Darf das Jobcenter den Umzug verbieten?

13 Antworten

Den Umzug verbieten kann es nicht, aber sie verweigern dann die Kostenübernahme.

Ihr müsst zum Jobcenter (ein größeres Kind sollte mit zum besseren Verstehen) und dort nachfragen, wie viel qm die Wohnung haben darf und vor allem, wie viel Miete es kosten darf. Dann sucht nach einer solchen Wohnung. Habt ihr eine gefunden, dann muss das Jobcenter das okay geben.

"Verbieten" kann man euch den Umzug nicht.

Aber bei denjenigen, die sich nicht an die Spielregeln halten, wird weder Umzugskostenhilfe noch zwangsläufig die Miete für die neue Wohnung gewährt.

Also immer schon zuerst die Sachen beantragen.

Ja, kann es. Bzw. Ihr könnt schon umziehen, aber das JC ist nicht verpflichtet, die Differenz zur jetzigen Miete zu übernehmen.

Einen Umzug kann man euch natürlich nicht verbieten, man kann aber die beantragte Zusicherung zur Kostenübernahme für den Umzug und die höheren Wohnkosten ablehnen, wenn der Umzug nicht als notwendig angesehen wird !

Wie viele Zimmer die Wohnung hat ist eigentlich irrelevant, hier kommt es nur auf die Angemessenheit bzw.Zumutbarkeit an, wenn die Wohnung groß genug ist, dann wird so ein Antrag in der Regel ablehnt.

Zieht ihr dann trotzdem ohne diese Zusicherung um, dann müsst ihr einige Einschränkungen hinnehmen, dann würde es keine Hilfe für den Umzug geben, keine Hilfe für evtl.Renovierungen, kein zinsloses Darlehen für die Kaution, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung würde auch nicht übernommen und ihr würdet max.eure derzeitige alte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) weiter bekommen.

Müsstet dann also den Differenzbetrag selber zuzahlen.