Minijob plus Honorartätigkeit vs. Teilzeitbeschäftigung?

3 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Konstellation richtig verstanden habe. Du bist aktuell Selbständige Honoroarkraft, sollst eigentlich eine sozialversicherungspflichtige Stelle bekommen, die aber jetzt doch in einen Minijob und eine selbständige Tätigkeit aufgeteilt werden soll? Das geht nicht. Zwei Tätigkeiten bei demselben Arbeitgeber sind grundsätzlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Man kann sich auch nicht "aussuchen", ob man versicherungspflichtig oder selbständig ist. Man ist entweder selbständig oder beschäftigt, das richtet sich nach den Kriterien, die dafür aufgesetllt wurden, wie z.B. Weisungsfreiheit, Unternehmerrisiko etc.

Das ist ein ganz vielschichtiges Thema...

Steuerlich bist Du für Deine Honorartätigkeit (wie auch für die freiberufliche Tätigkeit) selbst zuständig.

Rentenrechtlich wäre mir eine angestellte Tätigkeit lieber...

Du solltest Dich aber noch mal gründlich beraten lassen: Es gibt für Freiberufliche Tätigkeiten in Deinem Bereich noch die Künstlersozialkasse, denke ich. Ob Du da reinkommst, musst Du erfragen. Die erklären Dir auch, ob da die Honorartätigkeit dazuzählen könnte und wie Du das Arbeitsverhältnis dann gestalten kannst.

Fazit: eine eingehende fachliche Beratung ist sicherlich angebracht!

Eine Honorartätigkeit ist nicht als Arbeitnehmer möglich.

Dazu musst du ein Gewerbe anmelden, bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung.

Nebenbei arbeite ich ab jetzt auch als Freiberufliche Sängerin in einer Band und verdiene da auch noch etwas nebenbei.

Dies musst du bei deinem zuständigen Finanzamt anmelden.

§ 18 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)