Kind bei Großeltern?
Hallo ich habe eine Frage , mein Kind jugendlich lebt seit einer Weile bei meinen Eltern,das Kindergeld geht an meine Eltern.
Ich weiß das wir so nicht in einer Bedarfsgemeinschaft sind mein Kind und ich , jetzt kann es aber sein das ich wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen muss ,weil die Wohnung zu teuer ist und ich eine billigere Wohnung suchen will .Ich muss bald Bürgergeld beantragen .Gehört mein Kind dann zu meiner Bedarfsgemeinschaft wenn ich auch bei meinen Eltern wohne aber nur den Regelsatz ohne Miete beantrage ?
2 Antworten
Wenn Du da wohnst, dann musst Du im Antrag auch angeben wer da wohnt und unter Umständen auch Belege über Einkommen und Vermögen erbringen.
Also musst Du deine Tochter auch angeben und bildest dann mit deiner Tochter im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.
Wieso Regelbedarf ohne Miete? Mußt Du dort keine Miete oder zumindest Kostenersatz zahlen?
Meiner Meinung nach wärt Ihr beiden dann wieder eine Bedarfsgemeinschaft. Insbesondere, wenn Ihr in einer separaten Wohneinheit lebtet.
Das Einkommen der Eltern zählt nicht mehr wenn man über 25 Jahre alt ist