Kann ich mit diesen Gründen mit u25 Hartz VI empfangen und ausziehen?
Ich bin 21 Jahre alt, lebe bei meinen Eltern und würde gerne Arbeitslosengeld 2 beantragen und ausziehen. Ich habe gelesen dass wenn man unter 25 ist, Hartz4 bezieht und bei den Eltern lebt, keinen Anspruch darauf hat auszuziehen. Jedoch gibt es ein paar Ausnahmen die das bewilligen. Ich schildere mal meine persönliche Situation: 2018 haben meine Schwester und ihr Mann ein Haus gebaut. Sie wohnen mit ihren Kindern in der Erdgeschosswohnung und meine Eltern wohnen als Untermieter in der Dachbodenwohnung die nur aus 2 Zimmern besteht. Die Besitzer des Hauses und meine Eltern haben mich nur vorrübergehend bei sich wohnen lassen, bis ich einen Arbeitsplatz gefunden habe und ausziehen kann.
Da ich seit 7 Monaten immernoch arbeitslos bin und keine Miete zahle, wollen sie mich nun raus schmeißen. Sind meine Gründe ausreichend genug, damit mir eine eigene Bleibe bezahlt wird? Zum einen ist es der Platzmangel, da ich ja kein eigenes Zimmer habe in der Wohnung, zum anderen machen sie mich immer fertig (ich würde nur zuhause sitzen und auf deren Kosten leben) wodurch ich psychisch leide und es nicht mehr aushalte hier zu wohnen, was ich ja sowieso nicht mehr darf. Teilweise kam es sogar schon zu körperlichen Auseinandersetzungen und Drohungen, ich würde bald auf der Straße sitzen. Ich kann nicht mehr unter dieser ständigen Angst hier weiter leben. Ich muss unbedingt ausziehen. Meine Eltern sind zwar keine H4-Empfänger, jedoch verdienen sie nicht gut genug um mich selbst finanzieren zu können. Denkt ihr das Jobcenter wird mir einen Umzug in eine eigene Wohnung genehmigen? (Und noch so nebenbei darf man unter 25 den Antrag auf Hartz4 selbst beim Jobcenter stellen oder müssen die Eltern dabei sein? Die wollen das nämlich nicht für mich machen.)
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Von der Größe her wäre diese Wohnung nach dem SGB - ll angemessen und zumutbar, denn euch stünden dann bei 3 Personen ca.75 qm - 80 qm Wohnraum zu und das würde ja mit 80 qm passen.
Du kannst dich also nur darauf berufen, dass dich deine Eltern / Schwager oder auch beide aus der Wohnung haben möchten und es schon zu körperlichen Übergriffen gekommen ist.
Am besten wäre es, wenn du das auch irgendwie nachweisen könntest.
Einen Antrag auf ALG - 2 kann man mit Vollendung des 15 Lebensjahres stellen, aber man wird dann unter 25 in der Regel keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf ALG - 2 haben, solange man noch mit den Eltern unter einem Dach wohnt und mit ihnen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, wenn man seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann.
Du würdest dann im Regelfall nur gemeinsam mit deinen Eltern einen ALG - 2 Anspruch haben können, wenn sie mit ihrem anrechenbaren Einkommen den Gesamtbedarf der Familie nicht decken könnten.
Spätestens nachdem dich deine Eltern vor die Tür gesetzt haben, müsste dir das Jobcenter finanziell unter die Arme greifen und dir z.B. eine Unterkunft und Lebensunterhalt finanzieren.
Hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, wenn ja, dann wären deine Eltern nämlich eh raus, zumindest solange es um das ALG - 2 nach dem SGB - ll vom Jobcenter geht ?
Die Aufteilung der Wohnung wird das Jobcenter nicht interessieren, die sehen nur die Größe der Wohnung und die passt.
Hast du denn keine Freunde die diese Situation schon einmal miterlebt haben und das bestätigen könnten ?
Hier wäre dann sicher auch hilfreich gewesen wenn du bei den körperlichen Übergriffen mal die Polizei eingeschalten hättest, dann wäre ein sicherer Nachweis vorhanden.
Wenn du noch keine 21 wärst, hättest du dich auch einmal ans Jugendamt wenden können, die würden ab 18 bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres zwar für dich nicht mehr tätig werden, sie hätten dir dann aber ggf.etwas schriftliches fürs Jobcenter erstellen können, dass das Zusammenleben mit den Eltern / Schwager nicht mehr zumutbar ist.
Da du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, könnte es dann auch passieren dass das Jobcenter eine evtl.Unterhaltspflicht der Eltern prüfen würde, wenn du dich beim Jobcenter als Ausbildung und nicht Arbeit suchend meldest.
Kannst du denn nicht für eine Zeit bei Freunden / Bekannten unterkommen und den Antrag erst dann stellen, dann würden deine Chancen sicher besser stehen als jetzt, weil du dann schon nicht mehr bei ihnen wohnen würdest.
Danke dir für deinen Stern !
Sie wohnen mit ihren Kindern in der Erdgeschosswohnung und meine Eltern wohnen als Untermieter in der Dachbodenwohnung die nur aus 2 Zimmern besteht.
Noch nicht mal eine Toilette, Bad hat diese Wohnung!
Glaub ich dir nicht!
Außerdem, wie viele qm hat denn diese 2-Zimmer-Wohnung?
Die Besitzer des Hauses und meine Eltern haben mich nur vorrübergehend bei sich wohnen lassen,
Und wem gehört das Haus?
Da ich seit 7 Monaten immer noch arbeitslos bin und keine Miete zahle, wollen sie mich nun raus schmeißen.
Wer will dich raus werfen? Deine Eltern?
Andere können dich nicht rauswerfen, da du in der Wohnung deiner Eltern wohnst.
Teilweise kam es sogar schon zu körperlichen Auseinandersetzungen und Drohungen,
Von wem gingen diese aus?
Wenn du dich hier auf deinen Schwager beziehst, dann zeig ihn an, denn er hat dir nichts zu sagen. Du lebst doch in der Wohnung deiner Eltern und darin hat er nichts zu suchen.
Natürlich hat die Wohnung eine Toilette und ein Bad. Mit 2 Zimmer meine ich jedeglich Wohn und Schlafzimmer.^^
Die Wohnung hat 80qm.
Wie ich bereits schon in der Frage geschrieben habe, gehört das Haus meiner Schwester und meinem Schwager.
Die Besitzer des Hauses vorallem aber meine Eltern wollen auch nicht mehr dass ich bei ihnen lebe.
Nein ich werde ihn nicht anzeigen da sie mich sonst sofort raus werfen würden und es würde alles nur noch schlimmer machen.
Die Wohnung hat 80qm.
Diese Wohnung reicht für 3 Personen!
Wie ich bereits schon in der Frage geschrieben habe, gehört das Haus meiner Schwester und meinem Schwager.
Dann sind die beiden die Eigentümer des Hauses.
Besitzer kannst du mit Mietern gleich setzen.
Nein ich werde ihn nicht anzeigen da sie mich sonst sofort raus werfen würden
Was sie nicht dürfen, denn du wohnst in der Wohnung deiner Eltern und nicht in ihrer Wohnung.
Würden sie es doch tun, wäre es eine Straftat:
unter anderem käme auch Hausfriedensbruch in Frage!
Deine Eltern müssen den Antrag stellen, du kannst es nicht. Derzeit bildest du mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft. Aber du kannst einen Antrag stellen. Sieh, was dann entschieden wird.
Wenn du das nachweisen kannst das du nicht bei deinen Eltern leben kannst dann ja
Danke für Ihre Antwort.
80qm passen? Fällt dies als Auszugsgrund wirklich weg, auch wenn ich kein eigenes Zimmer in der Wohnung habe?
Und wie soll ich nachweisen dass mich alle zuhause wie Dreck behandeln und ich psychisch unter dem Druck den sie mir machen leide?
Nein, ich habe leider keine abgeschlossene Berufsausbildung.