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Strafantrag zurückziehbar? Und ab wann fallen Kosten an?

ich, w, 20, habe keine Ahnung vom Recht und muss ein bischen ausholen:

Ich wurde vor ca. einem Monat von einem dieser Zeitungs-Abofallen-Verkäufer übers Ohr gehauen. Zwar nötigte er mich nicht zum unterschreiben, jedoch belog er mich über die folgen meiner Unterschrift (Kostenlose Probesendung statt Vertrages). Nachdem ich mir das Kleingedruckte nochmals durchgelesen hatte und zurück zu den Fallenverkäufern ging um mich zu beschweren, folgte mir danach ein weiterer von denen  durch die Stadt und fragte Sachen wie :" gehst du auchnoch auf verlasseneren Straßen lang" ... ich bekam Panik und traf zufällig auf eine Polzeistreife, die die Personalien des 'Verfolgers' aufnahmen. 

Heute morgen dann sollte ich als Zeugin bei der Polizei nochmals berichten, wie alles abgelaufen war. Leider war ich mir beim genauen Ablauf nichtmehr ganz sicher... Des Weiteren würde ich die Sache einfach nur gerne abhaken und ich selbst war ja auch ziemlich dumm  überhaupt unterschrieben zu haben. Soweit ich das verstanden habe, wurde jetzt aber ein Strafantrag gestellt. 

Habe eben nachgesehen, was das bedeutet (wurde mir nicht gesagt) und dabei auch gesehen, welche Folgen das für mich und die Zeitungstypen haben kann....

Daher jetzt die Frage: ist der Antrag zurückziehbar? Kostet das dann was? Habe nämlich wirklich nicht viel Geld ....  und wie macht man das ggf?

Dankbar für jede Antwort !!! 

Recht, Jura, Strafantrag, zurückziehen
Wie verhalte ich mich der "Auskunftei infoscore Consumer Data GmbH" gegenüber, welche mir gegenüber zugegeben hat, das 3 (drei) Einträge falsch sind?

Ein vor ca. 3 Wochen abgelehnter Kreditantrag über 10 T€ ergab nach Recherche zur Ursache, das zu meiner Person bei der "infoscore Consumer Data GmbH Baden-Baden" durch eine "uniscore Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen" vom 04.05.2014 (!) : "Inkasso-Mahnverfahren eingestellt wegen Aussichtslosigkeit..." mit fast identischen Aktenzeichen dokumentiert sind. Wegen einschlägiger Bankvorschriften war daher o.g. Antrag abzulehnen ! Es gibt jedoch gegen mich weder Mahnverfahren noch Schuldtitel !!! Der deshalb von mir am 22.12.16 angeschriebene "geschäftsführende Gesellschafter" Herr Schork o.g. "uniscore Forderungsmanagement GmbH" teilte mir noch am selben Tage mit, das eine sofortige Löschung der Einmeldungen bei der "infoscore Data GmbH" veranlaßt wurde, bedauere die Unannehmlichkeiten und : "Die Vorgänge befindet sich in Prüfung." sowie am 23.12.16 "...die Meldung erfolgte versehentlich aufgrund eines technischen Fehlers. Eine Korrektur ist erfolgt. Es wurde uns schriftlich bestätigt, das (...) die gemeldeten Daten bereits gelöscht wurden." Meine Forderung(en), mir unverzüglich das betr. Schriftstück, eine neue "bereinigte Selbstauskunft" sowie ein erklärendes Schreiben für die kreditablehnende Bank zuzustellen, sind zwar mit Sendeprotokollen belegt - aber bis heute ohne Reaktion geblieben...! Selbst die Androhung einer Strafanzeige mit Schadensersatzforderung fruchtete offenbar nicht... Ein Telefonat mit dem örtlichen Kriminaldienst am 30.12.16 ergab, das ich persönlich vorbeikommen solle - meinen (detaillierten) Schilderungen würden jedoch für einen Strafantrag gegen eine Auskunftei nicht hinreichend genug sein, d.h. erfolglos... Diese Auskunft hätte ggfls. "des Teufel's Schwiegermutter" geholfen, stellt mich aber keinesfalls zufrieden, da ich ja nachweislich einen Vermögensschaden - von der Rufschädigung vom "Einmeldezeitpunkt 05-2014 bis 12-2016 mal abgesehen - erlitten habe. Was könnte man hier noch einleiten ?** Für zeitnah konstruktive (!) Antworten wäre ich dankbar ! Gruß ! Michael

Betrug, Recht, Auskunft, Strafantrag
Vom detektiv erwischt aber nicht angehalten?

Hallo ihr lieben,

Da ich schon mal so dumm war und was geklaut hatte aus einem laden hatte mich heute meine beste Freundin angerufen und was gebeichtet.... sie hat angeblich in einem klamotten Geschäft ein hemd oder so geklaut. Sie ging erstmal in den laden und direkt zur Kasse um sachen zurück zu geben die sie letzte Woche gekauft hatte. Beim Umtausch musste sie einen beleg mit name und Anschrift ausfüllen. Sie hat jedoch den namen vin einer alten bekannten drauf geschrieben die aber jetzt in einer anderen Stadt wohnt.danach ging sie in den laden um nach neuen klamotten zu suche. Sie nahm mehrere Sachen mit in die Umkleidekabine und entfernte dort das piepsding(ein teil nur). Das steckte sie in eine Hosentasche die sie mit in der umkleide hatte. Sie ging raus und hang die restlichen Sachen an irgendeine stange vor der umkleide zwischen anderen sachen. Dann ging sie zu einer Verkäuferin und hat so getan als ob sie eine frage zu einer Hose hätte. Die Verkäuferin ging hoch ins lager um nach weiteren Größen zu suchen. In der Zwischenzeit hat sie gewartet... dann hat sie plötzlich gesehen dass ein mann mit der Verkäuferin(die Verkäuferin die an der kasse die sachen umgetauscht hat)zur kasse gingen. Auf dem weg hat der mann sie auch kurz angeguckt. Sie kamen von oben runter. Direkt an der Seite der kasse gab die kassiererin dem mann einen ordner und er hat direkt etwas aufgeschrieben. Dann kam aucg schon die andere Verkäuferin vom lager und sagte dass sie die hose nicht mehr haben. Als meine freundin wieder den mann gesucht hat war er nicht an dee kasse. Sie fragt sich ob es der detektiv war und er sie beobachtet hat. Und vielleicht hat er von der Verkäuferin die daten von ihr aufgeschrieben die sie ja wegen dem Umtausch abgegeben hatte. Und sie fragt sich jetzt wo er plötzlich aber war und vll. Ist er zu dieser Stange gegangen danach um nach beweisen zu suchen oder so? Also in der einen Hose steckte ja dieses piepsding und das wäre ein beweis. Aber hätte der detektiv bei verdacht sie nicht sofort angehalten? Was ist wenn er der polizei die daten gibt aber sie dann merken dass es die falsche Person ist. Würden die eine kameraüberführung machen? Ich finds komisch dass er sie nicht an der Tür angehalten hat.... oder dachte er "ach ihre Daten stehen ja svhon auf dem kassenbeleg vom Umtausch"? Oder war er noch auf der suche navh nem Beweis und es war zu spät weil sie dann weg war? Habe zwar leider svhonmal geklaut aber konnte ihr nicht großartig helfen..... was denkt ihr?

Betrug, Polizei, Gesetz, Detektiv, Diebstahl, Geschäft, Strafanzeige, Verkauf, Strafantrag
Strafanzeige stellen nach Unfall?

Liebe Forengemeinde,

Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.

Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.

Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.

Unfall, Recht, Strafantrag, Auto und Motorrad
Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?

Hallo Leute.

Mal wieder eine Topstory die Reif für die Presse ist, meiner Meinung nach. Nun werde ich zum zweiten Male innerhalb eines halben Jahres bezüglich BTM beschuldigt (Wer die Vorgeschichte wissen möchte, soll meine anderen Fragen lesen). Dieses Mal ist das ganze noch um einiges krasser und unverschämter. Ich bekam am 22.02.2016 Post von der Polizeidienststelle und werde vorgeladen, da ich im Zeitraum vom 19.01.2016 - 26.01.2016 beschuldigt werde gegen §29 BtMG verstoßen zu haben. Diese Anzeige kam aus heiterem Himmel, seit der letzten mutwilligen Anschuldigung bin ich keinem einzigen Polizisten begegnet und auffällig bin ich ebenso in keinster Weise gewesen. Ein Freund von mir wurde in diesem Zeitraum mit zwei weiteren Leuten mit BTM erwischt, er hatte 4 Gramm Cannabis bei sich und die anderen zwei eine Waage sowie weitere BTM. Ich war zu dieser Zeit über 30 Km entfernt zu Hause. Meinem Freund wurde die Waage angehängt und sein Handy wurde einkassiert. Im Chatverlauf von mir und meinem Freund ist vom 19.01.2016 - 26.01.2016 zu lesen, dass ich mir "Otto" ausleihen möchte (eine auf den Namen getaufte E-Zigarette) Ebenso wollte ich mir von ihm über die Tage verschiedenster Geschmäcker Liquid a 10ml von ihm besorgen, da er sie günstig in Polen für mich gekauft hat. Das ganze war anscheinend so ungünstig geschrieben, dass nur Otto und 10 eine Rolle spielten. Bei dem letzten Vorfall im September 2015 reichte ich mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden ein und sie wurden intern mit dem Beamten ausgewertet. Nun möchte ich aber einen großen Schritt weiter gehen und Strafantrag stellen. Ist dies möglich? Gibt es erfolgschancen, dass der Beamte des Dienstes suspendiert wird? Gibt es weitere Paragraphen, weswegen ich Strafantrag stellen kann?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten,

LG!

Polizei, Beamte, Betäubungsmittel, Cannabis, Strafantrag, falsche Verdächtigung
Strafantrag & Schadensersatzklage gegen DPD (siehe Bilder)?

Hallo zusammen. Ich habe zum wiederholten Male ein Paket von DPD nicht erhalten trotz angeblicher Zustellung (siehe Bilder). Die meisten Pakete sind wenig später eingetroffen, eins ist aber auch mal komplett verschwunden. Das habe ich dann ersetzt bekommen (89€ Warenwert). Nun ist allerdings keine Information zu meinem neuen Paket im Wert von 530€ (!) einsehbar. Es wäre angeblich zugestellt worden. Im Kundenservice erreicht man telefonisch auch niemanden, da es ja angeblich zugestellt wurde. Nun habe ich aber endgültig die Schnauze mit diesen Falschmeldungen voll & habe denen eine hübsche Mail geschrieben (siehe Bild). Wenn das Paket eintrifft, werde ich dem Paketboten mal sagen, dass sie gefälligst korrekte Angaben im Lieferstatus angeben sollen & es mir nun endgültig reicht! Leider konnte ich mir den Versanddienstleister nicht aussuchen.

Meine Frage ist, kann ich irgendwelche zivilrechtlichen Rechte DPD gegenüber geltend machen? Bzw. wo stelle ich einen Strafantrag auf Schadensersatz, wenn das Paket mal wieder gar nicht ankommen sollte? Denn es reicht mir jetzt wirklich! Die sollen gefälligst endlich mal ihren Job richtig machen! Ich muss meine Pakete grundsätzlich nicht immer sofort haben, aber ich will wenigstens wahrheitsgemäße Angaben in meinem Lieferstatus! Sowas kann echt nicht sein! Also welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung & wer ersetzt mir bei Verlust wann den Warenwert? Der Verkäufer nach 21 Tagen? Ich sehe da die volle Verantwortung bei DPD! Bin mal gespannt, ob der Fahrer noch abliefert, dann gibt's jetzt echt mal 'ne fette Ansage!

Danke für Eure Antworten.

Bild zu Frage
Schadensersatz, Paket, DPD, Paketzustellung, Zivilrecht, Strafantrag