Darf ich als Vollzeitstudent in einer Bedarfsgemeinschaft meinen 20H Job kündigen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal müsstest du dir für das ALG -1 auch einen Anspruch erworben haben, also ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Selbst wenn du das erfüllen würdest, hättest du keinen Anspruch auf ALG - 1, weil man dafür auch dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss und das würdest du bei einem Vollzeitstudium nicht können, denn du musst dem Arbeitsmarkt an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen und darfst auch nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten.

Du bist zwar als Student nicht verpflichtet nebenbei zu arbeiten und Geld zu verdienen, du bist aber zumindest deinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet und deiner Partnerin zumindest bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes auch, ihr würde dann ggf. Betreuungsunterhalt zustehen, dass zwar nur wenn ihr getrennt leben würdet und du nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1280 € bereinigtes Netto haben würdest, aber durch die gemeinsamen Kinder bildet ihr ja eh eine BG - Bedarfsgemeinschaft.

Also selbst wenn du in der BG - durch dein Studium keinen ALG - 2 Anspruch hast, könnte es bei einer Kündigung deines Jobs ggf. zumindest theoretisch zu Problemen kommen, wenn du keinen wichtigen Grund dafür hast.

Dein Vollzeitstudium würde nur bedingt als wichtiger Grund gelten, denn auch einem Unterhaltspflichtigen kann eine wöchentliche Arbeitszeit ( ab 18 ) von bis zu 48 Stunden zugemutet werden.

Wenn du aber außer deinem Einkommen kein anderes hast, z.B. Bafög - dann würdest du wie gesagt ja eh keinen ALG - 2 Anspruch haben und müsstest deinen Anteil deines Bedarfs irgendwie selber decken und zusehen das du inkl. deines Studiums dir einen Job suchst, mit dem du dann insgesamt auf diese 48 Stunden in der Woche kommst.

Dunkelkong 
Fragesteller
 09.12.2020, 08:23

Vielen Danke für die ausführliche Antwort!
Ich habe 1 1/2 Jahre Vollzeit gearbeitet also auch Sozialversicherung bezahlt.
Ich weiß das Studium nicht als Grund zählt, aber die Erziehung der Kinder einen ausreichenden Grund darstellt.

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isomatte  09.12.2020, 09:59
@Dunkelkong

Dann stünde dir auch kein ALG - 1 zu, weil du dafür in Arbeit vermittelbar sein musst und solange du nicht exmatrikuliert bst, stünde dir auch kein ALG - 2 vom Jobcenter zu und dann müsste deine Partnerin sich um eine Beschäftigung bemühen, wenn du die Elternzeit nehmen möchtest.

Beide werdet ihr nicht vom Jobcenter freigestellt, bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres muss man da der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen.

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Dunkelkong 
Fragesteller
 09.12.2020, 10:20
@isomatte

Vielleicht hätte ich das dazu schreiben sollen:
Meine Partnerin ist in Elternzeit. Sie bekommt "nur" Zuschüsse da ihr Gehalt nicht ausreicht.

Ich habe jetzt nochmal beim Jobcenter nachgefragt und man sagte mir da dass ich einen eigenen Sachbearbeiter bekomme sobald ich offiziell eingezogen bin, also wenn die Bestätigung vom Bürgeramt kommt, und dieser entscheidet dann ob meine Begründungen ausreichen oder nicht. Falls nicht bin ich verpflichtet zusätzlich zum Studium auf 48 Arbeitsstunden die Woche zu kommen. So hattest du es ja auch schon gesagt.

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isomatte  10.12.2020, 05:48
@Dunkelkong

Stimmt, du würdest ggf. einen eigenen SB - bekommen, im Regelfall aber nicht, wenn ihr eine BG - bildet und das ist ja durch die gemeinsamen Kinder der Fall.

Nicht zusätzlich, sondern inkl. der wöchentlichen Zeit welche du für dein Studium benötigst, sind dir bei Unterhaltsverpflichtungen insgesamt wöchentlich bis zu 48 Stunden zumutbar.

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isomatte  10.12.2020, 05:38

Danke dir für deinen Stern !

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Da es für dich als Student keine Verpflichtung gibt, nebenher noch arbeiten zu gehen, darfst du deinen Job natürlich auch kündigen, ohne dass es Konsequenzen hat.

Anders betrachtet: wenn du dich anständig um dein Studium und deine Familie kümmern willst, kann es sogar wesentlich sinnvoller sein, nicht auch noch zur Arbeit zu gehen.

Je eher du dein Studium erfolgreich abschließen kannst, desto eher kommt ihr auch vom Amt los.

Den Job zu behalten, wäre nnur ratsam, wenn er das Sprungbrett für eine künftige Beschäftigung ist. Wenn du Elektrotechnik studierst und hast einen Studentenjob bei Siemens, dann hast du deinen Fuß dort schon in der Tür. Wenn du aber bei DHL Pakete ausfährst, dann nicht.

ja du darfst kündigen? dich hält davon niemand ab, als Student bist du nicht verpflichtet arbeiten zu gehen

ob die leistungen deiner Frau erhöht werden weiß ich nicht, kann nur vermuten ja, da du geschrieben hast ihr wurden sie gekürzt da du einkommen hast

Dunkelkong 
Fragesteller
 07.12.2020, 16:44

Ja das weiß ich, aber ich bin in einer Bedarfs Gemeinschaft verpflichtet alles zu beantragen was ich beantragen kann. Meine Sorge war dass die wissen wollen warum ich meine Arbeitsstelle kündige und ich Sanktionen bekomme weil das Amt uns mehr zahlen muss. (Z.B. bekommt man ja 3 Monate gekürztes ALG 1 wenn man kündigt ohne triftigen Grund)

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