Kind bei Großeltern?

2 Antworten

Wenn Du da wohnst, dann musst Du im Antrag auch angeben wer da wohnt und unter Umständen auch Belege über Einkommen und Vermögen erbringen.

Also musst Du deine Tochter auch angeben und bildest dann mit deiner Tochter im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

thomi624 
Fragesteller
 14.09.2023, 10:07

Das Einkommen der Eltern zählt nicht mehr wenn man über 25 Jahre alt ist

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isomatte  14.09.2023, 12:20
@thomi624

Das Jobcenter kann aber eine HG - Haushaltsgemeinschaft vermuten und wenn gemeinsam gewirtschaftet wird, dann ist es auch eine und dann sind auch hier Nachweise über Einkommen und Vermögen erforderlich.

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Wieso Regelbedarf ohne Miete? Mußt Du dort keine Miete oder zumindest Kostenersatz zahlen?

Meiner Meinung nach wärt Ihr beiden dann wieder eine Bedarfsgemeinschaft. Insbesondere, wenn Ihr in einer separaten Wohneinheit lebtet.