Strafantrag?

4 Antworten

kommt auf den Staatsanwalt an - bei öffentlichem Interesse bleibt er am Ball und es geht weiter.

es geht um eine Straftat die kannst nicht so einfach zurück ziehen

das könnte für dich ein Bumerang werden, falsche Behauptung

Wenn die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse sieht, deswegen weiter ermittelt und Anklage erhebt, kann es durchaus sein, dass du zur Verhandlung geladen wirst und als Zeugin aussagen musst. Nur wenn du ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht hast, darfst du die Aussage verweigern.

Lusymeyer 
Fragesteller
 17.02.2022, 00:13

Ja genau wenn man verlobt ist muss man auch nicht mehr Aussagen

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lewei90  17.02.2022, 12:34
@Lusymeyer

Dunwillst dich also mit dem Mann verloben, den du wegen eines sexuellen Übergriggs angezeigt hast, nur, um dann nicht mehr gegen ihn aussagen zu müssen?

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Sollte die Staatsanwaltschaft dennoch das Verfahren weiterführen und nicht einstellen, ja dann wirst du damit rechnen müssen als Zeugin zu Gericht vorgeladen zu werden.

lewei90  17.02.2022, 00:10

Nicht nur als Zeugin, sondern als Geschädigte!

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Du kannst niemanden wegen sexueller Selbstbestimmung anzeigen, denn die hat jeder Mensch. Allenfalls kannst du wegen sexueller Belästigung oder Nötigung Anzeige erstatten.

Falls es trotzdem zu eijem Prozess kommt und du zu Gericht geladen wirst, musst du natürlich aussagen.

Warum hast du die Anzeige zurückgezogen? Ist die Belästigung oder Nötigung nun plötzlich gar keine gewesen? War die Anzeige Rache?

Lusymeyer 
Fragesteller
 17.02.2022, 00:14

Achso und deswegen steht auf mein Polizei Antrag wegen sexueller Selbstbestimmung 👍🏼und was für Rache 🤦🏼‍♀️

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lewei90  17.02.2022, 12:31
@Lusymeyer

Es gibt weder einen "Polizei Antrag" noch ermittelt die Polizei wegen sexueller Selbstbestimmung, allenfalls, weil diese missachtet wurde.

Was es gibt ist eien Anzeige, die mannerstatten kann, z. B. wegen sexueller Belästigung, Nötigung oder Vergewaltigung.

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