Zusammenziehen (soll ich?) - rechtliche Konsequenzen?

5 Antworten

Dann mach ihr den Vorschlag erst einmal auf "Probe" bei dir einzuziehen und ihre Wohnung noch nicht direkt aufzugeben. Dann beteiligt sie sich nur an den Kosten für die gemeinsame Haushaltsführtung für z.B. 3 Monate und dann weißt du, ob du es 24/7 mit ihr aushalten kannst.

Wenn du dann für dich entscheidest, ja, es geht, dann kann sie ja zu dir ziehen und mit dir leben. Lebenshaltungskosten sollten dann durch 2 gehen. Entweder mit einer Haushaltskasse, in die beiden einzahlen, oder ihr führt ein Haushaltsbuch und Einkäufe für den Haushalt werden eingetragen, mit Kennzeichen, wer hat gekauft und am Monatsende wird abgerechnet. Das mache ich mir meinem Mann seit Beginn unserer Ehe.

Getrennte Konten schon immer, er bekommt einen Anteil an den Kosten für (unser gemeinsames Haus) noch Einkommensquote. Essen und anderes wird 50/50 geteilt, denn ich verbrauche den Strom wie er etc.

Damit fahren wir seit vielen, vielen Jahren gut.

Ich würde von ihr auch einen "Mietanteil" verlangen, denn du hast, auch wenn es dein Haus ist und es mal deine Kinder erben werden, Instandhaltungskosten, wie mal einen Elektriker, weil irgendetwas anfällt. Warum dieses Geld nicht dafür dann einsetzen. Und wenn sie dann mit dem Klassiker kommt: ich finanziere dein Haus mit und habe nichts davon: sie müsste an anderer Stelle eine viel höhere Miete zahlen und wenn es einen Kurzschluß gibt steht sie auch im Dunkel. Und du kannst dich vlt. nicht darauf verlassen, daß sie dir versichert, sollte dan mal passieren, sie sich mit an den Kosten beteiligen würde.

Bei Miete musst du allerdings wissen, wenn du einen ordentlichen Mietvertrag mit ihr machen würdest, müsstest du diese versteuern. Und im Falle einer Trennung würde sie die Kündigungsfrist haben und auch deine Kinder müssten den Mietvertrag übernehmen im Erbfall. Also macht eine Abmachung, schriftlich über eine monatliche Beteilung an den Nebenkosten und einer Rücklage, mit dem Betrag.

Und ja, sollte sie später mal in die Altersarmut fallen, weil sie meinte, nicht für ihre Altersvorsorge sorgen zu müssen, dann wäret ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du müsstest für sie einstehen, das könnte passieren.

Wenn sie weniger arbeiten wollen würde, dann frag sie, wie sie sich denn die Finanzierung ihres Lebenabends vorstellt, mit wenig Geld, da du diesen nicht finanzieren würdest.

Wenn du klare Worte findest, daß weder eine neue Ehe für dich in Frage kommt, kein Mietvertrag, kein Niesßbrauch, kein Wohnrecht, daß deine Kinder deine Erben sein werden, sie damit einverstanden ist, dann versuch es doch.

Oder such dir eine Partnerin, die wirtschaftlich auch gut aufgestellt ist, bei der du diese Alterssorgen nicht haben musst.

Klingt hart und vlt. berechnend, aber wenn du dich so sehr sorgst, dann solltest du es vlt. auch bei einer offenen Beziehung lassen. Du wohnst, sie wohnt und ihr seid trotzdem zusammen...

Ich sehe da nicht so viel Probleme. Es ist dein Haus. Wenn es nicht klappt, kann man es ändern. Wenn deine Freundin weniger arbeiten will, ist das ihre Geschichte. Sie sollte sich trotz fehlender Miete an den Nebenkosten beteiligen. Heiraten muss nicht sein. Man kann den Partner auch auf andere Art absichern.

Tja,- das ist schwer zu beantworten was DU tun solltest.

Wenn ihr "nur" zusammenlebt, dann kommt Niemand für den Anderen auf, solltet ihr euch einmal trennen. Das Haus ist dein Haus und sollte auch dein Haus bleiben. Alleine die Tatsache, dass es schuldenfrei ist, entlastet sie ja schon enorm und so muss sie sich "nur" an den Nebenkosten beteiligen.

Und dann kann man das Ganze erstmal völlig entspannt angehen. Macht eine gemeinsame Haushaltsliste, wer was beisteuert zum täglichen Bedarf. Wenn sie weniger arbeiten will, dann ist das ihre Entscheidung. Sollte aber nicht bedeuten, dass du sie dann "durchfütterst". Die Kosten werden geteilt, die Konten bleiben getrennt.

Und dann schaust du halt wie es sich tatsächlich entwickelt.

Und vielleicht gibst du ihr den Tipp doch erstmal weiter zu arbeiten wie bisher. so kann sie nun doch in ihre Altersvorsorge investieren?! Denn sie kann ja schwerlich erwarten, dass du das für sie übernimmst. Und bei deinem Freund hast du ja gesehen, dass eine übereilte Entscheidung nicht immer hilfreich ist. Wobei ich persönlich auch denke, dass Kinder z.B. dankbar sein können wenn sie was erben, es aber nicht erwarten sollten, dass es so ist.

Ich kann dir zu deiner Frage nichts raten, aber ich finde du hast einen tollen, fesselnden, interessanten, unkonventionellen Schreibstil und wenn du ein Autor von Romanen wärst, würde ich gern einen von dir lesen. Es passiert selten hier auf der Plattform, dass es so Spass macht eine Frage zu lesen.

Vielleicht steckt ja ein begabter Autor in dir.

Ein guter Beziehungs- Romanautor ist übrigens Philippe Djian.

Vorab Danke GrandVoyager - Das ist mir in der Tat schon desöfteren attestiert worden. Vielleicht - irgendwann...

Sachenach4U: Natürlich kann man erstmal zur Probe Zusammenziehen. Ihre Wohnung vorerst unterzuvermieten war auch ihr Gedanke. Vielleicht ist es mit mir ja auch nicht auszuhalten! Das mit den Haushalts- und Nebenkosten sehe ich nicht als Problem, da haut jeder was in den Topf. Komplizierter wird es schon bei Themen wie Mietbeteiligung. Da gehen hier schon die Meinungen auseinander.

Das sie etwas weniger arbeiten möchte, hängt auch vom körperlichen Befinden ab. Zudem, ich schrieb ja bereits, dass sie selbstständig ist, sind Ihre Auftraggeber/Kunden 35 km entfernt von mir nahe ihrem jetzigen Wohnort. Nicht jeder Auftrag wird also noch lukrativ sein, sodass sie ihre berufliche Situation neu ausrichten muss. Das ist mit fast 60 nicht so einfach. Viel Zeit für den Aufbau einer Altersvorsorge bleibt also auch nicht mehr. Ich kenne die genaue Situation nicht, vermute aber, dass da irgendwann "Grundsicherung" beantragt werden muss.

Dabei treiben mich eben mehr die rechtlichen Fragestellungen um. Obwohl es (noch) keine gesetzliche Unterhaltspflicht für das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt, sieht es im Sozialrecht bereits anders aus. Das Einkommen und das Vermögen des Partners berücksichtigt das Jobcenter bei der Antragsprüfung. Bürgergeld kannst Du dementsprechend nur beziehen, wenn Du Dich selbst nicht unterhalten kannst, aber auch Deine Partnerin oder Dein Partner über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt. Das führt faktisch dazu, dass der leistungsfähige Partner den anderen unterhalten muss, bevor der Sozialleistungen beziehen kann.

Paare, die in einem Haushalt leben und füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen wollen, werden als Bedarfsgemeinschaft eingeordnet. Und das könnte ja sogar noch über eine Trennung hinausgehen. Die Ampel spricht bereits über Verantwortungsgemeinschaften.

Was ist, wenn man keine Verantwortung (im rechtlichen Sinne) übernehmen möchte... Gut, man gelte als verantwortungslos, das ist verkraftbar... lol... aber im Ernst: ich hatte ja bereits meine Erfahrungen aus der Ehe geschildert und möchte einfach nicht mehr, dass eine Liebe in Krach um Hab und Gut endet.

Und überhaupt, was geht es den Staat an, was hinter den eigenen 4 Wänden passiert.