Angespuckt nach Beleidigung/ Provokation?

5 Antworten

Du kannst drauf hoffen,das wechselseitigen Beleidigungen nicht verfolgt werden.Stellt einer Strafantrag könnte das nach Anhörung eingestellt werden.Die Gesten sind beleidigend,da brauchste Dich nicht rauszureden.Und da das klar wahrnehmbar war,ergibt sich daraus die Reaktion.Anspucken gilt als Beleidigung.Leicht oder schwer,völlig relativ.Die Bedrohung ist wohl noch unterhalb der Nötigung....hier kommt es auf den genauen Ablauf an,das empfindliche Übel,wenn,dann fehlt.

Ich würde mich unbedingt entschuldigen,denn Du bist der Auslöser.So gibt man sich nicht,und wenn Du das nicht tust,musst Dich nicht wundern,wenn man Dein Wagen auf den Bremsbelägen steht,weil der Nachbar Deine Reifen an ein paar zwielichtige Gestalten "verkauft" hat.^^Und das beweise mal,haha.

klar kann er dich anzeigen.

Dann wirst du Post von der Staatsanwaltschaft bekommen zu der du dich dann äußern kannst.

Beleidigung

Für eine „einfache“ Beleidigung sieht § 185 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr vor. Interessanterweise ist in dem Paragrafen aber
nicht näher bestimmt, was eine Beleidigung konkret ist. Letztlich geht
es um rechtswidrige Angriffe auf die Ehre eines Menschen durch
herabsetzende Werturteile oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen. Ein
Beispiel wäre, jemanden mit „Hey, du Ar***loch“ anzusprechen. Wird die
Beleidigung durch eine Tätlichkeit begangen, z. B. durch eine Ohrfeige
oder Anspucken, steigt die Strafandrohung auf bis zu zwei Jahre
Freiheitsstrafe.

Üble Nachrede

Die Üble Nachrede
gemäß § 186 StGB setzt die Behauptung oder Verbreitung einer
unbewiesenen Tatsache voraus, die geeignet ist, das Opfer verächtlich zu
machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Anders als die
Beleidigung wird die Üble Nachrede also regelmäßig nicht direkt
gegenüber dem Opfer, sondern vielmehr über das Opfer geäußert. Hierfür
droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine
Geldstrafe. Bei öffentlicher oder schriftlicher Begehung – dazu zählen
auch Äußerungen im Internet, auf Webseiten, Foren oder Sozialen Medien – sind es bis zu zwei Jahre.

Verleumdung

Wer sogar weiß, dass entsprechende Tatsachen nicht richtig sind und sie trotzdem behauptet oder verbreitet, kann wegen Verleumdung gem. § 187 StGB verurteilt werden. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/beleidigung-boese-worte-und-ihre-strafrechtlichen-folgen_002994.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Wunderbar, du lebst in einem tollen Umfeld, man braucht sich nicht zu wundern, wenn es in unserem Land weiter bergab geht. Du solltest dich erst einmal beruhigen und du musst deine Abneigung gegenüber deinem Nachbar beenden. Egal, wie sich dein Nachbar verhält, du hast kein Recht in zu verurteilen oder zu bewerten und wenn dir seine Nase nicht gefällt ist das subjektiv. Du hast anderen Menschen und der Natur Respekt gegenüber zu zeigen und hast selbst Anspruch auf Respekt. Vielleicht wäre es besser gewesen, dich höflich für dein Versehen zu entschuldigen, das kannst du ja auch noch nachholen. Verhalte dich deinem Nachbar respektvoll gegenüber, grüße ihn, wie das ein zivilisierter Mensch tut. Ob er dich auch grüßt, ist ihm überlassen, wir arbeiten aber nicht "tit for tat" hier. Wenn er dich allerdings anpöbelt und belästigt und nochmal anspuckt gehe zur Polizei, das ist auch dein Recht.

Charlesten8956 
Fragesteller
 01.11.2017, 10:18

Wie ich in einem anderen Kommentar schon geschrieben habe, habe ich ihn höflich gefragt oder er meinen Parkplatz verlassen kann. 

Ich habe ihn angezeigt, weil ich mich bedroht gefühlt habe und Anspucken ist ja auch eine Strafttat, soweit ich weiß. 

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HaGeVau  01.11.2017, 10:21
@Charlesten8956

versuche die sanfte Tour, nur wenn es nicht hilft, dann halt eben der andere Schritt. Du wohnst an diesem Platz und das ganze kann eine endlose Sch... werden. Das hilft niemand. Manchmal ist es besser auf den anderen zuzugehen.

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Wenn er wirklich korpulent ist, dann ist es halt so. Er darf Dich außerdem nicht deswegen anzeigen, da Du es ihm nicht direkt gesagt hast. Das ganze fällt unter meinungsfreiheit. 

Ich dürfte auch durch die Straßen ziehen und die Polizei mies machen ala "All Cops are Bastards". Ich dürfte es nur keinem von ihnen in`s gesicht sagen.

Dennoch solltest Du vielleicht etwas Positiver auf ihn zugehen. 

apophis  01.11.2017, 11:28

Eine Beleidigung ist eine Beleidigung, dazu muss der Beleidigte nicht anwesend sein.
Unter "Meinungsfreiheit" fällt das ganz sicher nicht!

Selbst wenn die beleidigte Person übergewichtig ist, ihn als "Fett" zu bezeichnen ist eine Erniedrigung, eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und somit eine Verletzung des Grundgesetzes, ergo eine Straftat.

Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede, das sind Straftaten und werden keineswegs durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Die Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtsschein, auch sie wird durch andere Gesetze eingeschränkt.
Verstehen viele nur nicht.

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Möchtest Du jetzt Zustimmung haben für Dein Handeln?

Zumindest verstehe ich Deine Frage so.

Diese Zustimmung kannst Du aber wirklich nicht erwarten, denn Dein Verhalten war keinen Deut besser, als das des Nachbarn.

Bei Auseinandersetzungen im Kindergarten wird der Klagende schon immer  gefragt: „Und was hast Du getan?“

Diese Frage solltest Du mal reflektieren.

Dann müsstest du zu dem Schluss kommen, das es sinnvoller ist die Anzeige zurückzuziehen.

Du hast Deinen Nachbarn beleidigt und der hat Dich angespuckt. Asozial pur von beiden Seiten.

Willst Du jetzt in ständiger Feindschaft mit dem Nachbarn leben?

Vielleicht suchst du lieber nochmal ein klärendes Gespräch 

Charlesten8956 
Fragesteller
 01.11.2017, 10:34

Nein, keine Zustimmung. Ich sage auch nicht, dass es richtig war den Nachbarn beleidigt zu haben. Ich wollte nur wissen wie die Beleidigung in dieser Situation gehandhabt wird. 

Eine Anzeige kann man,soweit ich weiß, nicht zurückziehen(?). Ich finde es aber gut, wenn der Nachbar Post von der Polizei bekommt, damit sein Anspucken nicht unkommentiert bleibt.

Aber Ich gehe eh davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das ganze Fallen lassen wird, da kein öffentliches Interesse oder zu unwichtig.

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verreisterNutzer  01.11.2017, 11:09
@Charlesten8956

Dass Du mir nicht zustimmen wirst, hatte ich schon erwartet. Du bist immer noch auf Krawall gebürstet, weil Dein Nachbar dich angespuckt hat. Das ist natürlich sehr unschön, keine Frage, aber ganz das Unschuldslamm bist Du in der Sache beileibe nicht.

Die Anzeige könntest Du sehr wohl zurückziehen.

Willst Du jetzt wirklich von diesem blöden Vorfall in eine Dauerfehde übergehen? 

Etwas anderes wird das nicht werden bei Deinem Lösungsansatz. Mutiger und klüger wäre es jedenfalls den Weg des Friedens zu wählen. Du musst ihn ja nicht gleich lieben.

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