Strafbefehl Kosten Überprüfung der Ratenzahlung rechtens?

4 Antworten

Bist du dir ganz sicher, dass für jede Überprüfung 77 Euro aufgeschlagen werden?

Grund meiner Nachfrage: Normalerweise kostet die Überprüfung nichts. Ich könnte dafür jetzt auch keine Grundlage finden. Und Kosten in dieser Höhe würden mir auch recht merkwürdig vorkommen. Daher habe ich meine Zweifel. Allerdings sind die Kostenrechnungen von Staatsanwaltschaften oft gar nicht leicht zu durchschauen. Soweit ich weiß setzen diese sich aus der Geldstrafe (Anzahl Tagessätze x Tagessatzhöhe) und den Verfahrenskosten zusammen. Jede Rate die du zahlst, wird zunächst auf die Geldstrafe verrechnet.

Hast du also eine Geldstrafe von 50 TS à 20 Euro (= 1000 Euro) und Verfahrenskosten von 77 Euro (hier erscheint die Höhe der Kosten für das ganze Verfahren realistisch!), dann stünden 1077 Euro auf der Rechnung. Angenommen du zahlst nun 6 Monate lang 20 Euro in Raten ab, also 120 Euro, dann würden diese mit der Geldstrafe verrechnet werden. Diese betrüge dann noch 880 Euro, zzgl. der 77 Euro Verfahrenskosten, mithin also 957 Euro. Auf der Kostenrechnung der StA steht dies auch so drauf, sodass der Eindruck entstehen könnte, dass zur Geldstrafe die Summe der Kosten neu hinzugekommen wären. Tatsächlich aber bleibt diese gleich und die Raten werden zunächst auf die Geldstrafe verrechnet.

Schau doch bitte einmal genau nach, ob du tatsächlich jedes Mal 77 Euro mehr zahlst. Ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen.

Beste Grüße!

Jemand der mehr Einkommen hat zahlt auch höhere Tagessätze, deshalb ist da nichts ungerecht.

Ich finde das nicht ungerecht, niemand muss Straftaten begehen und sich in solch eine Situation begeben. Darüber kann man vorher nachdenken.

Ich will dich jetzt auch nicht schlecht hinstellen, keiner weiss was du getan hast, aber sollte es Opfer geben, dann wurde denen auch Unrecht getan.

Nemweimar 
Fragesteller
 15.11.2020, 03:11

Ihr Kommentar beantwortet leider meine Frage nicht.

Und soweit ich weiß, sind Amtsrichter für die Beurteilung von Straftaten zuständig.

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Nemweimar 
Fragesteller
 15.11.2020, 03:14

Sie fischen im Trüben.

Ihr Kommentar beantwortet leider meine Frage nicht.

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Das ist relativ normal, dass jemand, der seine Schuld auf einen Schlag begleicht, insgesamt weniger bezahlt.

Die Strafe wird nicht teurer für dich, du kommst lediglich für den von dir verursachten Verwaltungsaufwand auf, weshalb solltest du auch nicht?

Nemweimar 
Fragesteller
 15.11.2020, 03:08

Ihr Kommentar beantwortet leider meine Frage nicht.

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DameDePique  15.11.2020, 03:14
@Nemweimar

Doch, genau das tut er.

Du fragst, ob es nicht ungerecht sei, ich sage nein, ist es nicht, da durch die Ratenzahlung und die regelmäßige Überprüfung Verwaltungskosten anfallen, die selbstverständlich du selbst tragen musst.

Sieh es mal so: Wenn du diese Kosten nicht deckst, kommt bei der selben Strafe, im Vergleich zu jemandem, der sie direkt zahlt, durch dich weniger Geld raus, weil von dem, was du bezahlst, auch noch Unkosten gedeckt werden müssten.

Es ist absolut gerecht, dass du diese Kosten auch selbst trägst.

Es ist absolut rechtens, dass du diese Kosten auch selbst trägst.

Ich weiß nicht, welche Frage genau nicht beantwortet wurde.

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Nemweimar 
Fragesteller
 15.11.2020, 03:19
@DameDePique

Ich werde Dir jetzt mal die Möglichkeit nehmen, Dich weiter im Internet auszukotzen.

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