Warum bekommt man weniger Geld vom Jobcenter wenn...?

6 Antworten

Wie berlina76 schon sagte, das Amt bzw. die Ämter gehen davon aus dass Ihr nun eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft seid, und somit du für sie und umgekehrt einsteht, sprich euch gegenseitig versorgt und gemeinsam Wirtschaftet.

Das ist Standard wenn jemand irgendwo einzieht der ALG II bezieht oder beide sogar. Warum das Elterngeld allerdings gestrichen wurde, das bleibt mir gerade ein Rätsel (abgelaufen?). Rechtens ist das jedoch nicht immer so wenn man nicht füreinander einstehen will, dann muss man dagegen natürlich angehen.

Soweit ich weiss, müsste sie in Hinsicht zum Elterngeld wegen der Änderung der Lebensumstände ( Du zogst zu ) einen neuen Antrag an die entsprechende Kostenstelle stellen.

Unterm Strich hat sie im parallelen ALG II - Grundbezug finanziell aber ohnehin keine Vorteile dadurch, wird es wegen Umverteilung und Beantragung vorrangiger Leistungen aber denmoch müssen, sofern die Grundvorasssetzungen zum Bezug von Elterngeld durch Deinen Zuzug nach wie vor noch bestehen.

Das andere Thema beim ALG II an sich ist noch der Umstand, dass gemeinschaftlich wirtschaftende Haushaltsgemeinschaften einige persönliche Kosten wie z.B. Strom durch den Zuwachs nicht grundlegend 1:1 doppelt benötigen, da es einer Lampe oder einem Kühlschrank relativ egal ist, ob Betrieb für 2 oder 3 Mitglieder einer BG erfolgt.

Deswegen die Regelbedarfsabsenkung von 100 auf etwa 85 - 90 % für die erwachsenen Personen in einer gemeinsam wirtschaftenden BG im Verhältnis einer eheähnlichen Wirtschafts- und anzunehmender Einstandsgemeinschaft.

Nein, aber ihr habt eine Bedarfsgemeinschaft gegründet. Die ARGE geht davon aus, dass du jetzt zu dem Lebensunterhalt deinen Beitrag leisten wirst.

Was hat denn dein Einzug mit dem Anspruch auf Elterngeld zu tun ?

Verwechselst du das evtl.mit dem Alleinerziehenden Mehrbedarf ?

Wie alt ist denn das Kind und ist es eine oder deine Freundin, also bist du mit ihr zusammen ?

Dann könnte das Jobcenter durch das Kind eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) unterstellen, dann würde der Alleinerziehenden Mehrbedarf entfallen und die Regelleistung von Ihr und dir von derzeit 416 € auf jeweils 374 € sinken.

Du bringst ein Einkommen mit?

Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft und dein Geld wird angerechnet, du mußt von deinem Geld nicht nur dich versorgen, sondern auch die anderen in der BG unterstützen.

straight90 
Fragesteller
 27.09.2018, 18:04

Ich arbeite ja in Moment nicht

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