Strom Guthaben Hartz4 angerechnet?
Hallo.
Ich habe Guthaben von 500 Euro bei meinen Stromanbieter. Ich bezahle monatlich 116 Euro von meinen Geld was ich zu Verfügung noch habe. Wird das angerechnet bei Hartz 4?
4 Antworten
Herzlichen Glückwunsch für 500 € mehr :) ... WENN (!)
JA du darfst das Guthaben vollständig behalten. Das JC darf dieses nicht als Einkommen anrechnen. Es sei denn, das Guthaben entstand in der Zeit vor dem Regelbezug, dann darf es als Einkommen angerechnet werden.
Sofern das noch nicht klar war, hier ein Beispiel.
Man erhält eine Jahresabrechnung vom Stromanbieter. Sagen wir von 03.2020 - 03.2021. Wenn du aber erst 04.2020 ALG II bezogen hast, dann entstand das Guthaben vor den Bezug & gilt als Einkommen. Davon darfst du behalten 100,00 € & 80% werden angerechnet. Macht also für dich 180 €.
Bis du aber vor 03.2020, also zb. 02.2020 in den Bezug gekommen, dann darfst es vollständig behalten, da deine Stromkosten von deiner Regelleistung bezahlt wurde.
Nein, Strom ist ja auch nicht im Regelsatz enthalten
Es ist ja auch kein Einkommen, du hast einfach nur gespart
Natürlich ist ein gewisser Anteil auch im Regelsatz enthalten. Trotzdem wird ein eventuelles Guthaben nicht angerechnet.
Strom wird im Regelfall vom ALG II Satz bezahlt & darf vollständig behalten werden. Eine Ausnahme gibt es hier allerdings.
Wenn das Guthaben vor dem Regelbezug entstanden ist, dann gilt es als Einkommen. Tut es das nicht, darf man es behalten.
116 € mtl. für Strom ist aber viel ...
Wird das angerechnet bei Hartz 4?
Haushaltsstromguthaben Nein, Heizstromguthaben Ja.
Wenn es sich bei diesem Guthaben um einen zu viel gezahltem Abschlag für ganz normalen Haushaltsstrom handelt, dann ist das kein anrechenbares Einkommen, da dieser aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber gezahlt werden muss.
Einkommen wäre es nur dann, wenn es im Monat der ALG - 2 Antragstellung oder dann im Leistungsbezug zufließen würde und dann wäre es einmaliges Einkommen und darauf stehen einem keine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, die gelten nur auf Erwerbseinkommen.