Bekommt Partner hartz4, obwohl ich arbeiten gehe?
Guten Tag,
meine Partnerin, mit der ich zusammen Wohne aber nicht verheiratet bin, wird dieses Jahr mit ihrer Ausbildung fertig.
Nun ist es ja nicht 100 Prozent sicher, dass sie sofort eine Arbeitsstelle findet. Gesetzt dem Falle, das sie nicht sofort etwas findet, würde sie dann erstmal unterstützend Geld bekommen vom Staat oder müssten wir dann so lange nur von meinem Einkommen leben? (Wir haben getrennte konten und jeweils nur zugang zum eigenen)
6 Antworten
Wenn ihr schon min. 1 Jahr oder länger zusammen lebt, dann kann und wird es sicher zu einer Unterstellung einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) vom Jobcenter kommen, sollte wenig oder auch gar kein Anspruch auf ALG - 1 bestehen.
ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit stünde ihr dann zu, wenn sie unverschuldet ihre Arbeit verlieren würde und ab ihrer Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen kann, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden, was in einer dualen Ausbildung der Fall sein sollte.
Dann stünden ihr von der letzten vollen Nettovergütung 60 % als ALG - 1 Leistung zu und das im Normalfall für max. 12 Monate und da würde dein Einkommen auch völlig irrelevant sein.
Nur wenn zusätzlich ggf. noch ALG - 2 beantragt würde, müsste dann einer BG - schriftlich, formlos und fristgerecht widersprochen werden, wenn ihr alles schön getrennt habt und euch nicht freiwillig unterstützen wollt.
Sollte sie Hartz IV beziehen, wird dein Einkommen angerechnet.
Ihr sollte erst mal ALG 1 zustehen.
Zum ALG II: Es kommt auf die Dauer Eures Zusammenlebens an und ob Ihr Kinder habt. Im 1. Jahr des Zusammenlebens geltet Ihr noch nicht als Bedarfsgemeinschaft, d. h., Deine Freundin bekäme ALG II. Falls ein Kind da ist, würdet Ihr aber als Bedarfsgemeinschaft gelten und Ihr müsstest von Deinem Einkommen leben.
Unter ALG 2 ("Hartz IV") - Bezug wärt Ihr ab dem 13. Monat des Zusammenlebens eine Bedarfsgemeinschaft und müßtet finanziell füreinander einstehen.
Ob Ihr miteinander verheiratet seid oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle.
Sicher spielt das eine Rolle !
Würden sie verheiratet sein, dann bilden sie ab dem 1 Tag eine BG.
Sie bekommt ALG1. Ansonsten müsstet ihr tatsächlich von deinem Gehalt leben.
Edit: ALG1 bekommt sie aber nur, wenn sie während der Ausbildung auch Geld verdient hat. Es gibt ja auch Ausbildungen, wo man nichts bekommt oder selbst noch zahlen muss
Das war eine Ausbildung, die vom Arbeitsamt gefördert wurde und bei der sie ihr gehalt auch vom Arbeitsamt bezogen hat.