Strom Guthaben Hartz4 angerechnet?

4 Antworten

Herzlichen Glückwunsch für 500 € mehr :) ... WENN (!)

JA du darfst das Guthaben vollständig behalten. Das JC darf dieses nicht als Einkommen anrechnen. Es sei denn, das Guthaben entstand in der Zeit vor dem Regelbezug, dann darf es als Einkommen angerechnet werden.

Sofern das noch nicht klar war, hier ein Beispiel.

Man erhält eine Jahresabrechnung vom Stromanbieter. Sagen wir von 03.2020 - 03.2021. Wenn du aber erst 04.2020 ALG II bezogen hast, dann entstand das Guthaben vor den Bezug & gilt als Einkommen. Davon darfst du behalten 100,00 € & 80% werden angerechnet. Macht also für dich 180 €.

Bis du aber vor 03.2020, also zb. 02.2020 in den Bezug gekommen, dann darfst es vollständig behalten, da deine Stromkosten von deiner Regelleistung bezahlt wurde.

isomatte  18.04.2021, 05:27

Einkommen wäre es nur dann, wenn es im Monat der ALG - 2 Antragstellung oder dann im Leistungsbezug zufließen würde und dann wäre es einmaliges Einkommen und darauf stehen einem keine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, die gelten nur auf Erwerbseinkommen.

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Comp4ny  18.04.2021, 08:24
@isomatte

Ändert aber nichts daran dass wenn die Jahresabrechnung bzw das Guthaben während des Leistungsbezuges passiert und vom Regelsatz bezahlt wurde. In diesem Fall darf er das Guthaben komplett behalten. Das steht hinreichend im Netz als auch in diversen Urteilen.

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isomatte  19.04.2021, 08:07
@Comp4ny

Das hat ja auch keiner bestritten, dennoch ist deine Aussage im Bezug auf die Freibeträge nun einmal falsch.

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Nein, Strom ist ja auch nicht im Regelsatz enthalten

Es ist ja auch kein Einkommen, du hast einfach nur gespart

DogDiego  17.04.2021, 13:38

Natürlich ist ein gewisser Anteil auch im Regelsatz enthalten. Trotzdem wird ein eventuelles Guthaben nicht angerechnet.

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Comp4ny  17.04.2021, 14:27

Strom wird im Regelfall vom ALG II Satz bezahlt & darf vollständig behalten werden. Eine Ausnahme gibt es hier allerdings.

Wenn das Guthaben vor dem Regelbezug entstanden ist, dann gilt es als Einkommen. Tut es das nicht, darf man es behalten.

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116 € mtl. für Strom ist aber viel ...

Wird das angerechnet bei Hartz 4?

Haushaltsstromguthaben Nein, Heizstromguthaben Ja.

Wenn es sich bei diesem Guthaben um einen zu viel gezahltem Abschlag für ganz normalen Haushaltsstrom handelt, dann ist das kein anrechenbares Einkommen, da dieser aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber gezahlt werden muss.