U25 Zuhause ausziehen Eltern beziehen Hartz4?

6 Antworten

Klar hat das Konsequenzen.

Das ALG 2, welches die Eltern für den Sohn bekommt, fällt dann weg. Genauso wie sein Mietanteil.

Im schlimmsten Fall wird durch den Auszug die Wohnung zu teuer und die Eltern bekommen eine Kostensekungsaufforderung = müssen umziehen.

maximale zugelassene Wohnungsgröße schumpft um 10m², falls du in der Gemeinschaft mit eingetragen warst entfällt dein Satz, die Vorkommnisse müssen gemeldet werden.

sobald kind 18 ist, kann es ausziehen. es bedarf dafür weder der erlaubnis seiner eltern noch des jobcenters, a er ja keine leistungen beziehen will.

konsequenz für die eltern: sie erhalten kein geld mehr für kind, die kosten für die wohnung könnten zu hoch sein und es könnte sein, dass sie umziehen müssen.

Das ausziehen kann dir ab 18 keiner verbieten !

Ziehst du aber als unter 25 jähriges Kind ohne wichtigen Grund und ohne vorherige Beantragung und Bewilligung bei deinen bedürftigen Eltern aus, dann bekommen sie erst einmal keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt mehr für dich und auch dein Anteil der Warmmiete entfällt dann.

Dieser Anteil der Warmmiete würde dann auf den Rest der Personen der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) verteilt, würde die gesamte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete dann immer noch angemessen sein, dann würde es auch keine Probleme für die Eltern geben.

Aber auch wenn das nicht der Fall wäre, müssten die dann ggf. unangemessenen KDU - im Regelfall für min. weitere 6 Monate berücksichtigt und bei Bedarf auch weiter voll übernommen werden.

Die Eltern würden dann schriftlich zur Kostensenkung oder sogar zum Umzug aufgefordert, umziehen müssen sie aber nicht zwingend, wenn sie die Kosten innerhalb dieser Übergangszeit senken könnten, wenn nicht, dann müssten sie nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag selber zuzahlen.

Würdest du aber als U 25 Kind ohne die Bewilligung vom Jobcenter ausziehen und das ohne das du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, wirst du bei einer ALG - 2 Antragstellung unter 25 sicher Probleme mit dem Jobcenter bekommen.

Denn dann stünde dir nichts für Wohnkosten zu und nur dein geringerer Regelbedarf, der dir auch bei deinen Eltern gezahlt wurde, es sei denn, du könntest den Jobcenter nachweisen, dass du ab deinem Auszug deinen Bedarf mit eigenem Einkommen decken konntest.

Ja er darf ausziehen. Es könnte nur passieren das die Wohnung bei einer Person weniger zu groß oder zu teuer wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.