Wie funktioniert Eltern WG finanziell?

1 Antwort

Wenn eine Scheidung im Raum steht, solltest Du dir mit den Kindern mit Hilfe finanzieller Unterstützung eine eigene Wohnung suchen, wäre für alle Beteiligten besser, man kann sich ja auch besuchen und mit etwas Glück findest Du ganz in der Nähe eine Wohnung.

Der noch Ehemann wäre dann natürlich zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet, rein theoretisch stünde dir dann auch min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres noch Betreuungsunterhalt zu, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über seinem Selbstbehalt liegen würde.

Bei 1700 Euro Netto wird er nicht einmal den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen können, deshalb würde dann ggf.eine Aufstockung durch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt in Betracht kommen, aber da dürft ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben und der Umgang darf auch nicht über das übliche Maß hinaus gehen, dann würdest Du in den Augen des Jugendamtes nicht alleinerziehend sein und kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen.

Anspruch auf Kinderzuschlag wird dann auch nicht mehr bestehen, denn dafür müsstest Du dann als alleinerziehende im Monat min.auf 600 Euro Brutto kommen.

Das Kindergeld stünde dann den Elternteil zu, bei dem die Kinder gemeldet sind und wohnen.

iSarah93 
Fragesteller
 20.04.2024, 13:36

Danke für deine Antwort aber so eine Trennung schließe ich vollkommen aus. Ich möchte nicht das meine Kleinkinder aus ihrem gewohnten Umfeld müssen UND ich möchte keine alleinerziehende Mutter sein. Mein Mann liebt die Kinder genau wie ich und deswegen kommt für uns nicht in Frage das die Kinder nur bei einem Elternteil leben. Aber die Kinder sollen nicht Pendeln müssen..

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isomatte  20.04.2024, 13:47
@iSarah93

Willst Du dich denn scheiden lassen ?

Wenn nicht, wäre er weiter für euren Unterhalt zuständig, sein Einkommen und Kindergeld würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf euren Bedarf angerechnet.

Dann würde dir für die Kinder auch kein Unterhalt zustehen, selbst wenn er entsprechend leistungsfähig wäre.

Du kannst dann nicht unabhängig vom Einkommen des Mannes Bürgergeld vom Jobcenter beziehen.

Bitteschön

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iSarah93 
Fragesteller
 20.04.2024, 21:15
@isomatte

Ich habe nun eine Beratungsstelle angeschrieben und um einen Termin gebeten.

aber natürlich würde ich mich dann auch Scheiden. Und da mein Mann und ich die Kinder ja trotzdem gleichwertig Erziehen muss er keinen Unterhalt zahlen das ist mir bewusst. Jedoch muss ich mich ja selbst unterhalten.. aber ich werde erst eine Arbeit Suchen wenn die Kinder fest in der Kita sind. So war das unabhängig von unserer Ehe immer geplant. Daher kommt ja am Anfang nur Bürgergeld in Frage. Ich hasse es vom Staat beziehen zu müssen… aber es wäre ja nicht für immer. Es geht mir spezifisch um die 2 Modelle und wie sowas Finanziell aussieht/ geregelt wird.

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isomatte  21.04.2024, 02:13
@iSarah93

Das habe ich dir doch schon erklärt, auch wenn ihr dann weiter zusammen in einem Haushalt lebt, wird er nach seinem bereinigten Nettoeinkommen zumindest für die Kinder Unterhalt zahlen müssen.

Er kann durch seine Arbeit die Betreuung der Kinder ja gar nicht zu 50 % übernehmen, wie sollte das denn funktionieren ?

Und wenn er durch sein bereinigtes Nettoeinkommen nicht den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle für die Kinder zahlen kann, würdest Du vom Jugendamt auch keinen Ausgleich in Form von Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ihr noch in einem Haushalt lebt.

Bürgergeld für dich und die Kinder käme dann in Betracht, wenn dein noch Ehemann bis zu seinem Selbstbehalt Unterhalt zahlt und ihr mit dem anrechenbaren Einkommen inkl. Kindergeld den Bedarf der Kinder und deinen nicht decken kannst.

Bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres kannst Du deine Kinder auch selbst betreuen, ohne das Du dem Jobcenter zur Verfügung stehen musst, oder über das 3 Lebensjahres hinaus, wenn die Betreuung der Kinder nicht gesichert ist.

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