine Frau vom Amt bei uns vor der Tür, um zu schauen, dass wir wirklich nicht mehr als Paar hier wohnen
Das ist nachvollziehbar.
Ihr solltet also, ggf. erneut, die gewünschte Information liefern.
Ich halte Deine Frage damit für ausreichend beantwortet und verabschiede mich.
für uns war es auch nicht nachzuvollziehen wieso das Amt nach 5 schriftlichen Mitteilungen, dass wir seit einem bestimmten Tag nicht mehr zusammen sind, diese Info nicht dokumentiert oder abheftet
Jobcenter sind "berühmt-berüchtigt" dafür, fehlerhaft zu arbeiten.
Aber wie schon erwähnt - vielleicht prüft ein anderer Sachbearbeiter erneut. Das kann sehr gut sein.
Viel Erfolg :)
Wenn ihr nicht zusammen gewohnt habt, habt ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Was ihr privat gemacht habt, geht das JobCenter nichts an. Vielleicht wollen sie euch nachträglich eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, um Gelder zurückfordern zu können, wenn ihr zuvor getrennt Hartz IV bezogen habt. Dagegen könnt ihr jedoch vorgehen.
Es könnte auch darum gehen, dass ihr beim Zusammenziehen zunächst ein Jahr lang nicht als Bedarfsgemeinschaft gegolten habt und ihr deshalb 100% vom Regelsatz (statt 90% bei einer Bedarfsgemeinschaft) bezogen habt. Dann wollen sie das Geld wohl zurückhaben.
Ich würde ihnen den Beginn der Bedarfsgemeinschaft mitteilen bzw. die Beziehung für höchstens ein Jahr vor dem Zusammenziehen. Alles andere geht das JobCenter nichts an.
Weil sie gucken wollen, ob er irgendwie Sorgepflicht für dich hatte und du Gelder zurückzahlen kannst.
Damit dürfte das finanzielle füreinander Einstehen als Bedarfsgemeinschaft gemeint sein.
Eine "Sorgepflicht" im familienrechtlichen Sinn dürfte nicht bestehen bzw. bestanden habe. Ausnahme: etwaige gemeinsame Kinder.
Im Schreiben steht drinnen (Zitat):
"Sehr geehrter Herr XY,
(...) Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt. - Bitte teilen Sie mir noch schriftlich mit, wann Ihre damalige Partnerschaft begonnen hatte (Tag/Monat/Jahr). Bitte reichen Sie diese bis 24.04.2022 ein."
Darauf hin kommen die üblichen Hinweise, was bei fehlender Mitwirkung die Konsequenzen sind. Mein Expartner/Mitbewohner sagte mir nur, dass es 10% weniger Geld und somit 30€ wären. Dass allerdings Leistungen bei fehlender Mitwirkung verkürzt werden steht im Bezug zu der gewünschten Information im Schreiben drinne.