Auszug von Zuhause wegen Ausbildung ?
Ich fange im Oktober meine Ausbildung an wohne allerdings noch Zuhause bei meiner Mutter diese bezieht Hartz 4. Ihr Hartz4 wird mit meinem Ausbildungsgehalt verrechnet so dass sie nicht einmal 50€ bekommt und wir dann von meinem Geld leben müssen.Desweiteren ist sie dann nicht einmal krankenversichert. Daher möchte ich gerne von Zuhause ausziehen. Ich bin noch unter 25. Ich weiß dass ich dem Jobcenter einen Grund da legen muss dass ich ausziehen darf. Ist das ein Grund weshalb ich ausziehen darf? Oder kann ich einfach so ausziehen. Ich würde so schnell wie möglich ausziehen wollen. Das Amt müsste dann allerdings 1 Monat meine Miete bezahlen bis ich mein eigenes Geld bekomme
10 Antworten
Und wer bezahlt die kompletten Kosten und Lasten für die Unterkunft, soll alles von den 50 EUR gehen?
Sie möge den Vorschlag vom Center annehmen und den Widerspruch so umsetzen.
Meinungen gibt es aber nicht im Bescheid, in der BD kommen alle Einkommen auf den Tisch, Du hast Deinen Freibetrag, und der Rest kommt vom Job-Center.
Das Ganze paßt nicht zusammen. Wenn Dein Einkommen komplett für Deinen eigenen Lebensunterhalt reicht, wird Dein Anteil der Miete nicht mehr vom Jobcenter gezahlt. Bei Deiner Mutter wird von Deinem Einkommen höchstens noch das Kindergeld angerechnet, das Du für den Lebensunterhalt nicht brauchst.
Selbst wenn das volle Kindergeld angerechnet würde, wären das nur 219 Euro. Bei einer Regelleistung von 446 Euro kommt da schon ohne Miete mehr als 50,- Euro raus.
Hat Deine Mutter noch weiteres Einkommen? Und wie ist sie krankenversichert? Pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Du kannst ohne Erlaubnis ausziehen aber das " Das Amt müsste dann allerdings 1 Monat meine Miete bezahlen bis ich mein eigenes Geld bekomme" wird unter keinen Umständen passieren.
Finanzielle Unterstützung gibt es da nicht
Und fraglich ob deine Mutter ohne dich noch in der Wohnung bleiben darf (je nach Größe + Miethöhe)
Weshalb gibt es da keine Unterstützung? Was wäre denn wenn mich meine Mutter plötzlich von zuhause raus geworfen hätte? Hätte ich dann auf der Straße leben sollen?
Wieso sollte es Unterstützung geben ist die bessere Frage, wenn der Auszug nicht notwendig ist? Deine Mutter ist nun mal für dich unterhaltspflichtig und nicht der Steuerzahler. Dann gingen viele Steuergelder für Azubis drauf, die einfach gerne raus möchten und sich um die Bedarfsgemeinschaft drücken wollen
Deine Mutter hätte dich wieder aufnehmen müssen oder du wärst in eine betreute Pflegestelle gekommen, bei welcher du dein Geld ebenfalls hättest abgeben müssen.
Du möchtest ausziehen, weil das für euch Beide bequemer ist, und nicht weil du daheim misshandelt wirst. Das ist irgendwie schon ein gravierender Unterschied
Azubis sind nicht unterhaltspflichtig für ihre Eltern. Was soll dieses Moral Getue, das komplett falsch ist?
Wer redet denn von Unterhalt, das Job-Center jedenfalls nicht.
Wenn das Kind für die Mutter einstehen soll, wäre das unterhalt. Kinder sind aber nicht unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern
Hier geht es um den gemeinsamen Haushalt, die BD.
Alle Einnahmen kommen dafür auf den Tisch, ist nicht neu.
Eben.
Das Kind ist nicht verantwortlich für den bedarfsgemeinschaft Anteil der Eltern. Es darf nicht herangezogen werden.
Es muss gegebenenfalls seine eigene Miete und seinen lebensunterhalt bezahlen aber niemals die Miete für die Mutter
Ihr Hartz4 wird mit meinem Ausbildungsgehalt verrechnet so dass sie nicht einmal 50€ bekommt und wir dann von meinem Geld leben müssen.Desweiteren ist sie dann nicht einmal krankenversichert.
Das ist Blödsinn.
Der anrechenbare Teil Deiner Ausbildungsvergütung (nicht -gehalt :)) wird auf Dein ALG 2 angerechnet, nicht auf das Deiner Mutter.
Für Deine Mutter ändert sich grundsätzlich gar nichts. Außer, daß sie keinen Mietanteil mehr für Dich vom Jobcenter bekommt, falls Deine Ausbildungsvergütung hoch genug ist, so daß Du aufgrund deren Höhe ggf. der Bedarfsgemeinschaft entfällst.
Dadurch sollte sich Deine Frage nach dem Auszug insofern erledigt haben.
Das stimmt irgendetwas nicht.
Du fällst zwar komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus, aber deine Mutter hat weiter einen eigenen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft.
Du bist nicht für ihren Unterhalt verantwortlich, das wird oft falsch dargestellt.
Dir steht es auch frei, eine eigene Wohnung zu beziehen. Dann bist du gegebenenfalls BAB berechtigt und könntest auch noch dein kindergeld auf dich abzweigen lassen. Du bist jederzeit ab 18 berechtigt selbst auszuziehen, da hat das jobcenter nichts mit zu tun.
Wenn ihr jetzt einen Bescheid bekommen habt, kann der nicht mit deinem Einkommen ab November zusammenhängen.
Hast du einen Job gemacht? Hat deine Mutter einen Job gemacht?
Auf jeden Fall solltet ihr dagegen Einspruch einlegen
Diese Berechnung wurde für Oktober 2021 gefertigt da ich dann meine Ausbildung beginne. Und ich dann aus der Bedarfsgemeinschaft rausfalle
Genau du fällst aus der bedarfsgemeinschaft raus. Aber deine Mutter hat doch weiter Anspruch auf ihr hze und Kdu!? Hat sie noch andere Einkünfte?
Ich finde es extrem ungewöhnlich, dass im August ein Bescheid für Oktober ergeht? Ich finde es ungewöhnlich dass jemand mit Bezug keine Krankenversicherung mehr bekommt?
Die Kosten für Unterkunft und Heizung wird meiner Meinung nach vom Jobcenter weiter bezahlt. Sie hat sonst weiter keine Ansprüche &‘ keine weiteren Einkünfte.
es bleiben der Mutter noch 50 € PLUS die kompletten Kosten für die Unterkunft (incl. des Anteils des Sohnes). Natürlich muss er seine Hälfte dann direkt an sie zahlen. Und wenn sie selbst auch nur Anspruch auf einen einzigen € hat, ist sie auch weiterhin krankenversichert. Im Übrigen, glaube ich ebenfalls nicht, dass er überhaupt bereits einen neuen Bescheid vorliegen hat.
Das Jobcenter ist der Meinung dass ich dann die ganzen Kosten bezahlen soll.