Darf das Jobcenter den Umzug verbieten?
Wir sind insgesamt 7 kinder und meine Mutter, wir wollen Umziehen, weil die Wohnung zu klein ist. Es sind 4 Zimmer, ein Wohnzimmer, eine Küche, 2 Badezimmer, ein kleinen Abstellraum, ein Esszimmer und der Balkon, die Wohnung ist auch klein geschnitten. Dürfen wir Umziehen, wir leben schon 6 Jahre in der Wohung, da wir alle jetzt erwas größer sind ist die Wohnung für uns sehr klein. Wir beziehen leider Hartz 4, meine Mutter ist auf Job suche weil sie davor auf einer Deutschule war und Deutsch gelernt hat, ich bin 17 und mache momentan eine Ausbildung .
Kann das jobcenter den Umzug verbieten?
Bitte nur Ernst gemeinte Antworten
Danke im Voraus
13 Antworten
Den Umzug verbieten kann es nicht, aber sie verweigern dann die Kostenübernahme.
Ihr müsst zum Jobcenter (ein größeres Kind sollte mit zum besseren Verstehen) und dort nachfragen, wie viel qm die Wohnung haben darf und vor allem, wie viel Miete es kosten darf. Dann sucht nach einer solchen Wohnung. Habt ihr eine gefunden, dann muss das Jobcenter das okay geben.
"Verbieten" kann man euch den Umzug nicht.
Aber bei denjenigen, die sich nicht an die Spielregeln halten, wird weder Umzugskostenhilfe noch zwangsläufig die Miete für die neue Wohnung gewährt.
Also immer schon zuerst die Sachen beantragen.
Ja, kann es. Bzw. Ihr könnt schon umziehen, aber das JC ist nicht verpflichtet, die Differenz zur jetzigen Miete zu übernehmen.
In NRW darf die Wohnung 170 m² sein, vorausgesetzt KEINER von den Kindern ist volljährig.
http://www.bg45.de/index.php/1035/neue-wohnflaechengrenzen-nrw/
Einen Umzug kann man euch natürlich nicht verbieten, man kann aber die beantragte Zusicherung zur Kostenübernahme für den Umzug und die höheren Wohnkosten ablehnen, wenn der Umzug nicht als notwendig angesehen wird !
Wie viele Zimmer die Wohnung hat ist eigentlich irrelevant, hier kommt es nur auf die Angemessenheit bzw.Zumutbarkeit an, wenn die Wohnung groß genug ist, dann wird so ein Antrag in der Regel ablehnt.
Zieht ihr dann trotzdem ohne diese Zusicherung um, dann müsst ihr einige Einschränkungen hinnehmen, dann würde es keine Hilfe für den Umzug geben, keine Hilfe für evtl.Renovierungen, kein zinsloses Darlehen für die Kaution, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung würde auch nicht übernommen und ihr würdet max.eure derzeitige alte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weiter bekommen.
Müsstet dann also den Differenzbetrag selber zuzahlen.