Wird meine Ausbildungsvergütung angerechnet?

4 Antworten

Natürlch wird Deine Ausbildungsvergütung auf Dein ALG 2, welches die Eltern für Dich beziehen, angerechnet.

Gelten die 1.100 € brutto oder netto?

Ferlino 
Fragesteller
 06.06.2021, 10:31

Brutto

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Agamemnon712  06.06.2021, 10:35
@Ferlino

Grob gerechnet werden dann ca. 500 € auf dein ALG 2 angerechnet = davon abgezogen.

Den Freibetrag in Höhe von 285 € kannst Du jedoch behalten.

Basis für diese Zahlen wären das von Dir genannte Brutto und ein Netto von 800 €.

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isomatte  07.06.2021, 07:48
@Agamemnon712

Dann solltest Du aber schon korrekte Angaben machen, wenn Dir das Bruttoeinkommen bekannt ist, dann liegt der Freibetrag bei 290 € und nicht 285 € !

Und Kindergeld unter 25 hast Du auch vergessen.

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Von Experte isomatte bestätigt

ich gehe mal davon aus, dass Du aus der BG rausfällst - Dich also selbst versorgen musst

im Gegenzug entfällt bei Deinen Eltern der Mietanteil und Dein Lebensunterhalt, dass müsstest Du dann als Kostgeld ersetzen

isomatte  07.06.2021, 07:51

Nicht nur das, auch die Eltern werden dann sehr wahrscheinlich weniger Leistungen für sich selber vom Jobcenter bekommen, ggf. sogar keinen Leistungsanspruch mehr haben.

Denn nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, wird wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

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Ja, es wird angerechnet, aber nur auf deinen eigenen Bedarf und ausziehen kannst Du dann auch, nur dauert es dann etwas länger, kannst ja deine dir zustehenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zumindest teilweise ansparen, damit Du dann Geld für die erste ggf. zweite Miete, Kaution für die Wohnung und Einrichtung hast.

Diese 1100 € wirst Du sicher nicht bekommen, wenn es sich um die Vergütung laut Azubivertrag handelt, denn das wäre dann deine Bruttovergütung und davon gehen noch min. Sozialabgaben für z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab und ggf. dann auch Lohnsteuern.

Was Du dann aufs Konto bekommst ist deine Nettovergütung !

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, bei 1100 € Brutto stünden dir dann also 290 € an Freibetrag zu und die könntest Du dann zumindest jeden Monat für deinen Auszug ansparen.

Diese 290 € Freibetrag werden dir dann theoretisch vom Netto abgezogen und das ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Netto Erwerbseinkommen, was dann mit deinem Kindergeld ( unter 25 ) auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Bei 1100 € Brutto und Steuerklasse 1 wirst Du ca. 870 € Netto aufs Konto bekommen, es blieben dann also angenommen um die 580 € anrechenbares Netto übrig und mit den derzeit min. 219 € Kindergeld würdest Du auf angenommen ca. 800 € anrechenbares Gesamteinkommen kommen.

Nun zu deinem Problem, denn wenn dein Grundbedarf den Du bei deinen Eltern hast geringer ist als diese ca. 800 € anrechenbares Einkommen, wird der übersteigende Betrag deinem Kindergeld zugerechnet, also max. bis auf diese 219 € pro Monat und das nicht mehr benötigte Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend auf den Bedarf der restlichen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Du würdest dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - der Eltern fallen und müsstest dann nicht nur Kostgeld, sondern auch deinen Anteil für z.B. Warmmiete und Haushaltsstrom zahlen bzw. nur für die Warmmiete und Haushaltsstrom und regelst dann deine Verpflegung und Versorgung selber, was Du dann von deinen ca. 870 € Netto noch übrig hast kannst Du ansparen.

Ab 18 und unter 25 liegt dein Grundbedarf derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kommt dann min. noch der sogenannte KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, dieser berechnet sich aus der gesamten KDU - geteilt durch die Personen.

Würdest Du also angenommen alleine mit deinen Eltern wohnen, diese 600 € für die KDU - zahlen, dann läge der KDU - Kopfanteil bei jeweils 200 € und mit deinen min. noch 357 € Regelbedarf würde dein Grundbedarf bei min. 557 € liegen.

Mit den ca. 800 € gesamten anrechenbarem Einkommen würdest Du dann angenommen 243 € über deinem Grundbedarf liegen, es würde dann also das komplette Kindergeld von 219 € auf den Rest des Bedarfs der BG - angerechnet.

Du würdest dann angenommen deine ca. 870 € Netto aufs Konto bekommen, davon müsstest Du dann im Regelfall min. diese angenommenen 200 € KDU - Kopfanteil und dein Kopfanteil für den Haushaltsstrom an deine Eltern zahlen und dann ggf. ein angemessenes Kostgeld zahlen oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Hättest dann also noch genug um für deinen späteren Auszug etwas anzusparen.

Es wäre dann also je nach anrechenbarem Einkommen und Bedarf der restlichen BG - möglich, dass sie dann keinen ALG - 2 Anspruch mehr hätten und ggf. ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld geprüft werden müsste.

Denn nicht nur dein Bedarf würde dann ja inkl. deines KDU - Kopfanteils entfallen, sondern auch dein dann nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, käme im Regelfall bis auf max. 30 € Versicherungspauschale als anrechenbares Einkommen der Eltern dazu, wenn der Elternteil der das Kindergeld bekommt nicht schon Freibeträge auf andere Einkommen berücksichtigt bekommt.

Da sie deiner Aussage nach beide Einkommen haben, werden diese 30 € sehr wahrscheinlich entfallen und die vollen 219 € angerechnet.

Wichtig, nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld selber zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst und dann sollten deine Eltern am besten dich als Empfänger des Kindergeldes bei der Familienkasse angeben oder Du stellst bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Abzweigung, findest Du auch im Internet zum ausdrucken, oder Du rufst da an und lässt dir einen zuschicken.

Sollte das ganze dann bis zur Klärung etwas dauern, dann müssen deine Eltern darauf achten, dass sie dir dein Kindergeld nachweislich im Monat des Zuflusses auf ihrem Konto an dich weiterleiten, denn sonst würde es ( Zuflussprinzip ) zu ihrem Einkommen und auf ihren Bedarf angerechnet, dir ginge das Kindergeld verloren und das wäre dann weg, weil deine Eltern dann ja weniger vom Jobcenter bekämen und es für ihren eigenen Bedarf einsetzen müssten.

Nach deinem Auszug hättest Du dann mit deinem Kindergeld ja fast um die 1100 € im Monat zur Verfügung, damit kommt man dann schon gut über den Monat.

In einer betrieblichen Erstausbildung könntest Du dann auch bei der Agentur für Arbeit noch einen Antrag auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) stellen, ob und wenn ja was Du da ggf. noch bekommen könntest, kannst Du dir mit einem kostenlosen BAB - Rechner aus dem Internet berechnen lassen, aber auch wenn da kein Anspruch bestehen sollte, würde ich dann trotzdem einen Antrag stellen, mehr als eine Ablehnung kann es ja nicht geben.

Dann könntest Du es immer noch mit einen ALG - 2 Antrag ( Hartz - lV ) beim Jobcenter versuchen, um da ggf. noch eine Aufstockung zu bekommen.