Anzeige gegen Urheberrechtsverletzung ohne Strafantrag vom Urheber möglich?
Die Frage steht oben, mehr gibt es nichts zu erklären c:
3 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__109.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 109 StrafantragIn den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Das entscheidet der StA in einer Einzelfallentscheidung. ist er der Meinung, dass öffentliches Interesse besteht, braucht es von Seiten des Geschädigten keinen Strafantrag.
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Denkst du ist ein öffentliches Interesse gegeben, wenn sie bei einer Handykontrolle auf einer Musik leak Gruppen stößen?
Nö, ich glaube das nicht, ist aber irrelevant. Wie gesagt, bei relativen Antragsdelikten entscheidet der StA, ob er Interesse hat an einer Strafverfolgung. Weiß man nie, was passiert. Aber ich denke, dass das ein kleiner "Fisch" ist.
Was meinst du mit irrelevant?
Irrelevant in diesem Fall heißt, dass es wurscht ist, was ich denke oder glaube.
Klar ist eine Anzeige ohne Strafantrag möglich. Bei Antragsdelikten hat der Geschädigte 4 Wochen Zeit, diesen nachzustellen. Erst dann werden die Ermittlungen bei Fehlen des Strafantrags wegen eines Verfahrenshindernises eingestellt.
Klar, dass kann jeder melden!
Bedeutet das, das wenn ich bzw ein Freund von mir gegen das Urheberrecht verstöße, man immer eine Geldstrafe bekommt? Sowie ich es in der Schule gelernt hab müssen dritte es dem Rechteinhaber melden, und er also der Urheber kann dann die Ermittlungen einleiten bei der Staatsanwaltschaft.
Inwiefern ist dort ein öffentliches Interesse gegeben?